Die Stadt Burg befindet sich weiterhin in
der Haushaltskonsolidierung und ist jährlich beauflagt, sämtliche Erträge des
Haushalts auf den Prüfstand zu stellen. Mit der Beschlussfassung vom 02.12.2020
(Beschluss 158/2020) wurde durch den Stadtrat ein Maßnahmenkatalog zur Aufnahme
in das Haushaltssicherungskonzept 2021 als Grundlage geschaffen.
Die Neufassung der Hundesteuersatzung, hier
die Erhöhung der Steuer um ca. 10%, ist Inhalt des Maßnahmenkataloges (Nr.14).

Aufgrund
der gestellten Anträge reduziert sich der Mehrertrag um ca. 2.000 Euro.
Der
Steuersatz für Gefährliche Hunde wird beibehalten.
Des
Weiteren war eine gesetzliche Konkretisierung bezüglich der Verfahrensweise
nach einem Wesenstest für gefährlich eingestufte Hunde erforderlich. Hier wurde
die Möglichkeit eingeräumt, dass der Steuersatz nach einem erfolgreich
bestandenen Wesenstest auf die Steuersätze gemäß § 2 Absatz 1 angepasst wird.
Zusätzlich
wurde der Hinweis zum Lastschrifteinzugsverfahren aufgenommen, um den
Steuerschuldner dafür zu sensibilisieren.
Die
Zahlungsweise der Steuer wurde von einer vierteljährlichen auf eine
halbjährliche Zahlung im Kalenderjahr geändert.
Die Änderungsanträge aus den
Ortschaftsratssitzungen und Ausschusssitzungen wurden eingearbeitet.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die
Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Burg.
Finanzielle Auswirkungen ?
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X |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
ca. 21.616 |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
ca. 21.616 |
61110000.403200 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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nicht erforderlich |
