Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Änderungsverfahren/1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Industrie- und Gewerbepark Burg - 4. Bauabschnitt"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
008/2022
Art
Beschlussvorlage

1. Sachstand und inhaltliche Beschreibung

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 02.12.2020 die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 73 beschlossen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Progroup PM1 GmbH einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungskosten zu schließen. Dieser Vertrag wurde im März/April 2021 geschlossen und das Planungsbüro durch Vertragsschluss seitens der Stadt Burg im Juni 2021nach erfolgter Zahlung seitens des Unternehmens mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen beauftragt.

Der Vorentwurf zur Planung wurde in der Sitzung des Umweltausschusses, des Bau- und Ordnungsausschusses sowie des Wirtschafts- und Vergabeausschusses im September 2021 den Gremien vorgestellt. Im Anschluss daran wurden die Vorbereitungen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB getroffen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 6.12.2021 zum 23.12.2021 in Form der Durchführung einer öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 erfolgte mit Schreiben vom 09.12.2021 mit einer Fristsetzung bis zum 11.01.2022. Im selben Zeitraum wurden die umliegenden Gemeinden zur Stellungnahme zum Vorentwurf der Bauleitplanung aufgefordert sowie die Abstimmung mit der für die Raumordnung und Landesplanung zuständigen Stellen durchgeführt.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Seitens der Verwaltung und des beauftragten Planungsbüros sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft worden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Das Planungsbüro hat nach Rücksprache mit der Verwaltung in den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 Teile von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange übernommen und den Entwurf dahingehend überarbeitet. Dies betrifft zum Beispiel einen Hinweis des Unterhaltungsverband des Ehle/Ihle zu vorhandenen Gewässern (Entwässerungsgraben) innerhalb des geplanten räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung.

Im Ergebnis dieser Überarbeitungen sind die Dokumente (Planzeichnung, Begründung einschließlich zugehöriger Umweltbericht) seitens des Planungsbüros an die Verwaltung übergeben worden.

3. weitere Verfahrensweise

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der vorliegende Planentwurf sowie die zugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichtes in der Fassung vom Januar 2022 bestätigt und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die Verwaltung wird die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme auffordern.

Auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 wird durch ortsübliche Bekanntmachung in einem kommenden Amtsblatt der Stadt Burg hingewiesen. Innerhalb des noch exakt zu bestimmenden Zeitraumes von mindestens einem Monat besteht die Möglichkeit durch jedermann, Einsicht in den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 zu nehmen, die Dauer der Zeit der Einsichtnahme beträgt mindestens ein Monat.

Die Verwaltung wird die eingehenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit prüfen, mit einer Wertung versehen und gegebenenfalls mit einer Beschlussempfehlung für die weitere Behandlung durch den Stadtrat vorlegen.


Anlagen:

 

Anlage 1.1          Entwurf Planzeichnung (Stand: Januar 2022)

Anlage 1.2          Entwurf Begründung einschl. Umweltbericht (Stand: Januar 2022)


1.         Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt den als Anlage 1.1 anliegenden Entwurf des Bebauungsplanes 73 „Industrie- und Gewerbepark Burg - 4. Bauabschnitt" und den Entwurf der Begründung einschl. des Entwurfs des zugehörigen Umweltberichts (Anlage 1.2) in der Fassung vom Januar 2022 und bestimmt diese Dokumente zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.

2.         Die von der Planänderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt     

a)       die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen,

b)      die öffentliche Auslegung durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufzufordern,

c)       die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich