Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg / Bebauungsplan Nr. 77 Gewerbegebiet "Troxel" hier Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes
Vorlage
020/2022
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Burg hat mit Beschluss vom 18.12.2008 den Bebauungsplan Nr. 77 Gewerbegebiet „Troxel“, Erweiterung im westlichen Bereich als Satzung beschlossen (Anlage 1 und 2). Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 52 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau am 19. 12. 2008 trat der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan wurde durch das ansässige Unternehmen ArcelorMittal SSC Deutschland GmbH, Niederlassung Burg 2007 initiiert, um eine Erweiterung des Produktionsstandortes zu ermöglichen. Die unmittelbaren Baupotentiale des Unternehmens waren ausgeschöpft, so dass eine Erweiterung in den westlichen Bereich hinein ermöglicht wurde.

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Durchführung des Ausgleiches im Rahmen der naturschutzrechtlichen Ausgleichsbilanzierung wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

Die Erweiterung des Standortes und somit die mit dem Plan verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind bis heute nicht erfolgt, obwohl Baurechte vorbereitet wurden. Die Durchführung des sich daraus ergebenden naturschutzfachlichen Ausgleiches ist ebenfalls nicht erfolgt. Eine Rückfrage an das Unternehmen im Oktober 2021 zu den weiteren mittelfristigen Absichten ergab, dass das Unternehmen weder kurzfristig noch absehbar aufgrund stark geänderter Rahmenbedingungen eine Erweiterung durchführen wird. Eine Durchführung der Ausgleichsmaßnahme zur Sicherung der geschaffenen Baurechte kann (und sollte unter diesen geänderten Rahmenbedingungen) ebenfalls nicht erfolgen. Das Schreiben des Unternehmens dazu liegt dem Beschluss als Anlage 3 bei.

Der Bebauungsplan Nr. 77 regelt flurstücks- und flächenkonkret den notwendigen Ausgleich. Es wurde in enger Abstimmung mit dem Unternehmen eine Aufforstungsfläche am Corneliuswerk in der Flur 14 auf dem Flurstück 207/1 (Teilfläche) festgelegt. Dabei soll intensiv genutzte Ackerfläche in einen standortgerechten Laub-Misch-Wald umgewandelt werden. Die Stadt Burg ist Eigentümerin des Grundstücks. Das Flurstück 207/1 wurde erworben, um zukünftig als „Auffangbecken“ für mehrere Ausgleichsmaßnahmen aus verschiedenen Bebauungsplänen zu fungieren. Mit fortschreitender Aufforstung führt dies schrittweise zur Umsetzung des Ziels des Landschaftsplan Burg hinsichtlich Anpflanzungen von standortgerechtem Laub-Mischwald M 34 – Kapitel 5.5.2. in diesem Bereich.

Da die Aufforstung bisher nicht durchgeführt wurde, ergeben sich Probleme der Unterhaltung der Grundstücksfläche in diesem Teil, erschweren und verteuern sich die sich daran anschließenden Maßnahmebausteine anderer Vorhabenträger (erhöhte Aufwendungen durch zusätzliche Einzäunung, Bewässerungen, Unterhaltung von Anpflanzungen hinsichtlich der Lage erschwert, etc.).

Der Bebauungsplan, der maßgeblich in bisher nicht beanspruchte Naturbereiche Eingriffe möglich macht, soll aus den vorgenannten Gründen nunmehr aufgehoben werden.

In Anwendung von § 2 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 1 Abs. 8 BauGB ist das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplanes in gleicher Art und Weise zu führen wie das Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes. Nach Erstellung der maßgeblichen Satzung über die Aufhebung wird die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. In Wertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wird die Satzung gegebenenfalls angepasst und dem Stadtrat zur Behandlung vorgelegt.

Die Bearbeitung der Satzung erfolgt durch die Verwaltung.


Anlagen:             Anlage 1_Planzeichnung_2008

                               Anlage_2_Begründung_2008

                               Anlage_3_Aufhebung_AW_Mittal 2021

                               Anlage_4_Vorentwurf_Satzung_2022

                               Anlage_5_Festlegung_Umfang_Detailierung_2022


  1. Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 77 Gewerbegebiet „Troxel“ nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 1 Abs. 8 BauGB. Das Verfahrensgebiet entspricht exakt der Grenze des Bebauungsplanes und ist als Anlage 1 beigefügt.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf der Aufhebungssatzung (Anlage 4) weiter zu qualifizieren und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich