Auf Grund des § 45 KVG LSA Abs. 2 Nr. 6 (Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit § 5 KAG (Kommunalabgabengesetz Land Sachsen-Anhalt) zuletzt geändert durch Gesetz vom
17. Juni 2016 (GVBl. LSA S. 202) ist die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte durch den Stadtrat zu beschließen.
Die als Anlage beigefügte Neuregelung der
Entgeltordnung für widmungsfremde Nutzungen von schulischen
Einrichtungen und Kindertagesstätten der Stadt Burg sind ebenfalls durch den Stadtrat
der Stadt Burg beschlossen.
Die Entgeltordnung für die Benutzung von schulischen Einrichtungen und
Sportstätten der Stadt Burg muss angepasst werden, da die Regelung für
Sportstätten bereits durch den Fachbereich neu umgesetzt wurde. Die Nutzung der
Schulräume muss auf Grund von baulichen und organisatorischen Änderungen im Laufe
der Zeit neu geregelt werden. Des Weiteren werden auch in den
Kindertagesstätten Nutzungen angeboten, die noch nicht erfasst sind.
Der Nutzungszeitraum erstreckt sich in den Schulen auf die
unterrichtsfreie Zeit, so dass keine Beeinträchtigungen des Schulbetriebes
erfolgt. Die Gebühren wurden aus der vorherigen Entgeltordnung übergeleitet und
ein ermäßigtes Entgelt für Vereinsnutzung sowie ein Tagespreis neu hinzugefügt.
Die Entgelte für die Kindertageseinrichtungen sind pro Stunde festgesetzt
und können auch am Tage stattfinden, wenn Kinder der Einrichtung einbezogen
werden (z. B. Musikschule).
Auf Grund der Neuregelung der Entgeltordnung können zusätzliche Einnahmen
gesichert werden.
Anlagen:
Neuregelung der Entgeltordnung für widmungsfremde
Nutzungen von schulischen Einrichtungen und Kindertagesstätten der Stadt Burg
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Neuregelung der Entgeltordnung für widmungsfremde Nutzungen von schulischen Einrichtungen und Kindertagesstätten der Stadt Burg.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
XXXXX.XXXX.432100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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