Im Rahmen der Umsetzung des kommunalen Klimaschutzkonzeptes spielt die
Bildung der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Klima- und Umweltschutz eine große
Rolle. Hierbei ist es wichtig alle Altersstufen einzubeziehen, angefangen bei
den Kindern und Jugendlichen. Für genau dieses Feld bietet die Nationale
Klimaschutzinitiative das Förderprogramm „Energiesparmodelle in
Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie
Sportstätten“. Mit dem Förderprogramm sollen Kinder und Jugendliche zum Umgang
mit Ressourcen und Energie gebildet werden.
Mithilfe des Förderprogramms ist es demnach möglich in den städtischen
Einrichtungen (Grundschulen und Kindertagesstätten) erweiterte Bildungsangebote
zum Thema Klimaschutz, Energie und Ressourcen über einen Gesamtzeitraum von
vier Jahren anzubieten. Obwohl grundsätzlich auch die Einbindung von
Einrichtungen anderer Träger, zusätzlich zu den städtischen Einrichtungen,
möglich wäre, wird in diesem Fall davon abgesehen. Denn bei einer Einbindung
weiterer Träger würde die Förderquote für alle Beteiligten auf 75 % sinken,
sodass die Stadt mit einem erheblich höheren Eigenanteil rechnen müsste.
Bei einer Antragstellung zum Ende des Jahres hin, ist mit einem Projektstart im Sommer 2022 zu rechnen, da sich der Projektträger eine Bearbeitungszeit von ca. 6 Monaten vorbehält. Projektende wäre in diesem Fall Sommer 2026. Danach soll das Projekt möglichst in Eigenverantwortung der Einrichtungen, ggf. in vermindertem Umfang, weitergeführt werden.
Zuwendungsfähig sind im Rahmen der Förderung insbesondere
Personalausgaben für fachkundige Dritte oder zu diesem Zweck zusätzlich
beschäftigtes Fachpersonal. Dies bedeutet, dass für die gesamte Projektdauer
von vier Jahren ein Dienstleister beauftragt werden kann, um die Umsetzung des
Projektes Einrichtungsübergreifend umzusetzen. Alternativ wäre auch die
Schaffung einer Stelle innerhalb der Stadtverwaltung möglich. In der
Stadtverwaltung wird jedoch die Beauftragung eines Dienstleisters der
Anstellung eines neuen Mitarbeitenden innerhalb der Stadtverwaltung vorgezogen,
da dadurch ein geringerer Verwaltungsaufwand entsteht und vom vorhandenen
Know-How des Dienstleisters profitiert werden kann. Hiermit hätten weder die
Verwaltungsmitarbeitenden noch die Angestellten in den Einrichtungen während
der Projektlaufzeit mit größerem Mehraufwand zu rechnen.
Als Fördervoraussetzung gilt die Einführung eines Energiesparmodells
(finanzielles Anreizsystem), welches ebenfalls über die gesamte Projektlaufzeit
gefördert wird. Ein solches Prämienmodell soll den Einrichtungen einen Anreiz
bieten die Energiesparmodelle umzusetzen und kann wird vom Träger selbst
etabliert.
Da die Stadt Burg als „finanzschwache Kommune“ gilt, kann eine erhöhte
Förderquote von bis zu 90 Prozent beantragt werden. Aufgrund der kommunalen
Einbußen durch die Pandemie-Situation wird diese Förderquote aktuell sogar auf
100 Prozent angehoben. Damit sinkt der Eigenanteil der Stadt auf 0 Prozent.
Um die erhöhte Förderquote aufgrund von Finanzschwäche zu erhalten, ist
ein Schreiben der Kommunalaufsicht nachzuweisen, die die Finanzschwäche
bestätigt. Eine weitere Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht ist
nicht notwendig.
