Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 24.09.2015 bestätigt, dass die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt werden können. Durch die Verwaltung wurde bereits im Rahmen des Vergabeverordnung (VgV)-Verfahrens die Auswahl eines Planungsbüros für die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 vorbereitet. In diesem Verfahren, der Suche nach einem Planungsbüro, musste nun festgestellt werden, dass auch die Leistungsphase 3 erforderlich ist. Diese umfasst die Entwurfsplanung und die Kostenschätzung durch das Planungsbüro. Die Leistungsphasen 1 bis 3 sind Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel. Ohne den Einsatz von Fördermitteln ist eine Sanierung der Schwimmhalle kaum umsetzbar.
Anlagen:
Zur Sanierung und Entwicklung der Burger Schwimmhalle wird die Verwaltung beauftragt, die Leistungsphase 3 auszulösen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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