Am 03.03.2010 hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg im Beschluss RV 04/2010 die Neuaufstellung des regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg beschlossen. Über verschiedene Verfahrensschritte und Erarbeitung von Teilkonzepten bzw. Gutachten ist der 1. Entwurf des regionalen Entwicklungsplanes erarbeitet worden. Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg hat im Beschluss RV 05/2016 vom 02.06.2016 den 1. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg einschließlich des zugehörigen Umweltberichts beschlossen und für die Trägerbeteiligung freigegeben. Die ortsübliche Bekanntmachung zur Auslegung des ersten Entwurfes erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land Nummer 10 am 30.06.2016. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wurde auf die Durchführung der öffentlichen Auslegung in den Räumen der Stadtverwaltung Burg hingewiesen. Innerhalb der Zeit der Auslegung vom 11.07.2016 bis 11.10.2016 konnten Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht vorgebracht werden.

Die Träger öffentlicher Belange haben bis spätestens zum 31.10.2016 eine Stellungnahme abzugeben.

Die die Verwaltung hat die vorliegenden Unterlagen überprüft und die diesem Beschluss anliegende Stellungnahme erarbeitet.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Stellungnahme Stadt Burg vom 30.09.2016

Anlage 2 – Legende Regionaler Entwicklungsplan 2006

Anlage 3 – Karte Regionaler Entwicklungsplan 2006

Anlage 4 – Legende Regionaler Entwicklungsplan 2016 (Entwurf)

Anlage 5 – Karte Regionaler Entwicklungsplan 2016 (Entwurf)

Anlage 6 – Karte räumliche Abgrenzung des Zentralen Ortes Burg

Anlage 7 – Anschreiben regionaler Planungsgemeinschaft Magdeburg vom 15.07.2016


Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme der Stadt Burg zum 1. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes der Planungsregion Magdeburg mit Stand vom Juni 2016 (Anlage 1).


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich