Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Änderungsverfahren/9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich "An der kleinen Seestraße" in der Ortschaft Parchau
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
020/2017
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Am 28. Januar 2016 hat der Stadtrat der Stadt Burg die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „An der kleinen Seestraße“ in der Ortschaft Parchau gefasst.

Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau vom 17. Februar 2016, 20. Jahrgang, Nr. 6 ortsüblich bekanntgemacht.

Der daraufhin erarbeitete Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 4. Juli 2016 bis zum 18. Juli 2016 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Diese frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau20. Jahrgang Nr. 24 am 24. Juni 2016 ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23. Juni 2016 auf der Grundlage des Planvorentwurfes vom Juni 2016 zur Stellungnahme aufgefordert worden. Mit den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung ist der Planentwurf (Stand: August 2016) erstellt worden.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 soll in dem Bereich „Grünfläche“ durch die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO geändert werden.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „An der kleinen Seestraße“ in der Ortschaft Parchau wurde am 20. Oktober 2016 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes lagen in der Zeit vom 21. November 2016 bis zum 22. Dezember 2016 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 21. November 2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung einschließlich Umweltbericht eingearbeitet worden.

3. Weitere Verfahrensweise

Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.


 


Anlagen:

Abwägungsanlage


  1. Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „An der kleinen Seestraße“ in der Ortschaft Parchau gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.

  1. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

  1. Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzubereiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich