Die Angelgruppe Schartau reichte am 11. November 2016 einen Antrag
(vom 9. November 2016) auf Zuschuss für das Forellenangeln in Höhe von
150,00 EUR ein.
Gemäß 2.1.1 der Förderrichtlinie der Stadt Burg in der Fassung vom
29. Juni 2015 werden vorrangig Maßnahmen und Projekte, die für alle
Einwohner der Stadt Burg zugänglich sind, im öffentlichen Interesse liegen und
Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen und fördern, gefördert.
Das traditionelle Forellenangeln ist nicht nur für Mitglieder, sondern
soll auch allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben,
selber am Angelerlebnis teilzunehmen. Dabei steht vor allem die Gewinnung
junger neuer Mitglieder im Vordergrund. Für die Umrahmung der Veranstaltung in
der Alten Badeanstalt in Burg wird um Unterstützung der Stadt gebeten.
Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:
Gesamt: 290,00
EUR
Eigenmittel: 140,00
EUR
Zuschuss der Stadt Burg: 150,00
EUR
HH-Ansatz 2016: 1.000,00 EUR
Bereits verfügt/vorgemerkt: 800,00 EUR
(Stand 11.11.2016)
Beantragter Zuschuss: 150,00 EUR
Rest verfügbarer Mittel: 50,00
EUR
Anlagen: Antrag Angelgruppe Schartau
Der Ortschaftsrat Schartau stimmt dem als Anlage beigefügten Antrag der Angelgruppe Schartau auf Zuschuss für das Forellenangeln in Höhe von 150,00 EUR auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Burg vom 29. Juni 2015 zu.
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
Produktsachkonto |
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1 |
Folgejahr: |
281000000.531800 |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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