Gemäß
§ 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier:
Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in
seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb von
Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch
(VIII) im Einvernehmen der Gemeinde für das Jahr 2021 abgeschlossen. Die
Cornelius-Werk Diakonische Hilfen gGmbH, vertreten durch Herrn Stefan Böhme,
Parchauer Chaussee 1a in 39288 Burg fordert für das Jahr 2022 zu
Neuverhandlungen auf.
Dazu
wurden dem Landkreis Jerichower Land entsprechende Unterlagen durch den Träger
der Tageseinrichtung „Evangelischer Schulhort“ übergeben.
Auf Grundlage der vorgelegten
Kalkulationsblätter für den Betrieb der oben genannten Kindertageseinrichtung
hat der Landkreis Jerichower Land die Entgelt-, Leistungs- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen erarbeitet.
Für
die Entgeltvereinbarungen wurden die Ausgaben der jeweiligen
Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2020 unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Durchschnittsbelegung 2022 zu Grunde gelegt.
Bei
den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten unter Berücksichtigung des
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die
pädagogische Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für das Grundstück und
Gebäude, Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten erfasst.
Auf Grundlage dieser
Kalkulationen wurde die beigefügte Entgeltvereinbarung für den Betrieb der
Tageseinrichtung Kindertagesstätte „Evangelischer Schulhort“ durch den LK JL
zur Erklärung des Einvernehmens zur Verfügung gestellt.
Laut Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der
Kindertageseinrichtung der Stadt Burg spätestens zum 5. eines Monats die Anzahl
der im Monat zuvor tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze getrennt nach
Betreuungsform und Betreuungsstunden zu melden.
Der Finanzierungsbedarf wird monatlich durch die
Stadt Burg auf Grundlage der mit dem Landkreis Jerichower Land vereinbarten
Entgelte anhand der gemeldeten Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen ermittelt.
Der
ermittelte Finanzbedarf wird dem Träger der Kindertagesstätte zum 15. jeden
Monats durch die Stadt Burg überwiesen. Diese Zahlungsmodalitäten sind in einer
Finanzierungsvereinbarung geregelt.
Entwicklung
verbleibender Finanzbedarf abzüglich der Landes-/ Landkreiszuweisung.
Festsetzung Entgelt: 2021
Betreuungsumfang |
Während der Ferienzeit 2021 |
Während der Schulzeit 2021 |
Während der Ferienzeit 2022 |
Während der Schulzeit 2022 |
4 Stunden |
|
257,33 |
|
300,14 |
5 Stunden |
286,38 |
286,38 |
329,83 |
329,83 |
6 Stunden |
315,43 |
315,43 |
359,52 |
359,52 |
7 Stunden |
344,48 |
|
389,22 |
|
8 Stunden |
375,53 |
|
418,91 |
|
9 Stunden |
402,58 |
|
448,60 |
|
10 Stunden |
431,63 |
|
478,30 |
|
Die
Entgelte setzen sich wie folgt zusammen:
Im
Jahr 2021 wurde mit einer durchschnittlichen Betreuung von 80 Kindern geplant.
Im Jahr 2022 sollen im Durchschnitt 65 Kinder betreut werden.
Entwicklung
verbleibender Finanzbedarf abzüglich
der Landes-/ Landkreiszuweisung:
2021 =
210.636,42 €
2022 =
186.352,71 €
Anlagen:
Der Stadtrat stimmt der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungs-vereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung „Evangelischer Schulhort“ zu.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
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Folgejahr: |
EUR |
365108405.531810 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |