Betreff
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Vorlage
055/2017
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde die Verwaltung beauftragt, die Vergnügungssteuersatzung aus dem Jahr 2008 zu prüfen und zu überarbeiten. Überprüft wurden Steuermaßstab, Steuersätze, aktuelle Rechtskonformität sowie Vereinfachung und Übersichtlichkeit. Steuermaßstab und Steuersätze wurden mit anderen Kommunen verglichen  (siehe Anlage 1).

Im Zuge des Vergleichs schlägt die Verwaltung vor, den Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von 10 v.H. auf 13 v.H. des Einspielergebnisses zu erhöhen (§14). Die Bemessungsgrundlage für die Spielgerätesteuer wird von Netto auf Bruttokasse verändert (§13). Geht man von  gleichbleibenden Einspielergebnissen bei einem Steuersatz von 13 v.H.  aus,  wird mit einer Erhöhung von ca. 55.000 € pro Jahr gerechnet.

Der § 3 steuerbefreite Veranstaltungen wurde erweitert.

Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die nach der Größe des benutzten Raumes abgerechnet werden, wird der Steuersatz von 0,80 € auf 1,20 € je Veranstaltung und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche betragen (§12). Hier wird mit einer Erhöhung von  ca. 1.000 € gerechnet.

Die Kartensteuer wurden gestrichen. Die Streichung dient der Vereinfachung der Steuererhebungen, da die bisherigen Erhebungsformen Kartensteuer und Steuer nach der Roheinnahme, mit einem erheblichem Verwaltungsaufwand bei der Festsetzung der Steuer verbunden waren. Überdies war die Kartensteuer abhängig von der Zahl der Besucher. Hingegen ist die Raumsteuer eine fest bestimmbare Größe, welche unabhängig von den Angaben des Veranstalters zur Besucherzahl ohne Probleme und Aufwand festgesetzt werden kann. Dies bedeutet auch Planungssicherheit hinsichtlich der Steuerlast für den jeweiligen Veranstalter.

Die in der Anlage beigefügte Neufassung zur Vergnügungssteuersatzung tritt mit 01. Januar 2018 in Kraft.


Anlagen:

Anlage 1 Städtevergleich

Anlage 2 Synopse

Anlage 3 Vergnügungssteuersatzung


Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                               EUR

Land:                                     EUR

                                                EUR

                                                                       

Sonstige:                             EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr: ab 2018

              EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

               EUR

611100000.403100                      

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich