hier: Feststellungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Am 28. Januar 2016 hat
der Stadtrat der Stadt Burg die Aufstellung der 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „An der kleinen
Seestraße“ in der Ortschaft Parchau gefasst.
Dieser Beschluss wurde im
Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp,
Parchau und Schartau vom 17. Februar 2016, 20. Jahrgang, Nr. 6 ortsüblich
bekanntgemacht.
Der daraufhin erarbeitete
Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 4.
Juli 2016 bis
zum 18. Juli 2016 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Diese frühzeitige
öffentliche
Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23. Juni 2016 auf der Grundlage des Planvorentwurfes
vom Juni 2016 zur Stellungnahme aufgefordert worden. Mit den
Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung ist der Planentwurf (Stand: August
2016) erstellt worden.
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 soll in
dem Bereich „Grünfläche“ durch die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ nach § 1
Abs. 1 Nr. 1 BauNVO geändert werden.
Der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Burg 2020 für den Bereich „An der kleinen Seestraße“ in der Ortschaft
Parchau wurde am 20. Oktober 2016 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der
Entwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht der 9.
Änderung des Flächennutzungsplanes lagen in der Zeit vom 21. November 2016 bis
zum 22. Dezember 2016 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 21. November 2016 zur Abgabe
einer Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der
Beteiligung der von der Planänderung berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit sind von der Verwaltung geprüft und dem Stadtrat mit
Beschluss-Nr. 020/2017 zur Entscheidung vorgelegt wurden. Das Ergebnis der
Abwägung wird mitgeteilt.
2. Erläuterungen zum Inhalt der
Beschlussfassung
Der Feststellungsbeschluss schließt das 9. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes
der Stadt Burg 2020 für den Bereich „An der kleinen Seestraße“ in der Ortschaft
Parchau ab.
3. Weitere Verfahrensweise
Die Verwaltung wird die Akten zur Erteilung der Genehmigung erstellen
und bei der Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Jerichower Land, einreichen.
Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen, die 9.
Änderung des Flächennutzungsplanes tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in
Kraft.
Anlagen:
Anlage 1 –
Planexemplar (Stand: Februar 2017)
Anlage 2.1 –
Begründung (Stand: Februar 2017)
Anlage 2.2 –
Umweltbericht (Stand: 2. Februar 2017)
1.
Der Stadtrat beschließt die 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „An der kleinen
Seestraße“ in der Ortschaft Parchau (Stand: Februar 2017) und billigt die
zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht.
2.
Die Verwaltung wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB
beauftragt, für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020
die Genehmigung zu beantragen.
Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Burg 2020 wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß
§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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nicht erforderlich |
