Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, entsprechend der veranschlagten Haushaltsansätze, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen ergebnis- und finanzrelevanten Aktivitäten umzusetzen. Der Haushaltplan ist damit die Grundlage für die Haushaltswirtschaft und im Innenverhältnis für die Gemeinde verbindlich. Neben dem eigentlichen Haushaltsplanjahr wird zusätzlich die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung einbezogen. Der Haushaltsplan beinhaltet die voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Stadt Burg befindet sich seit dem Jahr 2014 in der Phase der Haushaltskonsolidierung. Auf Grund der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation ist sie verpflichtet, das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuführen. Die Stadt Burg ist haushaltsrechtlich verpflichtet, den Haushaltsausgleich und seine finanzielle Leistungsfähigkeit bis spätestens mit Ablauf des Jahres 2024 herzustellen. Um dieses Ziel unter den gegebenen Bedingungen zu erreichen, ist es notwendig Maßnahmen zu ergreifen, die die Ertragssituation verbessern.

Die Erträge und Aufwendungen werden im Ergebnisplan dargestellt. Für das Haushaltsjahr 2022 weist der Ergebnisplan ordentliche Erträge in Höhe von 44.758.400 EUR und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 47.992.400 UR aus. Als Ergebnis wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.234.000 EUR (EP Zeile 22) für das Haushaltsjahr 2022 erwartet. Der Ergebnishaushalt ist im Planjahr nicht ausgeglichen. Ein wesentlicher Einflussfaktor sind hierbei die Investitionsabschreibungen. Für die Kreisumlage wird ein Satz von 41 % festgesetzt. Dies entspricht einen abzuführenden Betrag in vorläufiger Festsetzung mit 9.642.448 EUR und damit ca. ¼ der Gesamterträge der Stadt Burg.

Die Aufwendungen im Bereich der stetig steigenden bilanziellen Abschreibungen machen es erforderlich, neben weiteren Kostensenkungsmaßnahmen und verschärfter Haushaltsdisziplin, auch die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuerarten A und B sowie die der Gewerbesteuer in die mittelfristige Haushaltsplanung einzubeziehen, um das Haushaltskonsolidierungsziel realistisch zu erreichen und die Leistungs- und Handlungsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten. (Maßnahme des Haushaltskonsolidierungskonzeptes).

Die Einzahlungen und Auszahlungen werden im Finanzplan dargestellt. Für das Haushaltsjahr 2022 sind im Finanzplan Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 16 im Finanzplan) weist einen Saldo in Höhe von – 2.018.600 EUR aus. Damit übersteigen die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.

Neben der laufenden Verwaltungstätigkeit stellt der Finanzplan die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit dar. Auch hier übersteigen die Auszahlungen die Einzahlungen. Im Ergebnis ist eine neue Kreditaufnahme in Höhe von 6.611. EUR (Zeile 23 im Finanzplan) für das Jahr 2022 erforderlich, um die investiven Auszahlungen vollständig zu decken. Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2022 aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Saldo aus Investitionstätigkeit ein Finanzmittelfehlbetrag (Zeile 24 im Finanzplan) von insgesamt 8.629.600 EUR. Unter Berücksichtigung der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit und dem daraus resultierenden Saldo in Höhe von 5.351.300 für das Jahr 2022, wird eine Veränderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von – 3.278.300 EUR zum Ende des Haushaltsjahres erwartet.

Das so zu erwartende Finanzdefizit in Höhe von 3.278.300 EUR macht weiterhin die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten, wie auch bereits aus der mittelfristigen Finanzplanung der Vorjahre ersichtlich, erforderlich. Zum Ende des Jahres 2021 wird ein kumulierter Fehlbetrag (einschließlich des Altfehlbetrages aus der kameralen Haushaltsführung) in Höhe von insgesamt 12,9 Millionen EUR ausgewiesen. Insgesamt ist für das Haushaltsjahr 2022 ein Liquiditätskreditrahmen in Höhe von 18.500.000 EUR (Vorjahr 2021 = 19.500.000 EUR) notwendig, um jederzeit die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Unter den zugrunde gelegten Rahmenbedingungen wird dies auch weiterhin notwendig sein. Aus dem Finanzplan (Zeile 30) wird jedoch auch ersichtlich, dass ab dem Jahr 2024 Überschüsse zu erwarten sind. Erst mit den Überschüssen ab dem Jahr 2024 kann das bis dahin ansteigende Defizit abgebaut werden. Ziel ist es, das aufgelaufene Defizit stufenweise abzubauen. Unter den aktuellen Voraussetzungen kann die Stadt Burg die Genehmigungsfreigrenze (für das Jahr 2022 liegt diese bei 8.063.680 EUR) im Jahr 2027 erreichen. 

Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen beabsichtigt die Stadt Burg, zusätzlich zu den fortzuführenden Investitionen, weitere Investitionsmaßnahmen (Vorbericht Seite 42 ff.) ZU PLANEN UND DURCHZUFÜHREN. So zählen zu den unaufschiebbaren Investitionen der Bereich des Infrastrukturvermögens (Straßen, Straßenquerungen, Brücken), die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen SOWIE DER Neubau der Feuerwehrgerätehäuser Burg und Ihleburg.

Da viele dieser Projekte über mehrere Planjahre und zusätzlich mit Fördermittel realisiert werden, sind zum Teil Verpflichtungsermächtigungen notwendig. Sie bedürfen in Höhe der erforderlichen Kreditaufnahme der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Mit dem Haushalt 2022 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 15.449.300 EUR veranschlagt.

Mit der Verbesserung der Ertragslage (Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen) und weiteren Kostensenkungen kann das kumulierte Altdefizit abgebaut und die Leistungsfähigkeit dauerhaft gesichert werden. Im Ergebnis befreit sich die Stadt Burg kurz bis mittelfristig aus den Zwängen und Einschränkungen, die ihr im Rahmen der Konsolidierung auferlegt sind, sodass in Zukunft auch wieder Investitionen und Ausgaben in den Bereichen möglich sind, die momentan nicht oder nur eingeschränkt finanzierbar und genehmigungsfähig sind.


Anlagen:

Haushaltsplan und Haushaltssatzung

Haushaltskonsolidierungskonzept

Beteiligungsbericht


Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan (nebst Anlagen) der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2022, das Konsolidierungsprogramm und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

Grundsatzbeschluss                

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich