Betreff
Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 6. November 2016
Vorlage
174/2016
Art
Beschlussvorlage Wahlleiter

Der Stadtwahlausschuss der Stadt Burg stellte in seiner öffentlichen Sitzung am 8. November 2016 das endgültige Ergebnis der am 6. November 2016 stattgefundenen Bürgermeisterwahl in der Stadt Burg fest.

Im Amtsblatt der Stadt Burg Nr. 42 vom 8. November 2016 wurde dieses festgestellte, endgültige Ergebnis und der Namen des gewählten Bewerbers öffentlich bekannt gemacht.

Das endgültige Wahlergebnis lautet.

Wahlberechtigte insgesamt:

19.876

Wähler/innen:

7.780

Wahlbeteiligung:

39,1 %

Gültige Stimmzettel:

7.612

Ungültige Stimmzettel:

168

Gültige Stimmen:

7.612

Stimmenverteilung auf Bewerber

Stimmen

Anteil

1     Klapper, Marco       (CDU)

1.371

18,0 %

2     Rehbaum, Jörg       (SPD)

6.241

82,0 %

Der Wahlausschuss der Stadt Burg stellte in seiner Sitzung am 8. November 2016 fest, dass der Bewerber  Herr Jörg Rehbaum (SPD) mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) erhalten hat und somit gemäß § 30 Abs. 8 KWG LSA i.V.m. § 61 Abs.1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen- Anhalt (KVG LSA) zum  Bürgermeister der Stadt Burg gewählt ist.

Mit Schreiben vom 10. November 2016 erklärte Herr Jörg Rehbaum die Annahme der Wahl.

Wahleinsprüche gemäß § 50 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wurden innerhalb der Einspruchsfrist nicht erhoben.

Gemäß § 51 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 KWG LSA beschließt der Stadtrat der Stadt Burg, dass keine Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl vom 6. November 2016 erhoben wurden und die Wahl somit gültig ist.


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl in der Stadt Burg vom 6. November 2016