hier: Satzungsbeschluss
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Januar 2016
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „An der kleinen Seestraße“ in der
Ortschaft Parchau beschlossen.
Folgende Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
verfolgt:
Für den
Bereich mit dem Flurstück 500/7 in der Flur 8 der Gemarkung Parchau soll die
Bebauung mit einem Wohnhaus ermöglicht werden und den umgebenden Bestand der
als Wochenendhäuser genutzten Gebäude sichern. Daher soll der Inhalt des
Bebauungsplanes für das Grundstück einerseits mit der Ausweisung eines
„Allgemeinen Wohngebietes“ nach § 4 BauNVO und andererseits mit der Ausweisung
eines Sondergebietes „Wochenendhaus“ gem. § 10 Abs. 1 i.V. m Abs. 3 BauNVO
ausgestaltet werden.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 4. Juli 2016 bis zum 18. Juli 2016 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.
Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften
Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 24. Juni
2016, 20. Jahrgang, Nr. 24 ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben
vom 23. Juni 2016 zur Stellungnahme aufgefordert worden. Mit den Ergebnissen
der frühzeitigen Beteiligung ist der Planentwurf (Stand: Juni 2016) erstellt
worden.
Der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 99 „An der kleinen
Seestraße“ in der Ortschaft Parchau wurde am 20. Oktober 2016 vom Stadtrat der
Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht des Bebauungsplanes lagen in der Zeit vom 21. November 2016 bis
zum 22. Dezember 2016 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 21. November 2016 zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen
Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und dem Stadtrat mit
Beschluss-Nr. 019/2017 zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis der Abwägung
wird mitgeteilt.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Der
Satzungsbeschluss schließt das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes ab.
Eine Genehmigung des Bebauungsplanes vom Landkreis Jerichower Land ist nicht
erforderlich.
3. Weitere Verfahrensweise
Die
Verwaltung wird die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorbereiten und
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Burg bekannt machen. Damit tritt der
Bebauungsplan in Kraft.
Anlagen:
Anlage 1 –
Satzungsexemplar (Stand: Februar 2017)
Anlage 2.1 –
Begründung (Stand: Februar 2017)
Anlage 2.2 –
Umweltbericht (Stand: 2. Februar 2017)
1.
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI. I S.
1722) und § 8 Abs. 1 des
Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der
Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 12/2014 vom 26. Juni 2014), beschließt der
Stadtrat der Stadt Burg den Bebauungsplan Nr. 99 „An der kleinen Seestraße“ in
der Ortschaft Parchau, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem
Text (Planteil B) mit Stand vom Februar 2017 als Satzung.
2.
Die
Begründung eischließlich Umweltbericht wird gebilligt.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gemäß § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan
mit Begründung einschließlich Umweltbericht während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der
ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen ?
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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