Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Ortschaft Reesen/Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020, OT Reesen und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 "An der Berliner Chaussee", OT Reesen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB
hier: Beschluss über die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches (BV 112/2016 vom 08.09.2016)
Vorlage
034/2017
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Durch den Stadtrat wurde am 8. September 2016 der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplanes bestätigt. Mit Schreiben vom 30. Januar 2017 (Anlage 1) stellte der Grundstückseigentümer den Antrag, den Geltungsbereich zu erweitern. Die Ausweisung als Mischgebietes“ i.S. des § 6 BauNVO wird beibehalten.

Die Verwaltung hat den Antrag bewertet und kommt aus städtebaulicher Sicht zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag zur Erweiterung des Geltungsbereiches angenommen werden sollte und die entsprechenden Planverfahren weitergeführt werden sollten. Auch der geänderte Geltungsbereich ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar, da auf der erweiterten Fläche nur Nebenanlagen und gärtnerische Nutzungen geplant sind.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die Inhalte zum Beschluss 112/2016 bleiben unverändert.

3. Weitere Verfahrensweise

Die Inhalte zum Beschluss 112/2016 bleiben unverändert.


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag auf Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches

Anlage 2 – Darstellung des zu ändernden Flächennutzungsplanes der Stadt Burg in der Gemarkung Reesen

Anlage 3 – Darstellung des geänderten räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes


1.       Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll um ca. 1.600 m² auf ca. 6.800 m² erweitert werden.

2.       Aufgrund der unter Nr. 1 genannten Änderungsinhalte musste die Anlage 2 um die geänderte Bebauungsplanfläche erweitert werden. Die Ausweisung als gemischte Baufläche bleibt erhalten.

3.       Aufgrund der unter Nr. 1 genannten Änderungsinhalte musste die Anlage 3 in der Darstellung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes erweitert werden.

4.       Der abgeschlossene städtebauliche Vertrag ist an den veränderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes anzupassen.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich