hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Mit dem Beschluss über die Aufstellung wird
das Verfahren eröffnet.
2. Erläuterungen zum Inhalt der
Beschlussfassung
Die Antragsteller haben mit Schreiben vom 24.06.2021 die
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für ein unbebautes Grundstück in der
Ortslage Detershagen an der Burger Straße beantragt.
Die Überprüfung der planungsrechtlichen
Einordnung des beabsichtigten Vorhabens zu Errichtung eines Wohngebäudes
einschließlich zugehöriger Nebenanlagen ergab die Bewertung, dass das geplante
Gebäude aufgrund des Zuschnitts des Flurstückes 21/12 in der Flur 4 der
Gemarkung Detershagen zukünftig gegenüber der bereits vorhandenen Bebauung auf
den umliegenden Grundstücken zurückgesetzt in der zweiten Reihe entstehen
würde. Diese Anordnung eines Gebäudes ist in diesem Falle planungsrechtlich
unzulässig, da diese zweite Reihe in der Örtlichkeit nicht existiert, alle
Gebäude mit der Hauptnutzung des Wohnens orientieren sich im räumlichen Umfeld
der Burger Straße, der Breiten Straße sowie der Neuen Gartenstraße und der
Neuen Schulstraße bis auf eine einzige Ausnahme an den öffentlichen Straßen.
Somit bedarf die Herbeiführung der
planungsrechtlichen Zulässigkeit dieses Vorhabens der städtebaulichen Planung.
Bei der Betrachtung der räumlichen
Situation zu Lage des Flurstückes 21/12 ist erkennbar, dass das benachbarte
Flurstück 21/14 ebenfalls umgebaut ist, aber durch seinen Zuschnitt funktional
ebenso an die Burger Straße angebunden ist. Das benachbarte Flurstück 10161 ist
bereits bebaut, hätte aber noch die Möglichkeit in seinem östlichen Bereich
Baureserven zu erschließen. Dazu bedarf es jedoch der teilweisen Einbeziehung
dieses Flurstückes in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Das Flurstück
10159 könnte ebenfalls teilweise in den räumlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes mit einbezogen werden.
Vor
dem Hintergrund der möglichen Einbeziehung dieser Flurstücke wurde der
Geltungsbereich im Aufstellungsbeschluss
großräumiger betrachtet als von den Antragstellern beantragt. Die Erarbeitung
des Entwurfes des Bebauungsplanes und die Abstimmung mit den Eigentümern der
miteinzubeziehenden Flurstücke bestimmt die endgültige Dimensionierung des Geltungsbereiches.
Auswahl der Verfahrensart:
Als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB können
Bebauungspläne aufgestellt werden für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die
die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Inhalt
haben. Das damit verbundene beschleunigte Verfahren ist nur zulässig, wenn im
Bebauungsplan eine zulässige Grundfläche im Sinne des Paragrafen 19 Abs. 2
BauNVO von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird.
Der seitens der Verwaltung über den Antrag
der Grundstückseigentümer durch die Einbeziehung von benachbarten Flurstücken
hinausgehend festgelegt räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von 4.030 m².
Somit wird das Zulässigkeitskriterium zur Anwendung des beschleunigten
Verfahrens eingehalten.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit dem Beschluss über die Einleitung des
Aufstellungsverfahrens beginnt die Erarbeitungsphase. Nach Beschlussfassung
wird den Antragstellern der städtebauliche Vertrag im Entwurf unterbreitet.
Nach Vertragsabschluss ist vorgesehen, dass
ein zu beauftragendes Planungsbüro den Entwurf des Bebauungsplanes
einschließlich der Begründung sowie der zur Höhe gehörigen Dokumente erarbeitet
und diese durch die Verwaltung geprüft werden.
Der geprüfte Entwurf des Bebauungsplanes
sowie der zugehörigen Dokumente wird dem Ortschaftsrat Detershagen und den
zuständigen Ausschüssen des Stadtrates sowie dem Stadtrat zur Fassung des
Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses zugeleitet.
Nach Bestätigung des Entwurfes durch den
Stadtrat werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist aufgefordert und die
Öffentlichkeit durch Auslegung des Entwurfes der Satzung einschließlich der
zugehörigen Dokumente beteiligt.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag Eigentümer
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Detershagen
Anlage 2 Auszug aus der DTK
10 zur Lage im Raum sowie Auszug aus der
Liegenschaftskarte
mit Darstellung des geplanten erweiterten räumlichen
Geltungsbereichs des Bebauungsplans „An der Burger Straße“ in der Ortschaft
Detershagen
1. Der
Stadtrat stimmt dem Antrag vom 24.06.2021 der Antragsteller (Anlage 1) auf
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Einleitung des
Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 118 „An der Burger Straße“ als
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach
§ 13 a BauGB für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich (Flurstück 21/12
in der Flur 4 der Gemarkung Detershagen)an der Burger Straße in der Ortschaft
Detershagen.
2. In
Erweiterung des Antrags vom 24.06.2021 sollen die benachbarten Flurstücke
10159, 10161 (beide teilweise) sowie das benachbarte Flurstück 21/14 (alle
ebenfalls Flur 4 der Gemarkung Detershagen) in den geplanten räumlichen
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes mit einbezogen werden. Die
räumliche Situation des geplanten räumlichen Geltungsbereiches ist in der
Anlage 2 dargestellt.
3.
Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB aufgestellt werden. Aus diesem Grund wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Auf der
Grundlage des § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, vom
Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten
umweltbezogene Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Innerhalb des
Aufstellungsverfahrens ist jedoch die Eingriffsregelung des § 15
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umfassend abzuarbeiten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit den Antragstellern (siehe Anlage 1) nach § 11 BauGB abzuschließen. Dieser soll Regelungen zu den entstehenden Planungs- Verfahrens- sowie Verfahrensbetreuungskosten zwischen den Antragstellern und der Stadt Burg enthalten, die die Stadt Burg von verfahrensverursachten Kosten freistellen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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