Betreff
Satzung der Stadt Burg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung)
Vorlage
219/2021
Art
Beschlussvorlage

Die bisher geltende Satzung der Stadt Burg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) wurde einer inhaltlichen Prüfung und einer Prüfung der Gebührentatbestände unterzogen. Diese Prüfung ist aufgrund der letztmaligen Änderung der Satzung im Jahr 2006 und der Festlegung im Haushaltssicherungskonzept, insgesamt die Einnahmen zu erhöhen, notwendig. Der nun vorliegende Satzungsentwurf beinhaltet neben inhaltlichen Änderungen auch die Änderung der Gebühren. Mit der vorliegenden Satzung wird eine moderate Erhöhung der Gebühren vorgenommen. Auf Grund der allgemeinen Kosten- und Preisentwicklung ist diese Gebührenanpassung zwingend erforderlich.

Die Gebühren für Einzelhändler bleiben hier überwiegend unberührt.

Des Weiteren muss die Antragsfrist von 7 Tagen auf 2 Wochen angepasst werden.

In den meisten Fällen einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es auch einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO.

Gemäß StVO beträgt die Antragsfrist mindestens 2 Wochen vor der beabsichtigen Ausübung der jeweiligen Maßnahme. Diesbezüglich ist eine einheitliche Antragsfrist unumgänglich.

In der Praxis hat sich zudem gezeigt, dass die Antragsfrist von 7 Tagen sehr schwierig umsetzbar ist und die entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse teilweise nicht fristgerecht erteilt werden konnten.

Neu eingefügt wurde § 5 Plakatierungen. Auf Grund des bestehenden Werbevertrages für das Stadtgebiet Burg kam es immer wieder zu Irritationen bezüglich der Zuständigkeit für Erlaubnisse zu Plakatierungen.

Mithin wurde auch das Plakatieren von Wahlwerbung aufgenommen, da es auch hier in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen kam.


Anlagen:

Satzung mit 2 Anlagen (Gebührenordnung-/-tarif)

Synopse Satzungstext alte/neue Satzung

Synopse Gebührentarife alte/neue Satzung


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Burg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) als Neufassung.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich