Die
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, entsprechend
der veranschlagten Haushaltsansätze, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen
ergebnis- und finanzrelevanten Aktivitäten umzusetzen. Der Haushaltplan ist
damit die Grundlage für die Haushaltswirtschaft und im Innenverhältnis für die
Gemeinde verbindlich. Neben dem eigentlichen Haushaltsplanjahr wird zusätzlich
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung einbezogen. Der Haushaltsplan
beinhaltet die voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen sowie
Aufwendungen und Auszahlungen sowie die notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadt
Burg befindet sich seit dem Jahr 2014 in der Phase der Haushaltskonsolidierung.
Auf Grund der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation ist sie verpflichtet,
das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuführen. Die Stadt Burg ist
haushaltsrechtlich verpflichtet, den Haushaltsausgleich und seine finanzielle
Leistungsfähigkeit bis spätestens mit Ablauf des Jahres 2024 herzustellen. Um
dieses Ziel unter den gegebenen Bedingungen zu erreichen, ist es notwendig
Maßnahmen zu ergreifen, die die Ertragssituation verbessern.
Die Erträge
und Aufwendungen werden im Ergebnisplan dargestellt. Für das Haushaltsjahr 2022
weist der Ergebnisplan ordentliche
Erträge in Höhe von 44.758.400 EUR und ordentliche Aufwendungen in Höhe von
47.992.400 UR aus. Als Ergebnis wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.234.000 EUR (EP Zeile 22) für das
Haushaltsjahr 2022 erwartet. Der Ergebnishaushalt ist im Planjahr nicht
ausgeglichen. Ein wesentlicher Einflussfaktor sind hierbei die
Investitionsabschreibungen. Für die Kreisumlage wird ein Satz von 41 %
festgesetzt. Dies entspricht einen abzuführenden Betrag in vorläufiger
Festsetzung mit 9.642.448 EUR und damit ca. ¼ der Gesamterträge der Stadt Burg.
Die
Aufwendungen im Bereich der stetig steigenden bilanziellen Abschreibungen machen
es erforderlich, neben weiteren Kostensenkungsmaßnahmen und verschärfter
Haushaltsdisziplin, auch die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuerarten A
und B sowie die der Gewerbesteuer in die mittelfristige Haushaltsplanung
einzubeziehen, um das Haushaltskonsolidierungsziel realistisch zu erreichen und
die Leistungs- und Handlungsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten. (Maßnahme des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes).
Die
Einzahlungen und Auszahlungen werden im Finanzplan dargestellt. Für das
Haushaltsjahr 2022 sind im Finanzplan Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen. Der Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit (Zeile 16 im Finanzplan) weist einen Saldo in Höhe von – 2.018.600 EUR aus. Damit übersteigen
die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit.
Neben der
laufenden Verwaltungstätigkeit stellt der Finanzplan die Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit dar. Auch hier übersteigen die Auszahlungen
die Einzahlungen. Im Ergebnis ist eine neue Kreditaufnahme in Höhe von 6.611. EUR (Zeile 23 im Finanzplan) für
das Jahr 2022 erforderlich, um die investiven Auszahlungen vollständig zu
decken. Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2022 aus dem Saldo der laufenden
Verwaltungstätigkeit und dem Saldo aus Investitionstätigkeit ein Finanzmittelfehlbetrag (Zeile 24 im
Finanzplan) von insgesamt 8.629.600 EUR. Unter Berücksichtigung der
Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit und dem daraus resultierenden
Saldo in Höhe von 5.351.300 für das
Jahr 2022, wird eine Veränderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von – 3.278.300 EUR zum Ende des
Haushaltsjahres erwartet.
Das so zu
erwartende Finanzdefizit in Höhe von 3.278.300 EUR macht weiterhin die Inanspruchnahme
von Liquiditätskrediten, wie auch bereits aus der mittelfristigen Finanzplanung
der Vorjahre ersichtlich, erforderlich. Zum Ende des Jahres 2021 wird ein
kumulierter Fehlbetrag (einschließlich des Altfehlbetrages aus der kameralen
Haushaltsführung) in Höhe von insgesamt 12,9 Millionen EUR ausgewiesen.
Insgesamt ist für das Haushaltsjahr 2022 ein Liquiditätskreditrahmen in Höhe von 18.500.000 EUR (Vorjahr
2021 = 19.500.000 EUR) notwendig, um jederzeit die Zahlungsfähigkeit zu
gewährleisten. Unter den zugrunde gelegten Rahmenbedingungen wird dies auch
weiterhin notwendig sein. Aus dem Finanzplan (Zeile 30) wird jedoch auch
ersichtlich, dass ab dem Jahr 2024 Überschüsse zu erwarten sind. Erst mit den
Überschüssen ab dem Jahr 2024 kann das bis dahin ansteigende Defizit abgebaut
werden. Ziel ist es, das aufgelaufene Defizit stufenweise abzubauen. Unter den aktuellen Voraussetzungen kann die Stadt Burg
die Genehmigungsfreigrenze (für das Jahr 2022 liegt diese bei 8.063.680 EUR) im
Jahr 2027 erreichen.
Trotz der
schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen beabsichtigt die Stadt Burg,
zusätzlich zu den fortzuführenden Investitionen, weitere Investitionsmaßnahmen
(Vorbericht Seite 42 ff.) ZU PLANEN UND DURCHZUFÜHREN. So zählen zu den
unaufschiebbaren Investitionen der Bereich des Infrastrukturvermögens (Straßen,
Straßenquerungen, Brücken), die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen SOWIE DER
Neubau der Feuerwehrgerätehäuser Burg und Ihleburg.
Da viele
dieser Projekte über mehrere Planjahre und zusätzlich mit Fördermittel
realisiert werden, sind zum Teil Verpflichtungsermächtigungen
notwendig. Sie bedürfen in Höhe der erforderlichen Kreditaufnahme der
Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Mit dem Haushalt 2022 werden
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 15.449.300 EUR veranschlagt.
Mit der
Verbesserung der Ertragslage (Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen) und
weiteren Kostensenkungen kann das kumulierte Altdefizit abgebaut und die
Leistungsfähigkeit dauerhaft gesichert werden. Im Ergebnis befreit sich die
Stadt Burg kurz bis mittelfristig aus den Zwängen und Einschränkungen, die ihr
im Rahmen der Konsolidierung auferlegt sind, sodass in Zukunft auch wieder
Investitionen und Ausgaben in den Bereichen möglich sind, die momentan nicht
oder nur eingeschränkt finanzierbar und genehmigungsfähig sind.
Anlagen:
Haushaltsplan und
Haushaltssatzung
Haushaltskonsolidierungskonzept
Beteiligungsbericht
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan (nebst Anlagen) der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2022, das Konsolidierungsprogramm und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
Grundsatzbeschluss |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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nicht erforderlich |
