Betreff
Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen nach § 11a Kinderförderungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) zwischen dem Landkreis Jerichower Land und der Stadt Burg als Träger von Kindertageseinrichtungen
Vorlage
004/2017
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 11a KiFöG LSA besteht die Verpflichtung für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier: Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb von Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) abzuschließen.

Es sind  bereits zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungserbringer Vereinbarungen  für das Jahr 2015 abgeschlossen worden.

Die Stadt Burg hat zu Neuverhandlungen aufgerufen um  für das Jahr 2016 Vereinbarungen über

1.    Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung)

2.    Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätsstandards (Qualitätsentwicklungsvereinbarung) und

3.    differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Aufwendungen (Entgeltvereinbarungen)

abzuschließen.

In der Leistungsvereinbarung werden zu folgenden Sachverhalten Aussagen getroffen:

·         Leistungsangebot und Zielgruppe

·         Inhaltliche Ausrichtung der Einrichtung

·         Öffnungszeiten, Schließzeiten, Betreuungsumfang, Zusatzangebote

·         Personaleinsatz

·         Bauliche und räumliche  Ausstattung

·         Laufzeit

Auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen der einzelnen Kindertageseinrichtungen erarbeitete der LK JL die  beigefügten Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (LQV) für jede einzelne Kindertageseinrichtung der Stadt Burg.

In den Entgeltvereinbarungen (EV) werden die Defizitbeträge einrichtungsbezogen unter Berücksichtigung der Betreuungsformen und dem Betreuungsumfang festgeschrieben. Die Werte resultieren aus einer Kostenkalkulation, die vom LK JL - als zuständiger örtlicher Träger der Jugendhilfe - geprüft und bestätigt wurden.

Weiterhin wurden alle geplanten Aufwendungen und Erträge für das Jahr 2016 sowie die Rechnungsergebnisse des Jahres 2014 zugearbeitet.

Für die Entgeltvereinbarungen wurden die geplanten Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2016 unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchschnittsbelegung für das Jahr 2016 zu Grunde gelegt.

Die Einnahmen setzen sich dabei aus den zu erhebenden Kostenbeiträgen, der finanziellen Beteiligung des Landes und des Landkreises gemäß §§ 12 und 12a KiFöG LSA, sowie den Einnahmen aus Fremdgemeinden für die Betreuung auswärtiger Kinder zusammen.

Bei den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten, unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die pädagogische Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für Grundstück und Gebäude,  laufende Unterhaltung, Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten erfasst.

Seitens der Stadt Burg gegebene Änderungen und Hinweise wurden besprochen und im Rahmen der Richtlinie des LK JL (siehe Anlage 29) für den Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e SGB VIII berücksichtigt.

Die so ermittelten Differenzen zwischen Aufwendungen und Erträgen ergeben die Höhe der Defizitkosten, welche die Stadt Burg für die Betreibung der jeweiligen Kindertageseinrichtungen aufzubringen hat.

Auf Grundlage dieser Kalkulationen wurden die beigefügten Entgeltvereinbarungen für jede einzelne Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Burg durch den Landkreis Jerichower Land erarbeitet und ebenfalls zur Unterschriftsleistung zur Verfügung gestellt.

Hinweis:

Zum besseren Vergleich beinhalten die in den Anlagen erstellten Übersichten auch die Defizite der Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft.


Anlagen:


Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der als Anlagen (Anlagen 01 bis 22) beigefügten Entgeltvereinbarungen und Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Burg zu.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich