Gesetzliche Grundlagen
Der vorliegende Haushaltsplan ist nach den Vorschriften des
Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt aufgestellt worden. Das
Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) wurde durch Bekanntmachung des
Kommunalrechtsreformgesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen-Anhalt vom
17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) mit Wirkung vom 01.07.2014 in Kraft
gesetzt
(Artikel 23 Abs.1 Kommunalrechtsreformgesetz). Die Verordnung über die
Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden, Landkreise und
Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten
Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO) wurde berücksichtigt. Der
Haushaltsplan 2017 wurde entsprechend des §57 Abs.2 – Übergangsvorschriften –
(beabsichtigte Verlängerung um 1 Jahr) aufgestellt.
Der Gesamtergebnisplan ist das wichtigste Kriterium des doppischen
Haushaltes. Hier werden sämtliche Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres
erfasst. Die Leistungsfähigkeit einer Kommune wird an der Ausgeglichenheit des
Ergebnisplans gemessen. Der Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2017 weist ein
Defizit in Höhe von 5.502.800 Euro aus.
Im Finanzplan werden Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in
Höhe von 32.559.500 Euro und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
von 39.017.100 Euro ausgewiesen. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
belaufen sich auf 15.249.500 Euro und die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit liegen bei 17.939.300 Euro. Insgesamt weist der Finanzplan einen voraussichtlichen
Bestand an Finanzmitteln am Ende des Haushaltsjahres von -8.432.300 Euro (kumuliert mit Altdefizit
20.021.086,22 Euro) aus.
Liquiditätskredit
Zur Absicherung der laufenden Zahlungsverpflichtungen wird es notwendig
sein, Liquiditätskredite aufzunehmen. Der nach KomHVO genehmigungsfreie Anteil
beträgt 1/5 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Demnach sind
das 6.511.900 Euro für die Stadt Burg. Die Stadt Burg schätzt ein, dass der
Liquiditätsbedarf in der Spitze bei ca. 22.000.000 Euro liegt, um zusätzlich
Liquiditätsschwankungen auszugleichen. Der dem genehmigungsfreien Anteil
übersteigende Betrag in Höhe von 15.488.100 Euro Ist durch die Kommunalaufsicht
zu genehmigen.
Kreditermächtigung
Zur Finanzierung der im Haushaltsjahr 2017 durchzuführenden Investitionen
ist die Aufnahme von Krediten in Höhe von 2.689.800 Euro notwendig.
Anlagen:
Haushaltssatzung
Ergebnisplan 2017
Finanzplan 2017
Vorbericht Teil 5
Ergebnisplan
Konsolidierung
Finanzplan
Konsolidierung
Der Stadtrat beschließt den Haushalt der Stadt Burg, das Konsolidierungsprogramm für das Haushaltsjahr 2017 und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.