hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 8. September 2016 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 „An der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen im Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gefasst. Außerdem beschloss der Stadtrat der Stadt Burg am 16. März 2017 die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes.
Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:
- Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Immobilie durch einen Gewerbebetrieb,
- in diesem Zusammenhang soll eine Nachverdichtung durch die Errichtung eines Wohnhauses erfolgen.
Der Flächennutzungsplan
der Stadt Burg wird im Rahmen des sich bereits im Verfahren befindlichen
Ergänzungsverfahrens nach § 1 Abs. 8 BauGB die Ortschaft Reesen mit
einbeziehen. Der Aufnahme der Ortschaft Reesen in den gesamtstädtischen
Flächennutzungsplan entspricht der Forderung des
§ 5 Abs. 1 BauGB. Flächennutzungspläne sind für das ganze Gemeindegebiet zu
erstellen.
Der vorhandene
Flächennutzungsplan der Ortschaft Reesen wird derzeit überprüft und an die
voraussehbaren Bedürfnisse der gemeindlichen Entwicklung angepasst. Diese
Überarbeitung erfolgt im Rahmen des erteilten Auftrages der Stadt Burg zur
Überarbeitung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet der Stadt Burg.
Für das zu beplanende
Flurstück soll eine „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen werden.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das
Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 102 „An
der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der
Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von
einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss werden die Planfassung und die
dazugehörige Begründung als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt,
eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2
BauGB für die Dauer eines Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs.
2 BauGB aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der
Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung
versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1.1 –
Planentwurf (Stand: März 2017)
Anlage 1.2 –
Begründung (Stand: März 2017)
Anlage 1 zur
Begründung
1. Der als Anlage beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes 102 „An der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen wird in der Fassung vom März 2017 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.
2.
Das
Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird nach den Regeln des § 13a BauGB
(Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren i.S. des
§ 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB geführt werden. Daher wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 (alle BauGB) abgesehen.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belanges sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
4. Die Verwaltung wird beauftragt
a) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Veranschlagung
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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