Betreff
Beantragung einer Förderung zur Umsetzung von Energiesparprojekten in städtischen Schulen und Kindertagesstätten
Vorlage
232/2021
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen der Umsetzung des kommunalen Klimaschutzkonzeptes spielt die Bildung der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Klima- und Umweltschutz eine große Rolle. Hierbei ist es wichtig alle Altersstufen einzubeziehen, angefangen bei den Kindern und Jugendlichen. Für genau dieses Feld bietet die Nationale Klimaschutzinitiative das Förderprogramm „Energiesparmodelle in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten“. Mit dem Förderprogramm sollen Kinder und Jugendliche zum Umgang mit Ressourcen und Energie gebildet werden.

Mithilfe des Förderprogramms ist es demnach möglich in den städtischen Einrichtungen (Grundschulen und Kindertagesstätten) erweiterte Bildungsangebote zum Thema Klimaschutz, Energie und Ressourcen über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren anzubieten. Obwohl grundsätzlich auch die Einbindung von Einrichtungen anderer Träger, zusätzlich zu den städtischen Einrichtungen, möglich wäre, wird in diesem Fall davon abgesehen. Denn bei einer Einbindung weiterer Träger würde die Förderquote für alle Beteiligten auf 75 % sinken, sodass die Stadt mit einem erheblich höheren Eigenanteil rechnen müsste.

Bei einer Antragstellung zum Ende des Jahres hin, ist mit einem Projektstart im Sommer 2022 zu rechnen, da sich der Projektträger eine Bearbeitungszeit von ca. 6 Monaten vorbehält. Projektende wäre in diesem Fall Sommer 2026. Danach soll das Projekt möglichst in Eigenverantwortung der Einrichtungen, ggf. in vermindertem Umfang, weitergeführt werden.

Zuwendungsfähig sind im Rahmen der Förderung insbesondere Personalausgaben für fachkundige Dritte oder zu diesem Zweck zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal. Dies bedeutet, dass für die gesamte Projektdauer von vier Jahren ein Dienstleister beauftragt werden kann, um die Umsetzung des Projektes Einrichtungsübergreifend umzusetzen. Alternativ wäre auch die Schaffung einer Stelle innerhalb der Stadtverwaltung möglich. In der Stadtverwaltung wird jedoch die Beauftragung eines Dienstleisters der Anstellung eines neuen Mitarbeitenden innerhalb der Stadtverwaltung vorgezogen, da dadurch ein geringerer Verwaltungsaufwand entsteht und vom vorhandenen Know-How des Dienstleisters profitiert werden kann. Hiermit hätten weder die Verwaltungsmitarbeitenden noch die Angestellten in den Einrichtungen während der Projektlaufzeit mit größerem Mehraufwand zu rechnen.

Als Fördervoraussetzung gilt die Einführung eines Energiesparmodells (finanzielles Anreizsystem), welches ebenfalls über die gesamte Projektlaufzeit gefördert wird. Ein solches Prämienmodell soll den Einrichtungen einen Anreiz bieten die Energiesparmodelle umzusetzen und kann wird vom Träger selbst etabliert.

Da die Stadt Burg als „finanzschwache Kommune“ gilt, kann eine erhöhte Förderquote von bis zu 90 Prozent beantragt werden. Aufgrund der kommunalen Einbußen durch die Pandemie-Situation wird diese Förderquote aktuell sogar auf 100 Prozent angehoben. Damit sinkt der Eigenanteil der Stadt auf 0 Prozent.

Um die erhöhte Förderquote aufgrund von Finanzschwäche zu erhalten, ist ein Schreiben der Kommunalaufsicht nachzuweisen, die die Finanzschwäche bestätigt. Eine weitere Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht ist nicht notwendig.

