Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Änderungsverfahren/5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Industrie- und Gewerbepark Burg - 2. Bauabschnitt"
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
098/2014
Art
Beschlussvorlage

1. derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2007 die Einleitung des 5. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 13 „Industrie- und Gewerbepark – 2. Bauabschnitt“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau vom 17. Juli 2007, 11. Jahrgang, Nr. 35 ortsüblich bekanntgemacht. Die inhaltliche Erweiterung des durchzuführenden  Änderungsverfahrens wurde in der Sitzung des Stadtrates am 16. September 2010 beschlossen. Der daraufhin erarbeitete Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 3. Januar 2011 bis zum 17. Januar 2011 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Diese öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 14. Jahrgang Nr. 58 am 21. Dezember 2010 ortsüblich bekanntgemacht.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Industrie- und Gewerbepark Burg – 2. Bauabschnitt“ wurde am 9. Juni 2011 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf, die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht, umweltrelevante Stellungnahmen sowie das Schalltechnisches Gutachten des Bebauungsplanes Nr. 13 lagen in der Zeit vom 30. Juni 2011 bis zum 1. August 2011 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Es wurden keine Hinweise seitens der Öffentlichkeit eingebracht. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 1. Juli 2011 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 2011/123 zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis der Abwägung wurde mitgeteilt. Der Beschluss über den Bebauungsplan als Satzung wurde vom Stadtrat der Stadt Burg am 15. Dezember 2011 gefasst.

Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages konnte nicht erreicht werden, zwischenzeitlich (per Mail vom 28. März 2014) teilte das sich ursprünglich mit Erweiterungsabsichten tragende Unternehmen mit, dass aufgrund der aktuellen Marktentwicklung im Zulieferbereich für solaraffine Unternehmen sich die geplante Erweiterungsabsicht auf absehbare Zeit hin nicht realisieren lässt. Somit ist die räumliche Erweiterung des Plangebietes in östliche Richtung nicht mehr erforderlich.

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2014 den Satzungsbeschluss vom 15. Dezember 2011 aufgehoben und die Verwaltung beauftragt, einen neuen Entwurf zu erstellen.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Beschluss zur Anpassung der Planungsziele wird auf den verbleibenden Umfang der Planänderung reduziert. Die Begründung ist zu überarbeiten, der Umweltbericht ist anzupassen. Es entsteht eine neuer Planentwurf, der nach der Beschlussfassung im Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch den Stadtrat wiederum durch das Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu führen ist. Zusätzlich ist der neue Planentwurf im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme auszulegen, die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.

3. Weitere Verfahrensweise

Nach der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentlichen Auslegung sowie die Aufforderung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme werden durch die Verwaltung bearbeitet und im erforderlichen Fall mit einer Beschlussempfehlung versehen.



1.      Der als Anlage 1.1 bzw. 1.2 beiliegende 2. Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 Industrie- und Gewerbepark Burg – 2. Bauabschnitt wird in der Fassung vom August 2014 als 2. Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.

2.      Der 2. Entwurf wird zur Durchführung einer Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungname in angemessener Frist vorzulegen. Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

3.      Die eingegangenen Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Verwaltung zu bewerten und ggf. mit einem Beschlussvorschlag dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich