Die bisher geltende Satzung der Stadt Burg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) wurde einer inhaltlichen Prüfung und einer Prüfung der Gebührentatbestände unterzogen. Diese Prüfung ist aufgrund der letztmaligen Änderung der Satzung im Jahr 2006 und der Festlegung im Haushaltssicherungskonzept, insgesamt die Einnahmen zu erhöhen, notwendig. Der nun vorliegende Satzungsentwurf beinhaltet neben inhaltlichen Änderungen auch die Änderung der Gebühren. Mit der vorliegenden Satzung wird eine moderate Erhöhung der Gebühren vorgenommen. Auf Grund der allgemeinen Kosten- und Preisentwicklung ist diese Gebührenanpassung zwingend erforderlich.
Die Gebühren für
Einzelhändler bleiben hier überwiegend unberührt.
Des Weiteren muss
die Antragsfrist von 7 Tagen auf 2 Wochen angepasst werden.
In den meisten
Fällen einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es auch einer Ausnahmegenehmigung
nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. einer verkehrsrechtlichen
Anordnung nach § 45 StVO.
Gemäß StVO beträgt
die Antragsfrist mindestens 2 Wochen vor der beabsichtigen Ausübung der
jeweiligen Maßnahme. Diesbezüglich ist eine einheitliche Antragsfrist
unumgänglich.
In der Praxis hat
sich zudem gezeigt, dass die Antragsfrist von 7 Tagen sehr schwierig umsetzbar
ist und die entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse teilweise nicht
fristgerecht erteilt werden konnten.
Neu eingefügt wurde
§ 5 Plakatierungen. Auf Grund des bestehenden Werbevertrages für das Stadtgebiet
Burg kam es immer wieder zu Irritationen bezüglich der Zuständigkeit für
Erlaubnisse zu Plakatierungen.
Mithin wurde auch
das Plakatieren von Wahlwerbung aufgenommen, da es auch hier in der
Vergangenheit immer wieder zu Problemen kam.
Anlagen:
Satzung mit 2
Anlagen (Gebührenordnung-/-tarif)
Synopse Satzungstext
alte/neue Satzung
Synopse
Gebührentarife alte/neue Satzung
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Burg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) als Neufassung.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |