Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Kommunalwahlgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KWG LSA) hat der Stadtrat als Gemeindevertretung vor Ablauf der
auf die Hauptwahl folgenden Wahlperiode einen Wahlleiter und dessen
Stellvertreter zu berufen. Mit Beschluss 118/2018 berief der Stadtrat am
25.10.2018 Herrn Bernhard Ruth und Herrn Sven Reinald in die Funktionen. Die
Amtszeit entspricht der Dauer einer Wahlperiode der Vertretung (fünf Jahre). Da
sich der mit o.g. Beschluss berufene Stadtwahlleiter, Herr Bernhard Ruth, entschieden
hatte im Juni 2021 für das Amt des Bürgermeisters der Stadt Burg zu kandidieren
entstand ein Interessenskonflikt. Die Neuberufung eines Stadtwahlleiters wurde
erforderlich. Mit Beschluss 047/2021 berief der Stadtrat am 4. März 2021 Herrn
Sven Reinald zum Wahlleiter und Herrn Alexander Tippelt zu dessen
Stellvertreter.
Mit Schreiben vom 23. November 2021 erklärte Herr Reinald aus
persönlichen Gründen die Funktion des Wahlleiters der Stadt Burg nicht mehr
wahrnehmen zu können und bat um Neuberufung eines Stadtwahlleiters.
Herr Bernhard Ruth erklärte seine Bereitschaft zur erneuten
Übernahme dieser Funktion. Als langjähriger Wahlleiter verfügt er über die
notwendigen Kenntnisse. Herr Alexander Tippelt erklärte sich bereit, die
Aufgabe des Stellvertretenden Wahlleiters weiter wahrnehmen zu wollen. Beide sind Bedienstete der Stadt Burg, haben Erfahrung in der
Durchführung von Wahlen, und können durch die Vertretung (Stadtrat) zum
Gemeindewahlleiter bzw. zu dessen Stellvertreter berufen werden, auch wenn sie
nicht im Wahlgebiet wohnen (§ 9 Abs. 1a KWG LSA).
Finanzielle Auswirkungen hat diese
Entscheidung nicht, jedoch ist eine Anzeige des Beschlusses bei der
Kommunalaufsicht erforderlich.
Der Stadtrat der Stadt Burg beruft
mit Wirkung zum 1.1.2022 Herrn Bernhard Ruth zum Wahlleiter der Stadt Burg und
Herrn Alexander Tippelt zum Stellvertreter des Wahlleiters der Stadt Burg.