Gemäß
§ 11a KiFöG LSA besteht die Verpflichtung für den örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe, hier: Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den Trägern von
Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den
Betrieb von Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB)
Achtes Buch (VIII) abzuschließen.
Es
sind bereits zwischen dem Träger der
öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungserbringer Vereinbarungen für das Jahr 2015 abgeschlossen worden.
Die
Stadt Burg hat zu Neuverhandlungen aufgerufen um für das Jahr 2016 Vereinbarungen über
1. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote
(Leistungsvereinbarung)
2. Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität
der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der
Qualitätsstandards (Qualitätsentwicklungsvereinbarung) und
3. differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und
die betriebsnotwendigen Aufwendungen (Entgeltvereinbarungen)
abzuschließen.
In
der Leistungsvereinbarung werden zu folgenden Sachverhalten Aussagen getroffen:
·
Leistungsangebot
und Zielgruppe
·
Inhaltliche
Ausrichtung der Einrichtung
·
Öffnungszeiten,
Schließzeiten, Betreuungsumfang, Zusatzangebote
·
Personaleinsatz
·
Bauliche und
räumliche Ausstattung
·
Laufzeit
Auf
der Grundlage von Leistungsbeschreibungen der einzelnen Kindertageseinrichtungen
erarbeitete der LK JL die beigefügten
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (LQV) für jede einzelne
Kindertageseinrichtung der Stadt Burg.
In
den Entgeltvereinbarungen (EV) werden die Defizitbeträge einrichtungsbezogen unter
Berücksichtigung der Betreuungsformen und dem Betreuungsumfang festgeschrieben.
Die Werte resultieren aus einer Kostenkalkulation, die vom LK JL - als
zuständiger örtlicher Träger der Jugendhilfe - geprüft und bestätigt wurden.
Weiterhin
wurden alle geplanten Aufwendungen und Erträge für das Jahr 2016 sowie die
Rechnungsergebnisse des Jahres 2014 zugearbeitet.
Für
die Entgeltvereinbarungen wurden die geplanten Einnahmen und Ausgaben der
jeweiligen Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2016 unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchschnittsbelegung für das Jahr 2016
zu Grunde gelegt.
Die
Einnahmen setzen sich dabei aus den zu erhebenden Kostenbeiträgen, der
finanziellen Beteiligung des Landes und des Landkreises gemäß §§ 12 und 12a
KiFöG LSA, sowie den Einnahmen aus Fremdgemeinden für die Betreuung auswärtiger
Kinder zusammen.
Bei
den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten, unter Berücksichtigung des
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die
pädagogische Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für Grundstück und
Gebäude, laufende Unterhaltung,
Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten erfasst.
Seitens
der Stadt Burg gegebene Änderungen und Hinweise wurden besprochen und im Rahmen
der Richtlinie des LK JL (siehe Anlage 29) für den Abschluss von Vereinbarungen
über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e SGB VIII
berücksichtigt.
Die
so ermittelten Differenzen zwischen Aufwendungen und Erträgen ergeben die Höhe
der Defizitkosten, welche die Stadt Burg für die Betreibung der jeweiligen
Kindertageseinrichtungen aufzubringen hat.
Auf
Grundlage dieser Kalkulationen wurden die beigefügten Entgeltvereinbarungen für
jede einzelne Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Burg durch den
Landkreis Jerichower Land erarbeitet und ebenfalls zur Unterschriftsleistung
zur Verfügung gestellt.
Hinweis:
Zum
besseren Vergleich beinhalten die in den Anlagen erstellten Übersichten auch
die Defizite der Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft.
Anlagen:
Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der als Anlagen (Anlagen 01 bis 22) beigefügten Entgeltvereinbarungen und Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Burg zu.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |
