Der Ergebnis- und
Finanzhaushalt können nicht ausgeglichen dargestellt werden, daher befindet
sich die Stadt Burg weiterhin in der Haushaltskonsolidierung. Trotz weiterer
Sparanstrengungen ist, unter Beachtung der Rangfolge der Einnahmebeschaffung,
ein Haushaltsausgleich nicht ohne weitere Steuereinnahmen herbeizuführen.
Mit Beschluss Nummer
158/2020 hat der Stadtrat im Jahr 2020 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog als
Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben. Die Nummer 18 dieses Kataloges sieht die
Einführung einer Beherbergungssteuer vor, welche nun zum 1. Juli 2022
vorgesehen ist.
Steuergegenstand ist
hierbei das Bereitstellen einer Beherbergungsmöglichkeit gegen Entgelt.
Steuerschuldner sind die Betreiber der Beherbergungsbetriebe, welche diese
ihren Gästen in Rechnung stellen können. Aus beruflichen Gründen veranlasste
Beherbergungen werden nicht besteuert.
Anlagen:
Beherbergungssteuersatzung
mit Vordruck zur Steuererklärung
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Beherbergungssteuersatzung der Stadt Burg.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
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61110.0000.403500 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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