Betreff
Änderung der Trasse Elberadweg OT Niegripp
Vorlage
028/2022
Art
Beschlussvorlage

Im Juni des Jahres 2021 teilte der Magdeburger Tourismusverbandes Elbe Börde Heide (MTVEBH) der Stadt Burg mit, dass es in der Vergangenheit zahlreiche Beschwerden von Radtouristen hinsichtlich der Wegeführung des Elberadwegs in der OS Niegripp gibt. Laut MTVEBH besteht die Anregung eine Trassenänderung des Elberadweges durch Antrag der Stadt Burg beim zuständigen Landesverwaltungsamt Halle mittels Antrag herbeizuführen.

Derzeit existieren in der OS Niegripp zwei ausgeschilderte Radwegeführungen des Elberadwegs (entlang der Hauptstraße in Niegripp sowie entlang des Deiches via Alte Schleuse). Entlang des Deiches wurde teilweise sogar eine improvisierte (nicht offizielle) Beschilderung des Elberadweges angebracht (ohne Antrag der Stadt Burg oder des MTVEBH).

Derzeit offizielle Radwegeführung des Elberadweges in OT Niegripp:

Im Bereich Niegripp führt die offizielle Strecke über die viel befahrene Hauptstraße (L52) welche mitten durch den Ort geht. Diese muss je nach Fahrtrichtung zweimal gequert werden. Hierbei muss allerdings die Gefahr für die Radfahrer mit dem wirtschaftlichen Nutzen für Gastronomie und Handel abgewogen werden. Es handelt sich um die Gaststätte Kanalstübchen, den Kiosk Tempoeck und um die Gaststätte/ Eiscafé „Zur Freundschaft“.

 

Vorgeschlagene Radwegeführung des Elberadweges in OT Niegripp:

Der Weg im Bereich des Hochwasserdeiches durch den OT Niegripp stellt den sicheren Weg für Radfahrer dar. Es muss keine Querung von viel befahrenen Straßen erfolgen. Dieser wird stark genutzt. Zugleich führt die dauerhafte Sicherung über die vorhandene Wegeverbindung entlang der Alten Schleuse Niegripp weiterhin zu einer Aufrechterhaltung und abseits der stark befahrenen Hauptstraße gelegenen Radwegverbindung des Reiterweges von und nach Schartau sowie der Radwegeverbindung entlang des Niegripper Altkanals von und nach Burg (siehe Zusatzkarte).

Grundstücksangelegenheiten:

Bevor der Elberadweg offiziell über die Alte Schleuse zum neuen Deichabschnitt ab Deich-km 4,8 verlegt werden kann, sind folgende Grundstücksangelegenheiten zu klären:

 

- die Flurstücke 5, 6, 49/6 und 10004 in der Flur 11 der Gemarkung Niegripp gehören der Stadt Burg,

- das Flurstück 49/15 (Alte Schleuse Niegripp) ist im Eigentum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe (Magdeburg)

- das Flurstück 49/13 ist in Privateigentum

 

Für die Grundstücke der Stadt Burg und des WSA Elbe müssen Gestattungsverträge abgeschlossen werden.

Der Eigentümer des Flurstücks 49/13 teilt mit, dass die Wegtrasse auf dem Privatgrundstück nur unter der Voraussetzung genutzt werden kann, wenn die Teilfläche des Weges und die kleine Restfläche bis zur östlichen Grundstücksfläche aus dem Flurstück 49/13 herausgelöst und von der Stadt Burg erworben wird. Es handelt sich um eine Grundstücksfläche von ca. 265m².

Bei Zustimmung dieser Beschlussvorlage erfolgt zum Erwerb des Grundstücks ein gesonderter Ratsbeschluss (Fachbereich 3). Die Kosten, die für den Grundstückserwerb entstünden, können nicht genau beziffert werden.

Eine Abstimmung zur Thematik „Änderung der Trasse Elberadweg OT Niegripp“ erfolgte mit: Magdeburger Tourismusverband Elbe-Börde-Heide, Landkreis Jerichower Land, Fachbereich 3 (Stadt Burg), Förderservice GmbH der Investitionsbank (Beschilderung).


Anlagen:


Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss beschließt die vorgeschlagene Trassenänderung des Elberadweges.


Finanzielle Auswirkungen?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich