Betreff
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Vorlage
216/2021
Art
Beschlussvorlage

Der Ergebnis- und Finanzhaushalt können weiterhin nicht ausgeglichen dargestellt werden, daher befindet sich die Stadt Burg weiterhin in der Haushaltskonsolidierung. Trotz weiterer Sparanstrengungen ist, unter Beachtung der Rangfolge der Einnahmebeschaffung, ein Haushaltsausgleich nicht ohne weitere Steuereinnahmen herbeizuführen.

Mit Beschluss Nummer 158/2020 hat der Stadtrat im Jahr 2020 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog als Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben. Die Maßnahme Nr. 19 dieses Kataloges sieht die Einführung einer Zweitwohnungssteuer vor, welche nun zum

1. Juli 2022 vorgesehen ist.


Anlagen:

- Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer mit Vordruck zur Steuererklärung


Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Zweitwohnungssteuer der Stadt Burg.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

       EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

    EUR

                 611100000.403400

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich