Betreff
Haushaltsplan, Konsolidierungsprogramm und Beteiligungsbericht 2017
Vorlage
158/2016
Art
Beschlussvorlage

Gesetzliche Grundlagen

Der vorliegende Haushaltsplan ist nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt aufgestellt worden. Das Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) wurde durch Bekanntmachung des Kommunalrechtsreformgesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) mit Wirkung vom 01.07.2014 in Kraft gesetzt

(Artikel 23 Abs.1 Kommunalrechtsreformgesetz). Die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden, Landkreise und Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO) wurde berücksichtigt. Der Haushaltsplan 2017 wurde entsprechend des §57 Abs.2 – Übergangsvorschriften – (beabsichtigte Verlängerung um 1 Jahr) aufgestellt.

Der Gesamtergebnisplan ist das wichtigste Kriterium des doppischen Haushaltes. Hier werden sämtliche Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres erfasst. Die Leistungsfähigkeit einer Kommune wird an der Ausgeglichenheit des Ergebnisplans gemessen. Der Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2017 weist ein Defizit in Höhe von 5.502.800 Euro aus.

Im Finanzplan werden Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 32.559.500 Euro und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 39.017.100 Euro ausgewiesen. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf 15.249.500 Euro und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit liegen bei 17.939.300 Euro. Insgesamt  weist der Finanzplan einen voraussichtlichen Bestand an Finanzmitteln am Ende des Haushaltsjahres von  -8.432.300 Euro (kumuliert mit Altdefizit 20.021.086,22 Euro) aus.

Liquiditätskredit

Zur Absicherung der laufenden Zahlungsverpflichtungen wird es notwendig sein, Liquiditätskredite aufzunehmen. Der nach KomHVO genehmigungsfreie Anteil beträgt 1/5 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Demnach sind das 6.511.900 Euro für die Stadt Burg. Die Stadt Burg schätzt ein, dass der Liquiditätsbedarf in der Spitze bei ca. 22.000.000 Euro liegt, um zusätzlich Liquiditätsschwankungen auszugleichen. Der dem genehmigungsfreien Anteil übersteigende Betrag in Höhe von 15.488.100 Euro Ist durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen.

Kreditermächtigung

Zur Finanzierung der im Haushaltsjahr 2017 durchzuführenden Investitionen ist die Aufnahme von Krediten in Höhe von 2.689.800 Euro notwendig.


Anlagen:

Haushaltssatzung

Ergebnisplan 2017

Finanzplan 2017

Vorbericht Teil 5

Ergebnisplan Konsolidierung

Finanzplan Konsolidierung


Der Stadtrat beschließt den Haushalt der Stadt Burg, das Konsolidierungsprogramm für das Haushaltsjahr 2017 und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich