Im Mai 2017 sollen die Antragsunterlagen für die Sanierung der KITA „Kinderparadies“ im Rahmen des Fördermittelprogramms STARK III EFREplus eingereicht werden. Die Räume des Jugendclubs, die sich im gleichen Gebäude befinden, sollen künftig von der KITA mit genutzt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die zur Verfügung stehende Fläche für Gruppen- bzw. Schlafräume je Kind entsprechend den baulichen Richtlinien für Kindertageseinrichtungen erreicht wird. Dem Nutzer des Jugendclubs wurde ein anderes Objekt zur Ausübung seiner Vereinstätigkeit zur Verfügung gestellt.
Die Maßnahme erfordert jedoch eine Voraussetzung: Der Fördermittelgeber verlangt bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheides einen Nachweis über die Nutzung des Objektes, der den Zeitraum der Zweckbindung von 15 Jahren abdeckt.
Das heißt, dass die Stadt Burg vor Antragsstellung der Fördermittel aus STARK III EFREplus einen Nachweis zur Nutzung des ehemaligen Jugendclubs erbringen muss. Darunter versteht der Fördermittelgeber einen Beschluss der Vertretung, der die Umnutzung des Jugendclubs zum KITA-Bestand über einen Zeitraum von 15 Jahren (analog Fördermittelbindung) bestätigt.
Erfolgt dies nicht, wird nur noch der letzte zur Verfügung stehende
Antragstermin zum STARK III Programm Oktober 2017 erreicht werden können.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt, dass die Räumlichkeiten des Jugendclubs Siedlung-Ost zukünftig in die Raumkonzeption der KITA „Kinderparadies“ integriert werden.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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