Betreff
Veränderung der Vertreter und Stellvertretenden Vertreter der Stadt Burg in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Burg
Vorlage
246/2021
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 11 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) i.V.m. § 6 der Satzung des Wasserverbandes Burg werden die Vertreter der Mitgliedsgemeinden in der Verbandsversammlung durch die Vertretung (Stadtrat) bestimmt.

Die Benennung der Vertreter aus den Fraktionen erfolgte auf der Grundlage des Hare/Niemeyer Berechnungsverfahrens, analog der Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates. Mit Beschluss 107/2019 fasste der Stadtrat einen entsprechenden Beschluss und entsandte acht Stadträte und deren Vertreter (siehe unten) in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Burg.

Zusammensetzung bisher:

Vertreter                                                              Stellvertreter

Dr. Borg, Hans Horst

Ruth, Frank-Michael

Weber, Gerry

Engel, Clemens

Kranz, Thomas

Burmester, Eckhard

Jerkowski, Heiko

Fenger-Schwindack, Elke

Möbius, Ulf

Patté, Dominik

Kiel, Stefan

Schulz, Michael

Willy, Bernd

Endert, Frank

Schmidt, Marlon

Behrends, Günther

Die Fraktion AFD/FWG Endert teilte mit Schreiben vom 5.11.2021 die o.g. Veränderungen mit und bat um die Beschlussfassung

Zusammensetzung neu:

Vertreter                                                              Stellvertreter

Dr. Borg, Hans Horst

Ruth, Frank-Michael

Weber, Gerry

Engel, Clemens

Kranz, Thomas

Burmester, Eckhard

Jerkowski, Heiko

Fenger-Schwindack, Elke

Möbius, Ulf

Patté, Dominik

Kiel, Stefan

Schulz, Michael

Willy, Bernd

Behrends, Günther

Endert, Frank

Schmidt, Marlon


 


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt, dass Herr Günther Behrends, als neuer Stellvertretender Vertreter für den eigentlichen Vertreter Herrn Bernd Willy künftig tätig wird. Als neuer (zweiter) Vertreter wird Herr Frank Endert (anstelle von Herrn Marlon Schmidt) fungieren. Neuer Stellvertretender Vertreter für Herrn Endert ist dann Herr Marlon Schmidt (alle Fraktion AFD/FWG Endert). Die Änderungen sollen nach der öffentlichen Bekanntgabe des Beschlusses wirksam werden.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

x  nicht erforderlich