Betreff
2. Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung nach § 13 KiFöG LSA zur Nutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (2. Kostenbeitragsänderungssatzung)
Vorlage
235/2021
Art
Beschlussvorlage

Mit Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 22. September 2021 (Anlage 3) wurden die Gemeinden informiert, dass sich die Landesregierung darauf verständigt hat, die Beitragsentlastung der Eltern und die Leistungen an Gemeinden zur Erstattung der Einnahmeausfälle vorerst bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.

Auch wenn das Kinderförderungsgesetz noch nicht entsprechend geändert ist, wurde nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachgebietsleiter beim Jugendamt des Landkreises Jerichower Land, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die notwendige Satzungsänderung zum jetzigen Zeitpunkt empfohlen, um eine nahtlose Fortsetzung der Beitragsentlastung ab dem 1. Januar 2022 sicher zu stellen.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich