Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Ortschaft Reesen/Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg, OT Reesen und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 "An der Berliner Chaussee", OT Reesen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB
hier: Beschlussüber die Einleitung des Verfahrens
Vorlage
112/2016
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 hat der Grundstückseigentümers (Anlage 1) und gleichzeitiger Vorhabenträger bei der Stadt Burg einen Antrag auf die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan beantragt. Nach Prüfung der  beabsichtigten Nutzungen soll der Bebauungsplan die Ausweisung eines „Mischgebietes“ i.S. des § 6 BauNVO erhalten.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Burg wird im Rahmen des sich bereits im Verfahren befindlichen Ergänzungsverfahrens nach § 1 Abs. 8 BauGB die Ortschaft Reesen mit einbeziehen. Der Aufnahme der Ortschaft Reesen in den gesamtstädtischen Flächennutzungsplan entspricht der Forderung des
§ 5 Abs. 1 BauGB. Flächennutzungspläne sind für das ganze Gemeindegebiet zu erstellen.

Der vorhandene Flächennutzungsplan der Ortschaft Reesen wird derzeit überprüft und an die voraussehbaren Bedürfnisse der gemeindlichen Entwicklung angepasst. Diese Überarbeitung erfolgt im Rahmen des erteilten Auftrages der Stadt Burg zur Überarbeitung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet der Stadt Burg.

Für das zu beplanende Flurstück (Teilfläche von ca. 5.200 m²) soll eine „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen werden (Anlage 2). Somit entstehen für den Antragsteller keine Kosten in Bezug auf die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der in der Anlage 3 dargestellte Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird das Plangebiet an die öffentliche Straße „Berliner Chausseeanschließen. Der sich nicht im Geltungsbereich befindliche Teil des Flurstücks 347/4

(ca. 7.550 m²) verbleibt im Außenbereich.

Seitens des Vorhabenträgers wurde in seinem Antrag der Vorschlag unterbreitet, dass über einen noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag der Antragsteller alle für die Erarbeitung der Planung erforderlichen Kosten und die Kosten für die Durchführung des Verfahrens zu übernehmen.

Die Verwaltung hat die Darstellungen des Eigentümers bewertet und kommt aus städtebaulichem Grund zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag zur Eröffnung der Planverfahren angenommen werden sollte und die entsprechenden Planverfahren eröffnet bzw. weitergeführt werden sollten.

Die Gründe hierfür sind im Wesentlichen die:

1.   Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebauliche Entwicklung,

2.   Erarbeitung einer städtebaulich sinnvollen Planung.

Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist geboten, da in der Ortschaft Reesen nur begrenzt Grundstücke vorhanden sind, die eine gemischte Nutzung aus Wohnen und Gewerbe mit größerem Platzbedarf zu lassen. Mit der Wiedernutzbarmachung wird eine vorhandene bauliche Anlage vor dem Verfall bewahrt und die Ortseingangssituation aufgewertet.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist vertretbar, da nur über dieses Instrument die Baurechte für das Grundstück gesichert werden können.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens beginnt die Erarbeitungsphase. Nach Beschlussfassung wird dem Antragsteller der städtebauliche Vertrag im Entwurf unterbreitet. Sofern dieser unterzeichnet ist, sollte seitens des Vorhabenträgers mit der Bearbeitung der Planungsunterlagen begonnen werden.

Nach Fertigstellung des Entwurfes wird dieser dem Ortschaftsrat Reesen und dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung/Erörterung vorgelegt. Danach schließen sich die Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an.

3. Weitere Verfahrensweise

Nach der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Verwaltung mit dem Vorhabenträger und mit dem durch ihn beauftragten Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen bewerten und Festlegungen zur Ausarbeitung der Planentwürfe abstimmen.


 


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag zur Einleitung des Satzungsverfahrens

Anlage 2 – Darstellung des zu ändernden Flächennutzungsplanes der Stadt Burg in der Gemarkung Reesen

Anlage 3 – Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes


1.       Für den in der Anlage 2 dargestellten Bereich in der Ortschaft Reesen soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Die derzeit getroffene Darstellung „Allgemeines Wohngebiet und Fläche für Landwirtschaft“ soll durch die Darstellung einer „Gemischten Baufläche“ nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO ersetzt werden.

2.       Für den in der Anlage 3 dargestellten Bereich mit dem Flurstück 347/4 (Teilfläche von
ca. 5.200 m²) in der Flur 4 der Gemarkung Reesen soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll auf dem Flurstück die Bebauung mit einem weiteren Wohnhaus, eine Nachnutzung der vorhandenen Halle durch Erweiterungen und einen Neubau einer Lagerhalle für eine gewerbliche Nutzung ermöglichen. Daher soll der Inhalt des Bebauungsplanes für das Grundstück mit der Ausweisung eines „Mischgebietes“ nach § 6 BauNVO ausgestaltet werden.

3.       Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erarbeitet bzw. aufgestellt werden.

4.       Mit dem Antragsteller (siehe Anlage 1) ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, der die Zuständigkeiten im Planungsverfahren zuordnet und Regelungen zur Übernahme von Planungs- sowie Verfahrenskosten trifft.

5.       Der durch das vom Antragsteller beauftragte Büro zu erarbeitenden Planentwurf soll dem Ortschaftsrat Reesen und dem  Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates zur Beratung/Erörterung vorgelegt werden.



Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich