Betreff
Entgeltordnung für widmungsfremde Nutzungen von schulischen Einrichtungen und Kindertagesstätten der Stadt Burg
Vorlage
002/2017
Art
Beschlussvorlage

Auf Grund des § 45 KVG LSA Abs. 2 Nr. 6 (Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit § 5 KAG (Kommunalabgabengesetz Land Sachsen-Anhalt) zuletzt geändert durch Gesetz vom

17. Juni 2016 (GVBl. LSA S. 202) ist die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte durch den Stadtrat zu beschließen.

Die als Anlage beigefügte Neuregelung der Entgeltordnung für widmungsfremde Nutzungen von schulischen Einrichtungen und Kindertagesstätten der Stadt Burg sind ebenfalls durch den Stadtrat der Stadt Burg beschlossen.

Die Entgeltordnung für die Benutzung von schulischen Einrichtungen und Sportstätten der Stadt Burg muss angepasst werden, da die Regelung für Sportstätten bereits durch den Fachbereich neu umgesetzt wurde. Die Nutzung der Schulräume muss auf Grund von baulichen und organisatorischen Änderungen im Laufe der Zeit neu geregelt werden. Des Weiteren werden auch in den Kindertagesstätten Nutzungen angeboten, die noch nicht erfasst sind.

Der Nutzungszeitraum erstreckt sich in den Schulen auf die unterrichtsfreie Zeit, so dass keine Beeinträchtigungen des Schulbetriebes erfolgt. Die Gebühren wurden aus der vorherigen Entgeltordnung übergeleitet und ein ermäßigtes Entgelt für Vereinsnutzung sowie ein Tagespreis neu hinzugefügt.

 

Die Entgelte für die Kindertageseinrichtungen sind pro Stunde festgesetzt und können auch am Tage stattfinden, wenn Kinder der Einrichtung einbezogen werden (z. B. Musikschule).

Auf Grund der Neuregelung der Entgeltordnung können zusätzliche Einnahmen gesichert werden.


Anlagen:

 

Neuregelung der Entgeltordnung für widmungsfremde Nutzungen von schulischen Einrichtungen und Kindertagesstätten der Stadt Burg


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Neuregelung der Entgeltordnung für widmungsfremde Nutzungen von schulischen Einrichtungen und Kindertagesstätten der Stadt Burg.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

          XXXXX.XXXX.432100

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich