Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde die Verwaltung beauftragt, die Vergnügungssteuersatzung aus dem Jahr 2008 zu prüfen und zu überarbeiten. Überprüft wurden Steuermaßstab, Steuersätze, aktuelle Rechtskonformität sowie Vereinfachung und Übersichtlichkeit. Steuermaßstab und Steuersätze wurden mit anderen Kommunen verglichen (siehe Anlage 1).
Im Zuge des Vergleichs schlägt die Verwaltung vor, den Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von 10 v.H. auf 13 v.H. des Einspielergebnisses zu erhöhen (§14). Die Bemessungsgrundlage für die Spielgerätesteuer wird von Netto auf Bruttokasse verändert (§13). Geht man von gleichbleibenden Einspielergebnissen bei einem Steuersatz von 13 v.H. aus, wird mit einer Erhöhung von ca. 55.000 € pro Jahr gerechnet.
Der § 3 steuerbefreite Veranstaltungen wurde erweitert.
Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die nach der
Größe des benutzten Raumes abgerechnet werden, wird der Steuersatz von 0,80 €
auf 1,20 € je Veranstaltung und angefangene zehn Quadratmeter
Veranstaltungsfläche betragen (§12). Hier wird mit einer Erhöhung von ca. 1.000 € gerechnet.
Die Kartensteuer wurden gestrichen. Die Streichung dient
der Vereinfachung der Steuererhebungen, da die bisherigen Erhebungsformen
Kartensteuer und Steuer nach der Roheinnahme, mit einem erheblichem
Verwaltungsaufwand bei der Festsetzung der Steuer verbunden waren. Überdies war
die Kartensteuer abhängig von der Zahl der Besucher. Hingegen ist die
Raumsteuer eine fest bestimmbare Größe, welche unabhängig von den Angaben des
Veranstalters zur Besucherzahl ohne Probleme und Aufwand festgesetzt werden
kann. Dies bedeutet auch Planungssicherheit hinsichtlich der Steuerlast für den
jeweiligen Veranstalter.
Die in der Anlage beigefügte Neufassung zur
Vergnügungssteuersatzung tritt mit 01. Januar 2018 in Kraft.
Anlagen:
Anlage 1
Städtevergleich
Anlage 2
Synopse
Anlage 3
Vergnügungssteuersatzung
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr:
ab 2018 |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
611100000.403100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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nicht erforderlich |
