Gemäß
§ 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier:
Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in
seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb von
Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch
(VIII) im Einvernehmen der Gemeinde für das Jahr 2016 abgeschlossen. Das
katholische Pfarramt St. Johannes der Täufer vertreten durch Pfarrer Jörg
Bahrke, Grünstraße 13, 39288 Burg, forderte für das Jahr 2017 zu
Neuverhandlungen auf.
Dazu
wurden dem Landkreis Jerichower Land entsprechende Unterlagen durch den Träger
der Tageseinrichtung Katholische
Kindertagesstätte „ ST. Joannes“ übergeben.
Auf Grundlage der vorgelegten
Kalkulationsblätter für den Betrieb der oben genannten Kindertageseinrichtung
hat der Landkreis Jerichower Land die Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen
erarbeitet.
Für
die Entgeltvereinbarungen wurden die Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen
Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2017 unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Durchschnittsbelegung 2017 zu Grunde gelegt.
Die
Einnahmen setzen sich dabei aus der finanziellen Beteiligung des Landes und des
Landkreises gemäß §§ 12 und 12a KiFöG LSA zusammen.
Bei
den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten unter Berücksichtigung des
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die
pädagogische Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für das Grundstück und
Gebäude, Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten erfasst.
Auf Grundlage dieser
Kalkulationen wurde die beigefügte Entgeltvereinbarung für den Betrieb der
Tageseinrichtung Katholische Kindertagesstätte „ ST. Joannes“ durch den LK JL
zur Erklärung des Einvernehmens zur Verfügung gestellt.
Die
ermittelten Differenzen zwischen Aufwendungen und Erträgen ergeben die Höhe der
Defizitkosten, welche durch die Stadt Burg zu übernehmen sind.
Laut Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der
Kindertageseinrichtung der Stadt Burg spätestens zum 5. eines Monats die Anzahl
der im Monat zuvor tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze getrennt nach
Betreuungsform und Betreuungsstunden zu melden.
Der Finanzierungsbedarf wird monatlich durch die
Stadt Burg auf Grundlage der mit dem Landkreis Jerichower Land vereinbarten
Entgelte anhand der gemeldeten Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen ermittelt.
Der
ermittelte Finanzbedarf wird dem Träger der Kindertagesstätte zum 15. jeden
Monats durch die Stadt Burg überwiesen. Diese Zahlungsmodalitäten sind in einer
Finanzierungsvereinbarung geregelt.
Festsetzung der Entgelte:
2016 2017
Stunden KK KG KK
KG
5 |
391,20 |
296,39 |
350,13 |
332,78 |
6 |
426,98 |
313,21 |
372,27 |
351,45 |
7 |
462,76 |
330,03 |
394,42 |
370,13 |
8 |
498,54 |
346,84 |
416,56 |
388,80 |
9 |
534,32 |
363,66 |
438,71 |
407,47 |
10 |
570,10 |
380,48 |
460,85 |
426,10 |
Entwicklung verbleibender Finanzbedarf:
2016 = 290.468,66
2017 = 290.183,20
Anlagen:
Der Stadtrat stimmte der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11 a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung Katholische Kindertagesstätte „ ST. Joannes“ zu.
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
2017EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
36510.8402.53810 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
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nicht erforderlich |