Der
Ergebnis- und Finanzhaushalt können weiterhin nicht ausgeglichen dargestellt
werden, daher befindet sich die Stadt Burg weiterhin in der
Haushaltskonsolidierung. Trotz weiterer Sparanstrengungen ist, unter Beachtung
der Rangfolge der Einnahmebeschaffung, ein Haushaltsausgleich nicht ohne
weitere Steuereinnahmen herbeizuführen.
Mit
Beschluss Nummer 158/2020 hat der Stadtrat im Jahr 2020 einen umfangreichen
Maßnahmenkatalog als Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben. Die Maßnahme Nr. 19
dieses Kataloges sieht die Einführung einer Zweitwohnungssteuer vor, welche nun
zum
1. Juli
2022 vorgesehen ist.
Anlagen:
- Satzung zur
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer mit Vordruck zur Steuererklärung
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Zweitwohnungssteuer der Stadt Burg.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
611100000.403400 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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