Gesetzliche Grundlagen
§5 Abs.2 a
Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA)
Begründung
Für die Gebührenkalkulation können Zinsen auf Fremdkapital in Ansatz
gebracht werden.
Die Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes erfolgt auf Grundlage des
durchschnittlichen Zinssatzes des Bestandes der Investitionsdarlehen der Stadt
Burg im Haushaltsjahr 2021. Die kalkulatorischen Zinsen sind eine Form der
kalkulatorischen Kosten. Den Zusatzkosten stehen weder Auszahlungen noch
Aufwendungen gegenüber; sie dienen nur zu Kalkulationszwecken. Aus diesem Grund
erfolgt weder eine Veranschlagung im Finanz- noch Ergebnisplan.
Anlagen:
Berechnung des
Durchschnittszinssatzes
Das Anlagekapital wird vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 mit einem Zinssatz von 0,58% verzinst.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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X |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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