Inhaltlicher Kern des Projektes sind zwei Schwerpunkte. Einerseits soll
mithilfe von technischen und organisatorischen Optimierungen (nicht-investive
Maßnahmen) der Energieverbrauch gesenkt werden. Hierbei werden
Schlüsselpersonen, bspw. die Gebäudeverantwortlichen, aber auch das
pädagogische Personal, identifiziert und geschult. Andererseits gilt es
pädagogische Ansätze umzusetzen, die allen Nutzergruppen, vor allem aber den
Kindern und Jugendlichen, den bewussten und nachhaltigen Umgang mit begrenzten
natürlichen Ressourcen nahebringen.
Die pädagogischen Maßnahmen sollen den größten Teil des Vorhabens
ausmachen, da die nicht-investiven Einsparpotenziale insbesondere in neu
renovierten Einrichtungen begrenzt sind. Darüber hinaus ist Teil des Vorhabens,
alle relevanten Verbrauchs- und Gebäudedaten in den Einrichtungen aufzunehmen
und stetig zu kontrollieren. Auch die Durchführung von Schulungen durch den
Projektleiter, sowie Maßnahmen zur Vernetzung der verschiedenen Akteure
innerhalb der Einrichtungen sowie einrichtungsübergreifend ist förderfähig.
Bildungsprojekte in ähnlichem Ausmaß wurden im Land Sachsen-Anhalt bisher
kaum durchgeführt, weshalb hier von einem Leuchtturm-Projekt mit großer
Außenwirkung gesprochen werden kann.
Zusätzlich zum zu bestimmenden Dienstleister (via
Ausschreibungsverfahren) wurde sowohl von der Landesenergieagentur
Sachsen-Anhalt (LENA) als auch von der Stadtwerke Burg GmbH Unterstützung
zugesichert, da beide Partner schon in kleineren Bildungsprojekten zum Thema
Klimaschutz und Energieeinsparungen involviert waren und somit wertvolles
Know-How bieten können. Jedoch werden beide Partner nicht die Aufgaben des
Hauptdienstleisters übernehmen können, da es an interner Kapazität mangelt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage haben sechs städtische
Einrichtungen einer Teilnahme am Projekt (bei Zusage der Förderung) zugestimmt.
Diese Einrichtungen sind der unten abgebildeten Tabelle zu entnehmen. Die
übrigen Einrichtungen haben eine Teilnahme bisher abgelehnt, erhalten jedoch
noch bis zur Antragstellung Zeit, sich ggf. anders zu entscheiden.
Städtische Einrichtungen |
Teilnahme |
J. H. Pestalozzi (Hort mit separater Leitung) |
NEIN |
Einstein Grundschule (Hort mit separater Leitung) |
NEIN |
Grundschule Burg-Süd (Hort wird von Kita Burg-Süd geleitet) |
NEIN |
Grundschule Niegripp (Hort wird von Kita Deichblick geleitet) |
JA |
Hort Einstein Schule |
NEIN |
Hort Pestalozzi Schule |
NEIN |
Kita Spatzenwinkel |
NEIN |
Kita Regenbogen |
JA |
Parchauer Seepferdchen |
NEIN |
Kita Kinderparadies |
JA |
Kita Käte Duncker |
JA |
Kita Deichblick |
JA |
Kita Burg-Süd |
NEIN |
Kita Ihlespatzen |
JA |
Kita Elbspatzen |
NEIN |
Die Kosten für die Betreuung der teilnehmenden Einrichtungen durch den
externen Dienstleister belaufen sich schätzungsweise auf insgesamt 164.300 EUR
und würden sich auf die vier Jahre des Teilnahmezeitraums verteilen. Je nachdem
wie viele Einrichtungen tatsächlich für das Projekt gewonnen werden können,
verringert sich dieser Betrag jedoch noch einmal. In der Haushaltsplanung sind
die Maximalkosten eingeplant.
Der Stadtrat beschließt die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im Förderschwerpunkt „Energiesparmodelle in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten“. Die Fördermittel werden für die Etablierung und Umsetzung sogenannter Energiesparmodelle in mehreren städtischen Schulen und Kindertagesstätten eingesetzt. Die Förderquote beläuft sich dabei auf insgesamt 100 % der förderfähigen Ausgaben.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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