Betreff
Entwicklung Schwimmhalle
Vorlage
177/2016
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 24.09.2015 bestätigt, dass die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt werden können. Durch die Verwaltung wurde bereits im Rahmen des Vergabeverordnung (VgV)-Verfahrens die Auswahl eines Planungsbüros für die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 vorbereitet. In diesem Verfahren, der Suche nach einem Planungsbüro, musste nun festgestellt werden, dass auch die Leistungsphase 3 erforderlich ist. Diese umfasst die Entwurfsplanung und die Kostenschätzung durch das Planungsbüro. Die Leistungsphasen 1 bis 3 sind Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel. Ohne den Einsatz von Fördermitteln ist eine Sanierung der Schwimmhalle kaum umsetzbar.


Anlagen:


Zur Sanierung und Entwicklung der Burger Schwimmhalle wird die Verwaltung beauftragt, die Leistungsphase 3 auszulösen.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                            EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich