Betreff
Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen nach § 11a Kinderförderungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) - Erklärung des Einvernehmens
Vorlage
135/2016
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier: Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb von Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) im Einvernehmen der Gemeinde für das Jahr 2015 abgeschlossen.

Das Cornelius-Werk Diakonische Dienste gGmbH forderte für das Jahr 2016 zu Neuverhandlungen auf.

Dazu wurden dem Landkreis Jerichower Land entsprechende Unterlagen durch den Träger der Tageseinrichtung Evangelischer Hort übergeben.

Auf Grundlage der vorgelegten Kalkulationsblätter für den Betrieb der oben genannten Kindertageseinrichtung hat der Landkreis Jerichower Land die Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen erarbeitet.

Für die Entgeltvereinbarungen wurden die Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2016 unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchschnittsbelegung 2016 zu Grunde gelegt.

Die Einnahmen setzen sich dabei aus der finanziellen Beteiligung des Landes und des Landkreises gemäß §§ 12 und 12a KiFöG LSA zusammen.

Bei den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die pädagogische Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für das Grundstück und Gebäude, Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten erfasst.

Auf Grundlage dieser Kalkulationen wurde die beigefügte Entgeltvereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung Evangelischer Schulhort durch den LK JL zur Erklärung des Einvernehmens zur Verfügung gestellt.

Die ermittelten Differenzen zwischen Aufwendungen und Erträgen ergeben die Höhe der Defizitkosten, welche durch die Stadt Burg zu übernehmen sind.

Laut Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der Kindertageseinrichtung der Stadt Burg spätestens zum 5. eines Monats die Anzahl der im Monat zuvor tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze getrennt nach Betreuungsform und Betreuungsstunden zu melden.

Der Finanzierungsbedarf wird monatlich durch die Stadt Burg auf Grundlage der mit dem Landkreis Jerichower Land vereinbarten Entgelte anhand der gemeldeten Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen ermittelt.

Der ermittelte Finanzbedarf wird dem Träger der Kindertagesstätte zum 15. jeden Monats durch die Stadt Burg überwiesen. Diese Zahlungsmodalitäten sind in einer Finanzierungsvereinbarung geregelt

Entwicklung verbleibender Finanzbedarf:

2015

 

2016

 

KZ*

Entgelt

Defizit gesamt

 

 

*KZ

Entgelt

Defizit gesamt

Monat

*HO 5

181,18

EUR

 

Monat

*HO 5

186,27

EUR

Januar

49

8.877,82 

 

Januar

54

10.058,58 

Februar

51

9.240,18 

 

Februar

52

9.686,04 

März

51

9.240,18 

 

März

52

9.686,04 

April

51

9.240,18 

 

April

52

9.686,04 

Mai

52

9.421,36 

 

Mai

51

9.499,77 

Juni

52

9.421,36 

 

Juni

52

9.686,04 

Juli

50

9.059,00 

 

Juli

42

7.823,34 

August

47

8.515,46 

 

August

62

11.548,74 

September

54

9.783,72 

 

September

62

11.548,74 

Oktober

55

9.964,90 

 

Oktober

62

11.548,74 

November

54

9.783,72 

 

November

62

11.548,74 

Dezember

55

9.964,90 

 

Dezember

62

11.548,74 

 

 

 

112.512,78 

 

 

 

 

124.614,63 

*KZ = Kinderzahlen

*HO = Hort


Anlagen:

Anlage 1 Entgeltvereinbarung Evangelischer Schulhort

Anlage 2 LQV Kindertagesstätte Evangelischer Schulhort


Der Stadtrat stimmt der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsent-wicklungsvereinbarungen für den Betrieb der Tageseinrichtung Evangelischer Hort, Träger Cornelius-Werk Diakonische Dienste gGmbH, zu.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich