Betreff
Richtlinie zur Förderung der Kunst und Kultur, Frauen-, Mädchen- und gleichstellungsrelevante Angelegenheiten, Projekte für Kinder und Jugendliche, Wohlfahrts- und Sozialarbeit sowie Städtepartnerschaften in der Stadt Burg (Kultur- und Wohlfahrtsförderrichtlinie)
Vorlage
215/2021
Art
Beschlussvorlage

Die Neufassung der Förderrichtlinie in der Stadt Burg vom 26.06.2015 soll zum 01.01.2022 außer Kraft und die Richtlinie zur Förderung der Kunst und Kultur, Frauen-, Mädchen- und gleichstellungsrelevante Angelegenheiten, Projekte für Kinder und Jugendliche, Wohlfahrts- und Sozialarbeit sowie Städtepartnerschaften in der Stadt Burg (ab hier Kultur- und Wohlfahrtsförderrichtlinie) soll zum 01.01.2022 in Kraft gesetzt werden.

Anlass war u.a. die Herauslösung der „Förderung des Sports“. Weitere Neuerungen sind beispielsweise: Anpassung der Förderhöhe auf 80% der Gesamtkosten eines Projektes, zwei Antragsfristen je Jahr sowie, dass zukünftig auch natürliche Personen Anträge stellen dürfen.

Aufgrund der Übergangszeit zwischen alter Förderrichtlinie und neuer Kultur- und Wohlfahrtsförderrichtlinie wird folgende Ausnahmeregelung bzgl. Punkt 4.3 der neuen Richtlinie gelten:

01.01.2022 bis zum 31.01.2022 Möglichkeit zur Antragsstellung für Projekte in den Monaten Januar bis Juni 2022.

Die Ausarbeitung der Kultur- und Wohlfahrtsförderrichtlinie ist in einer Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich 4 der Stadt Burg und der Vorsitzenden des Fachausschusses für Kultur-, Tourismus- und Soziales der Stadt Burg entstanden.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die Richtlinie zur Förderung der Kunst und Kultur, Frauen-, Mädchen- und gleichstellungsrelevante Angelegenheiten, Projekte für Kinder und Jugendliche, Wohlfahrts- und Sozialarbeit sowie Städtepartnerschaften in der Stadt Burg (Kultur- und Wohlfahrtsförderrichtlinie).


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              11.300 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         11.300 EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         11.300 EUR

281000000 531800                 

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich