Gemäß § 67 Abs.1 KVG
LSA wählt die Vertretung in Kommunen ohne Beigeordneten einen Beschäftigten als
Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten für den Verhinderungsfall. Da es in der
Stadtverwaltung Burg keinen Beigeordneten gibt, ist ein Beschäftigter als Allgemeiner
Vertreter zu wählen. Herr Ringo Schieck ist seit 1. Juni 2015 als
Fachbereichsleiter Zentrale Dienste in der Stadtverwaltung Burg tätig (zuvor in
anderen Positionen) und so mit allen Führungsaufgaben bestens vertraut.
Die Wahl wird
erforderlich, da der bisherige Allgemeine Vertreter, Herr Stadtoberrat Jens
Vogler (am 18.12.2003 in diese Funktion gewählt), mit Schreiben vom 16. Februar
2021 erklärte, nach der Bürgermeisterwahl im Juni 2021 nicht mehr als Vertreter
des Bürgermeisters fungieren zu wollen.
Die Wahl ist gemäß §
56 Abs. 3 und 4 KVG LSA durchzuführen.
Der Stadtrat der Stadt Burg wählt gemäß § 67 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) Herrn Ringo Schieck zum Allgemeinen Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister der Stadt Burg) für den Verhinderungsfall mit Wirkung zum 13. Dezember 2021
Finanzielle Auswirkungen ?
|
ja |
|
x |
nein |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
x Anzeige |
|
nicht erforderlich |