hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. derzeitiger Stand
des Verfahrens
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2007 die Einleitung
des 5. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 13 „Industrie- und
Gewerbepark – 2. Bauabschnitt“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt
der Stadt Burg mit den Ortschaften
Der Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Industrie- und
Gewerbepark Burg – 2. Bauabschnitt“ wurde am 9. Juni 2011 vom Stadtrat der
Stadt Burg gefasst. Der Entwurf, die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht, umweltrelevante Stellungnahmen sowie das Schalltechnisches
Gutachten des Bebauungsplanes Nr. 13 lagen in der Zeit vom 30. Juni 2011 bis
zum 1. August 2011 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Es wurden
keine Hinweise seitens der Öffentlichkeit eingebracht. Parallel dazu wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
mit Schreiben der Stadt Burg vom 1. Juli 2011 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung
geprüft und dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 2011/123 zur Entscheidung vorgelegt.
Das Ergebnis der Abwägung wurde mitgeteilt. Der Beschluss über den
Bebauungsplan als Satzung wurde vom Stadtrat der Stadt Burg am 15. Dezember
2011 gefasst.
Der
Abschluss des städtebaulichen Vertrages konnte nicht erreicht werden,
zwischenzeitlich (per Mail vom 28. März 2014) teilte das sich ursprünglich mit
Erweiterungsabsichten tragende Unternehmen mit, dass aufgrund der aktuellen
Marktentwicklung im Zulieferbereich für solaraffine Unternehmen sich die
geplante Erweiterungsabsicht auf absehbare Zeit hin nicht realisieren lässt.
Somit ist die räumliche Erweiterung des Plangebietes in östliche Richtung nicht
mehr erforderlich.
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2014 den
Satzungsbeschluss vom 15. Dezember 2011 aufgehoben und die Verwaltung
beauftragt, einen neuen Entwurf zu erstellen.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit dem Beschluss zur Anpassung der
Planungsziele wird auf den verbleibenden Umfang der Planänderung reduziert. Die
Begründung ist zu überarbeiten, der Umweltbericht ist anzupassen. Es entsteht
eine neuer Planentwurf, der nach der Beschlussfassung im Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss durch den Stadtrat wiederum durch das Beteiligungsverfahren
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu führen ist.
Zusätzlich ist der neue Planentwurf im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme auszulegen, die Auslegung ist
ortsüblich bekannt zu machen.
3. Weitere Verfahrensweise
Nach der
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentlichen
Auslegung sowie die Aufforderung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zur Stellungnahme werden durch die Verwaltung bearbeitet und im
erforderlichen Fall mit einer Beschlussempfehlung versehen.
1. Der als Anlage 1.1 bzw. 1.2 beiliegende 2. Entwurf der 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 13 Industrie- und Gewerbepark Burg – 2.
Bauabschnitt wird in der Fassung vom August 2014 als 2. Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen
Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.
2. Der 2. Entwurf wird zur Durchführung einer Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungname in angemessener Frist vorzulegen. Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.
3. Die eingegangenen Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Verwaltung zu bewerten und ggf. mit einem Beschlussvorschlag dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche
Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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