hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2015 die Einleitung
des Änderungsverfahrens des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Scharff
Baustoffhandel / Baumarkt“ Burg an der B246a in der Stadt Burg beschlossen.
Die für die 1. teilräumliche
Änderung beabsichtigten Planungsziele bestehen entsprechend des Antrages auf
Planänderung vom 18. Mai 2015 wie folgt:
- Änderung der durch
zeichnerische Festsetzungen im Vorhaben- und Erschließungsplan als
überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche,
- Wegnahme von
Pflanzgeboten und Stellplätzen zugunsten der neu ausgewiesenen als überbaubar
festgesetzten Grundstücksfläche,
- Festlegungen zur maximalen Höhe von baulichen
Anlagen (Höhe der Traufkante der neuen Kaltlufthalle),
- Sicherung der
verkehrlichen Erschließung und Ergänzung des Festsetzungskataloges zur
Sicherung eines Baurechtes für die Neuerrichtung einer Kaltlufthalle sowie
der Vergrößerung des Freilagerverkaufsbereiches.
Die
bisherige Entwicklung und bauliche Nutzung des vorhandenen Baumarktes der J.G.
Scharff GmbH in Burg ist durch die Verbreiterung der Sortimente und die Zunahme
der Produktvielfalt an ihre Nutzungsgrenzen des vorhandenen Gebäudebestandes
gestoßen. Nunmehr besteht die Absicht, eine neue Kaltlufthalle an den
vorhandenen Baumarkt auf der Nordseite anzubauen. Die hierfür erforderliche
Fläche soll durch die Aufgabe und Verlagerung des gegenwärtigen Freilagerverkaufsbereiches
bereitgestellt werden. Der Freilagerverkaufsbereich soll verkleinert und nördlich von der Kaltlufthalle neu angelegt
werden. Hierfür besteht derzeit kein Baurecht, da die zeichnerischen Festsetzungen
des Vorhaben- und Erschließungsplanes in diesem Bereich keine Baulichkeiten
(Vorhaben) definiert haben, der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht
Pflanzgebot und Kfz-Stellplätze vor.
Eine
Befreiung von den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist
aufgrund der Berührtheit der Grundzüge der Planung nicht möglich. Somit
verblieb nur noch die Einleitung eines Änderungsverfahrens.
Der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 1. teilräumlichen des Vorhaben- und
Erschließungsplanes „Scharff Baustoffhandel / Baumarkt“ Burg an der B246a in
der Stadt Burg wurde am 24. September 2015 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst.
Der Entwurf und die dazugehörige Begründung des Vorhaben- und
Erschließungsplanes lagen in der Zeit vom 16. Oktober 2015 bis zum 17. November
2015 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
mit Schreiben der Stadt Burg vom 15. Oktober 2015 zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von
der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der
Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist
keine Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich
war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung
eingearbeitet worden.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß
Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens
eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird
den Satzungsbeschluss vorbereiten.
Anlagen:
Abwägungsanlage
1.
Über die während des Beteiligungsverfahrens
zum Planentwurf der 1. Teilräumlichen Änderung des Vorhaben- und
Erschließungsplanes „Scharff Baustoffhandel / Baumarkt“ Burg an der B246a in
der Stadt Burg gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung
der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
2.
Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
3.
Der Planentwurf und die zugehörige
Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB über die 1. teilräumliche
Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes vorzubereiten.
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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