Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Änderungsverfahren/1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Westring, Bahnhofstraße, Niegripper Chaussee einschl. Brückenbauwerk"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
060/2017
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahren

Der Bebauungsplan Nr. 29 diente in großen Teilen der Errichtung von Straßenbauprojekten. Der Straßenbau am Westring, der Bahnhofstraße und der Niegripper Chaussee und die Errichtung des Brückenbauwerks mit dem Fußgänger- und Radfahrertunnel sind abgeschlossen.

Nicht umgesetzt wurden die Festsetzungen zur Umgestaltung des Messeplatzes zu einer Grünfläche einschließlich Teich und die Errichtung eines Lärmschutzwalles.

Da sich ein geeigneter anderer Standort für einen neuen Messeplatz für Zirkus- und andere freiluftgebundene Veranstaltungen in der Stadt Burg nicht finden ließ, wurde und wird der Messeplatz weiterhin für max. fünf Zirkusgastspiele im Jahr genutzt.

Die Stadt Burg ist im Jahr 2018 Ausrichter der Landesgartenschau. In diesem Zusammenhang soll für die Durchführungszeit die Fläche des Messeplatzes für das Abstellen von Pkw ermöglicht werden. Nach Beendigung der temporären Nutzung zur Landesgartenschau wird die Fläche wieder als Veranstaltungsplatz genutzt.

Für eine Fläche neben und unterhalb des Brückenbauwerks, die sich direkt an das bestehende Betriebsgelände der Firma Burger Küchenmöbel GmbH anschließt, liegt eine Kauf- und Nutzungsabsicht als Hof- und Bewegungsfläche vor. Dieser Absicht soll mit der 1. Änderung gefolgt werden.

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 28.04.2016 die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 29 „Westring, Bahnhofstraße, Niegripper Chaussee einschl. Brückenbauwerk“ beschlossen.

Es ergeben sich folgende Ziele für die Planänderung:

1.     Ausweisung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO für die Erweiterung des Betriebsgeländes der Fa. Burger Küchenmöbel GmbH im Bereich der Bahnhofstraße mit der Zweckbestimmung „Stellplätze“,

2.     in der Änderung der Festsetzung für den ehem. Messeplatzes von Grünfläche mit Zweckbestimmung „Spielplatz und Park“ in eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung: „Veranstaltungsplatz“ mit der Maßgabe, dass an maximal 15 Tagen eines Jahres die Immissionsrichtwerte in den angrenzenden Gebieten für seltene Ereignisse i.S. der 18. BImSchV überschritten werden dürfen und der Zweckbestimmung „öffentlicher Parkplatz“,

3.     in der Festsetzung i.S. des § 9 Abs. 2 BauGB der zeitweiligen Zulässigkeit eines Parkplatzes für Kraftfahrzeuge innerhalb der nach Nr. 2 bezeichneten Fläche für die Zeit vom März 2018 bis zum November 2018 (für den Durchführungszeitraum der Landesgartenschau 2018 in Burg). Nach dieser zeitweiligen Nutzung als Parkplatz soll die Folgenutzung wie in Nr. 2 beschrieben weitergeführt werden.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 29 „Westring, Bahnhofstraße, Niegripper Chaussee einschl. Brückenbauwerk“ fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.

3. Weitere Verfahrensweise

Mit diesem Beschluss werden die Planfassung und die dazugehörige Begründung als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.

 


Anlagen:

Anlage 1.1 – Planentwurf (Stand: März 2017)

Anlage 1.2 – Begründung (Stand: März 2017)


1.         Der als Anlage beiliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Westring, Bahnhofstraße, Niegripper Chaussee einschl. Brückenbauwerk“ wird in der Fassung vom März 2017 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.

2.         Die betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt:

a)      Die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen

b)      Die öffentliche Auslegung durchzuführen

c)       Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen und dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich