Betreff
Beherbergungssteuersatzung
Vorlage
214/2021
Art
Beschlussvorlage

Der Ergebnis- und Finanzhaushalt können nicht ausgeglichen dargestellt werden, daher befindet sich die Stadt Burg weiterhin in der Haushaltskonsolidierung. Trotz weiterer Sparanstrengungen ist, unter Beachtung der Rangfolge der Einnahmebeschaffung, ein Haushaltsausgleich nicht ohne weitere Steuereinnahmen herbeizuführen.

Mit Beschluss Nummer 158/2020 hat der Stadtrat im Jahr 2020 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog als Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben. Die Nummer 18 dieses Kataloges sieht die Einführung einer Beherbergungssteuer vor, welche nun zum 1. Juli 2022 vorgesehen ist.

Steuergegenstand ist hierbei das Bereitstellen einer Beherbergungsmöglichkeit gegen Entgelt. Steuerschuldner sind die Betreiber der Beherbergungsbetriebe, welche diese ihren Gästen in Rechnung stellen können. Aus beruflichen Gründen veranlasste Beherbergungen werden nicht besteuert.


Anlagen:

Beherbergungssteuersatzung mit Vordruck zur Steuererklärung


Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Beherbergungssteuersatzung der Stadt Burg.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

 

Produktsachkonto

Folgejahr:

61110.0000.403500                

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich