Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 37 zur Errichtung eines Gewerbestandortes „Berliner Chaussee“ (ehem. BOS) wurde die Straße „Am Erkenthierfeld“ hergestellt.
Diese Straße erweitert das Straßennetz der Stadt Burg. Zur Ergänzung des Straßenbestandsverzeichnisses erfolgt die Widmung der Straße „Am Erkenthierfeld“ von Amts wegen.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt ist die Widmung der Verkehrsfläche „Am Erkenthierfeld“ als öffentliche Straße durch Allgemeinverfügung vorzunehmen.
Anlagen:
Anlage 1 – Widmung
Anlage 2 – Karte
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Widmung der Verkehrsfläche “Am Erkenthierfeld“ als Gemeindestraße durch Allgemeinverfügung.
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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