Inhaltlicher Kern des Projektes sind zwei Schwerpunkte. Einerseits soll mithilfe von technischen und organisatorischen Optimierungen (nicht-investive Maßnahmen) der Energieverbrauch gesenkt werden. Hierbei werden Schlüsselpersonen, bspw. die Gebäudeverantwortlichen, aber auch das pädagogische Personal, identifiziert und geschult. Andererseits gilt es pädagogische Ansätze umzusetzen, die allen Nutzergruppen, vor allem aber den Kindern und Jugendlichen, den bewussten und nachhaltigen Umgang mit begrenzten natürlichen Ressourcen nahebringen.

Die pädagogischen Maßnahmen sollen den größten Teil des Vorhabens ausmachen, da die nicht-investiven Einsparpotenziale insbesondere in neu renovierten Einrichtungen begrenzt sind. Darüber hinaus ist Teil des Vorhabens, alle relevanten Verbrauchs- und Gebäudedaten in den Einrichtungen aufzunehmen und stetig zu kontrollieren. Auch die Durchführung von Schulungen durch den Projektleiter, sowie Maßnahmen zur Vernetzung der verschiedenen Akteure innerhalb der Einrichtungen sowie einrichtungsübergreifend ist förderfähig.

Bildungsprojekte in ähnlichem Ausmaß wurden im Land Sachsen-Anhalt bisher kaum durchgeführt, weshalb hier von einem Leuchtturm-Projekt mit großer Außenwirkung gesprochen werden kann.

Zusätzlich zum zu bestimmenden Dienstleister (via Ausschreibungsverfahren) wurde sowohl von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) als auch von der Stadtwerke Burg GmbH Unterstützung zugesichert, da beide Partner schon in kleineren Bildungsprojekten zum Thema Klimaschutz und Energieeinsparungen involviert waren und somit wertvolles Know-How bieten können. Jedoch werden beide Partner nicht die Aufgaben des Hauptdienstleisters übernehmen können, da es an interner Kapazität mangelt.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage haben sechs städtische Einrichtungen einer Teilnahme am Projekt (bei Zusage der Förderung) zugestimmt. Diese Einrichtungen sind der unten abgebildeten Tabelle zu entnehmen. Die übrigen Einrichtungen haben eine Teilnahme bisher abgelehnt, erhalten jedoch noch bis zur Antragstellung Zeit, sich ggf. anders zu entscheiden.

Städtische Einrichtungen

Teilnahme

J. H. Pestalozzi (Hort mit separater Leitung)

NEIN

Einstein Grundschule (Hort mit separater Leitung)

NEIN

Grundschule Burg-Süd (Hort wird von Kita Burg-Süd geleitet)

NEIN

Grundschule Niegripp (Hort wird von Kita Deichblick geleitet)

JA

Hort Einstein Schule

NEIN

Hort Pestalozzi Schule

NEIN

Kita Spatzenwinkel

NEIN

Kita Regenbogen

JA

Parchauer Seepferdchen

NEIN

Kita Kinderparadies

JA

Kita Käte Duncker

JA

Kita Deichblick

JA

Kita Burg-Süd

NEIN

Kita Ihlespatzen

JA

Kita Elbspatzen

NEIN

Die Kosten für die Betreuung der teilnehmenden Einrichtungen durch den externen Dienstleister belaufen sich schätzungsweise auf insgesamt 164.300 EUR und würden sich auf die vier Jahre des Teilnahmezeitraums verteilen. Je nachdem wie viele Einrichtungen tatsächlich für das Projekt gewonnen werden können, verringert sich dieser Betrag jedoch noch einmal. In der Haushaltsplanung sind die Maximalkosten eingeplant.


Der Stadtrat beschließt die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im Förderschwerpunkt „Energiesparmodelle in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten“. Die Fördermittel werden für die Etablierung und Umsetzung sogenannter Energiesparmodelle in mehreren städtischen Schulen und Kindertagesstätten eingesetzt. Die Förderquote beläuft sich dabei auf insgesamt 100 % der förderfähigen Ausgaben.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich