Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 102 "An der Berliner Chaussee", Ortschaft Reesen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
072/2017
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 8. September 2016 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 „An der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen im Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gefasst. Außerdem beschloss der Stadtrat der Stadt Burg am 16. März 2017 die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes.

Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:

  • Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Immobilie durch einen Gewerbebetrieb,
  • in diesem Zusammenhang soll eine Nachverdichtung durch die Errichtung eines Wohnhauses erfolgen.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Burg wird im Rahmen des sich bereits im Verfahren befindlichen Ergänzungsverfahrens nach § 1 Abs. 8 BauGB die Ortschaft Reesen mit einbeziehen. Der Aufnahme der Ortschaft Reesen in den gesamtstädtischen Flächennutzungsplan entspricht der Forderung des
§ 5 Abs. 1 BauGB. Flächennutzungspläne sind für das ganze Gemeindegebiet zu erstellen.

Der vorhandene Flächennutzungsplan der Ortschaft Reesen wird derzeit überprüft und an die voraussehbaren Bedürfnisse der gemeindlichen Entwicklung angepasst. Diese Überarbeitung erfolgt im Rahmen des erteilten Auftrages der Stadt Burg zur Überarbeitung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet der Stadt Burg.

Für das zu beplanende Flurstück soll eine „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen werden.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 102 „An der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.

3. Weitere Verfahrensweise

Mit diesem Beschluss werden die Planfassung und die dazugehörige Begründung als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.



Anlagen:

Anlage 1.1 – Planentwurf (Stand: März 2017)

Anlage 1.2 – Begründung (Stand: März 2017)

Anlage 1 zur Begründung


1.         Der als Anlage beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes 102 „An der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen wird in der Fassung vom März 2017 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.

2.            Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird nach den Regeln des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren i.S. des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB geführt werden. Daher wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 (alle BauGB) abgesehen.

3.         Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belanges sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

4.         Die Verwaltung wird beauftragt

a)      die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen

b)      die öffentliche Auslegung durchzuführen

c)       die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.



Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich