hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Am 28. Januar 2016 hat
der Stadtrat der Stadt Burg die Aufstellung der 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „An der kleinen
Seestraße“ in der Ortschaft Parchau gefasst.
Dieser Beschluss wurde im
Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp,
Parchau und Schartau vom 17. Februar 2016, 20. Jahrgang, Nr. 6 ortsüblich
bekanntgemacht.
Der daraufhin erarbeitete
Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 4.
Juli 2016 bis
zum 18. Juli 2016 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Diese frühzeitige
öffentliche
Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23.
Juni 2016 auf
der Grundlage des Planvorentwurfes vom Juni 2016 zur Stellungnahme
aufgefordert worden. Mit den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung ist der
Planentwurf (Stand: August 2016) erstellt worden.
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 soll in
dem Bereich „Grünfläche“ durch die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ nach § 1
Abs. 1 Nr. 1 BauNVO geändert werden.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „An der kleinen
Seestraße“ in der Ortschaft Parchau wurde am 20. Oktober 2016 vom Stadtrat der
Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes lagen in der Zeit vom
21. November 2016 bis zum 22. Dezember 2016 öffentlich und zu jedermanns
Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg
vom 21. November 2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr
wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das
Ergebnis in der Anlage dargestellt.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der
Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist
keine Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich
war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung
einschließlich Umweltbericht eingearbeitet worden.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß
Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens
eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung
wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.
Anlagen:
Abwägungsanlage
- Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „An der kleinen Seestraße“ in der Ortschaft Parchau gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
- Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
- Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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