Betreff
Kalkulatorische Verzinsung Anlagekapital
Vorlage
210/2021
Art
Beschlussvorlage

Gesetzliche Grundlagen

§5 Abs.2 a Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA)

Begründung

Für die Gebührenkalkulation können Zinsen auf Fremdkapital in Ansatz gebracht werden.

Die Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes erfolgt auf Grundlage des durchschnittlichen Zinssatzes des Bestandes der Investitionsdarlehen der Stadt Burg im Haushaltsjahr 2021. Die kalkulatorischen Zinsen sind eine Form der kalkulatorischen Kosten. Den Zusatzkosten stehen weder Auszahlungen noch Aufwendungen gegenüber; sie dienen nur zu Kalkulationszwecken. Aus diesem Grund erfolgt weder eine Veranschlagung im Finanz- noch Ergebnisplan.


Anlagen:

Berechnung des Durchschnittszinssatzes


Das Anlagekapital wird vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 mit einem Zinssatz von 0,58% verzinst.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich