Die Neufassung der Förderrichtlinie in der Stadt Burg vom 26.06.2015 soll
zum 01.01.2022 außer Kraft und die Richtlinie zur Förderung der Kunst und
Kultur, Frauen-, Mädchen- und gleichstellungsrelevante Angelegenheiten,
Projekte für Kinder und Jugendliche, Wohlfahrts- und Sozialarbeit sowie
Städtepartnerschaften in der Stadt Burg (ab hier Kultur- und
Wohlfahrtsförderrichtlinie) soll zum 01.01.2022 in Kraft gesetzt werden.
Anlass war u.a. die Herauslösung der „Förderung des Sports“. Weitere Neuerungen
sind beispielsweise: Anpassung der Förderhöhe auf 80% der Gesamtkosten eines
Projektes, zwei Antragsfristen je Jahr sowie, dass zukünftig auch natürliche
Personen Anträge stellen dürfen.
Aufgrund der Übergangszeit zwischen alter Förderrichtlinie und neuer Kultur- und Wohlfahrtsförderrichtlinie wird folgende Ausnahmeregelung bzgl. Punkt 4.3 der neuen Richtlinie gelten:
01.01.2022 bis zum 31.01.2022 Möglichkeit zur Antragsstellung für Projekte in den Monaten Januar bis Juni 2022.
Die Ausarbeitung der Kultur- und Wohlfahrtsförderrichtlinie
ist in einer Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich 4 der Stadt Burg und der
Vorsitzenden des Fachausschusses für Kultur-, Tourismus- und Soziales der Stadt
Burg entstanden.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die Richtlinie zur Förderung der Kunst und Kultur, Frauen-, Mädchen-
und gleichstellungsrelevante Angelegenheiten, Projekte für Kinder und
Jugendliche, Wohlfahrts- und Sozialarbeit sowie Städtepartnerschaften in der
Stadt Burg (Kultur- und Wohlfahrtsförderrichtlinie).
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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11.300
EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
11.300
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
11.300
EUR |
281000000 531800 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |