Die Verkehrswacht Jerichower Land e.V. reichte am 01.02.2022 einen Antrag
(vom 31.01.2022) auf Zuschuss für die Verkehrserziehung von Kindern und
Jugendlichen in Höhe von 6.200,00 EUR ein.
Gemäß 2.1. der Kultur- und Wohlfahrtsförderrichtlinie der Stadt Burg in der Fassung vom 09.12.2021
werden vorrangig Maßnahmen und Projekte, die für alle Einwohner der Stadt Burg
zugänglich sind, im öffentlichen Interesse liegen und Eigeninitiative und
Mitverantwortung unterstützen und fördern, gefördert.
Um die Absicherung der Verkehrserziehungsarbeit mit Kindern und
Jugendlichen in Burg zu gewährleisten, benötigt die Verkehrswacht Jerichower
Land e.V. für die Personal- und Betriebskosten unter anderem einen Zuschuss von
der Stadt Burg. Des Weiteren bietet die Verkehrswacht in der Ferien– und
Freizeitgestaltung das ganze Jahr viele Programme an. Auch der Transporter,
ausgerüstet mit dem Fahrschulsimulator, soll wieder auf öffentlichen
Veranstaltungen zum Einsatz kommen.
Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:
Zuschüsse Bund: 30.000,00
Euro
Zuschüsse Landkreis Jerichower Land: 17.770,00 Euro
Zuschüsse Projekt LVW 27.950,00 Euro
Spenden: 8.500,00
Euro
Eigenmittel des Trägers: 700,00
Euro
Sonstige Einnahmen: 4.400,00 Euro
Zuschuss der Stadt Burg: 6.200,00
Euro
Gesamt: 95.520,00
Euro
Davon förderfähig: 82.894,00 Euro
HH-Ansatz 2022: 6.200,00
Euro
Bereits verfügt/vorgemerkt:
0,00 Euro
Zuschuss: 6.200,00
Euro (beantragt: 6.200,00 Euro)
Rest verfügbarer
Mittel:
0,00 Euro
Der Zuschuss steht
unter Haushaltsvorbehalt.
Anlagen:
Der Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss stimmt dem als Anlage beigefügten Antrag der Verkehrswacht Jerichower Land e.V. auf Zuschuss für die Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen in Höhe von 6.200,00 EUR auf der Grundlage der Kultur- und Wohlfahrtsförderrichtlinie der Stadt Burg vom 09.12.2021 zu.
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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95.194,00 EUR |
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Land:0,00 EUR |
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0,00 EUR |
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Sonstige: 89.320,00 EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
2022 EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
362000000.531800 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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