Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Änderungsverfahren/9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich "An der kleinen Seestraße" in der Ortschaft Parchau
hier: Feststellungsbeschluss
Vorlage
022/2017
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Am 28. Januar 2016 hat der Stadtrat der Stadt Burg die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „An der kleinen Seestraße“ in der Ortschaft Parchau gefasst.

Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau vom 17. Februar 2016, 20. Jahrgang, Nr. 6 ortsüblich bekanntgemacht.

Der daraufhin erarbeitete Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 4. Juli 2016 bis zum 18. Juli 2016 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Diese frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau20. Jahrgang Nr. 24 am 24. Juni 2016 ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23. Juni 2016 auf der Grundlage des Planvorentwurfes vom Juni 2016 zur Stellungnahme aufgefordert worden. Mit den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung ist der Planentwurf (Stand: August 2016) erstellt worden.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 soll in dem Bereich „Grünfläche“ durch die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO geändert werden.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „An der kleinen Seestraße“ in der Ortschaft Parchau wurde am 20. Oktober 2016 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes lagen in der Zeit vom 21. November 2016 bis zum 22. Dezember 2016 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 21. November 2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der von der Planänderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind von der Verwaltung geprüft und dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 020/2017 zur Entscheidung vorgelegt wurden. Das Ergebnis der Abwägung wird mitgeteilt.

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Der Feststellungsbeschluss schließt das 9. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „An der kleinen Seestraße“ in der Ortschaft Parchau ab.

3. Weitere Verfahrensweise

Die Verwaltung wird die Akten zur Erteilung der Genehmigung erstellen und bei der Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Jerichower Land, einreichen.

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Planexemplar (Stand: Februar 2017)

Anlage 2.1 – Begründung (Stand: Februar 2017)

Anlage 2.2 – Umweltbericht (Stand: 2. Februar 2017)


1.     Der Stadtrat beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „An der kleinen Seestraße“ in der Ortschaft Parchau (Stand: Februar 2017) und billigt die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht.

2.     Die Verwaltung wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt, für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich