Mit Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration
vom 22. September 2021 (Anlage 3) wurden die Gemeinden informiert, dass sich
die Landesregierung darauf verständigt hat, die Beitragsentlastung der Eltern
und die Leistungen an Gemeinden zur Erstattung der Einnahmeausfälle vorerst bis
zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.
Auch wenn das Kinderförderungsgesetz noch nicht entsprechend geändert
ist, wurde nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachgebietsleiter beim
Jugendamt des Landkreises Jerichower Land, als Träger der öffentlichen
Jugendhilfe, die notwendige Satzungsänderung zum jetzigen Zeitpunkt empfohlen,
um eine nahtlose Fortsetzung der Beitragsentlastung ab dem 1. Januar 2022
sicher zu stellen.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung.
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |