Die Widmung erfolgt von Amtswegen, um den öffentlichen Charakter herzustellen und die Erreichbarkeit der anliegenden Wochenendhäuser sicher zu stellen.
Die vorhandenen Wochenendhäuser können auf der Grundlage einer Baugenehmigung um- und ausgebaut werden. Garagen und Carports können ebenfalls errichtet werden. Bauanträge liegen bereits vor.
Damit im Verfahren der Baugenehmigung keine Baulasten für die einzelnen Grundstücke notwendig sind, soll die Verkehrsfläche im notwendigen Maß gewidmet werden. Hierbei werden die Lage und die Erreichbarkeit der einzelnen Grundstücke berücksichtigt.
Die Verkehrsflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Burg.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt ist die Widmung der Verkehrsfläche „Zum Reiterplatz“ Gemeindestraße durch Allgemeinverfügung vorzunehmen. Eine Widmungseinschränkung erfolgt nicht.
Anlagen:
Anlage 1 –
Widmungsverfügung
Anlage 2 – Lageplan
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Widmung der Verkehrsfläche „Zum Reiterplatz“ als Gemeindestraße durch Allgemeinverfügung.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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