Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/Bebauuungsplan Nr. 99 "An der kleinen Seestraße" in der Ortschaft Parchau im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
021/2017
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Januar 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „An der kleinen Seestraße“ in der Ortschaft Parchau beschlossen.

Folgende Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt:

Für den Bereich mit dem Flurstück 500/7 in der Flur 8 der Gemarkung Parchau soll die Bebauung mit einem Wohnhaus ermöglicht werden und den umgebenden Bestand der als Wochenendhäuser genutzten Gebäude sichern. Daher soll der Inhalt des Bebauungsplanes für das Grundstück einerseits mit der Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ nach § 4 BauNVO und andererseits mit der Ausweisung eines Sondergebietes „Wochenendhaus“ gem. § 10 Abs. 1 i.V. m Abs. 3 BauNVO ausgestaltet werden.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 4. Juli 2016 bis zum 18. Juli 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 24. Juni 2016, 20. Jahrgang, Nr. 24 ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23. Juni 2016 zur Stellungnahme aufgefordert worden. Mit den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung ist der Planentwurf (Stand: Juni 2016) erstellt worden.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 99 „An der kleinen Seestraße“ in der Ortschaft Parchau wurde am 20. Oktober 2016 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht des Bebauungsplanes lagen in der Zeit vom 21. November 2016 bis zum 22. Dezember 2016 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 21. November 2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 019/2017 zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis der Abwägung wird mitgeteilt.

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Der Satzungsbeschluss schließt das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes ab. Eine Genehmigung des Bebauungsplanes vom Landkreis Jerichower Land ist nicht erforderlich.

3. Weitere Verfahrensweise

Die Verwaltung wird die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorbereiten und ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Burg bekannt machen. Damit tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 


 


Anlagen:

Anlage 1 – Satzungsexemplar (Stand: Februar 2017)

Anlage 2.1 – Begründung (Stand: Februar 2017)

Anlage 2.2 – Umweltbericht (Stand: 2. Februar 2017)


1.         Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI. I S. 1722) und § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 12/2014 vom 26. Juni 2014), beschließt der Stadtrat der Stadt Burg den Bebauungsplan Nr. 99 „An der kleinen Seestraße“ in der Ortschaft Parchau, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) mit Stand vom Februar 2017 als Satzung.

2.         Die Begründung eischließlich Umweltbericht wird gebilligt.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich