Im Juni des Jahres 2021 teilte der
Magdeburger Tourismusverbandes Elbe Börde Heide (MTVEBH) der Stadt Burg mit,
dass es in der Vergangenheit zahlreiche Beschwerden von Radtouristen
hinsichtlich der Wegeführung des Elberadwegs in der OS Niegripp gibt. Laut
MTVEBH besteht die Anregung eine Trassenänderung des Elberadweges durch Antrag
der Stadt Burg beim zuständigen Landesverwaltungsamt Halle mittels Antrag
herbeizuführen.
Derzeit existieren in der OS
Niegripp zwei ausgeschilderte Radwegeführungen des Elberadwegs (entlang der
Hauptstraße in Niegripp sowie entlang des Deiches via Alte Schleuse). Entlang
des Deiches wurde teilweise sogar eine improvisierte (nicht offizielle)
Beschilderung des Elberadweges angebracht (ohne Antrag der Stadt Burg oder des
MTVEBH).
Derzeit offizielle Radwegeführung des Elberadweges in OT Niegripp:
Im Bereich Niegripp führt die
offizielle Strecke über die viel befahrene Hauptstraße (L52) welche mitten
durch den Ort geht. Diese muss je nach Fahrtrichtung zweimal gequert werden. Hierbei
muss allerdings die Gefahr für die Radfahrer mit dem wirtschaftlichen Nutzen
für Gastronomie und Handel abgewogen werden. Es handelt sich um die Gaststätte
Kanalstübchen, den Kiosk Tempoeck und um die Gaststätte/ Eiscafé „Zur
Freundschaft“.
Vorgeschlagene Radwegeführung des Elberadweges in OT Niegripp:
Der Weg im Bereich des
Hochwasserdeiches durch den OT Niegripp stellt den sicheren Weg für Radfahrer
dar. Es muss keine Querung von viel befahrenen Straßen erfolgen. Dieser wird
stark genutzt. Zugleich führt die dauerhafte Sicherung über die vorhandene
Wegeverbindung entlang der Alten Schleuse Niegripp weiterhin zu einer
Aufrechterhaltung und abseits der stark befahrenen Hauptstraße gelegenen
Radwegverbindung des Reiterweges von und nach Schartau sowie der
Radwegeverbindung entlang des Niegripper Altkanals von und nach Burg (siehe
Zusatzkarte).
Grundstücksangelegenheiten:
Bevor der Elberadweg offiziell über die Alte Schleuse zum
neuen Deichabschnitt ab Deich-km 4,8 verlegt werden kann, sind folgende
Grundstücksangelegenheiten zu klären:
- die Flurstücke 5, 6, 49/6 und 10004 in der Flur 11 der
Gemarkung Niegripp gehören der Stadt Burg,
- das Flurstück 49/15 (Alte Schleuse Niegripp) ist im
Eigentum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe (Magdeburg)
- das Flurstück 49/13 ist in Privateigentum
Für die Grundstücke der Stadt Burg und des WSA Elbe müssen
Gestattungsverträge abgeschlossen werden.
Der Eigentümer des Flurstücks 49/13 teilt mit, dass die
Wegtrasse auf dem Privatgrundstück nur unter der Voraussetzung genutzt werden
kann, wenn die Teilfläche des Weges und die kleine Restfläche bis zur östlichen
Grundstücksfläche aus dem Flurstück 49/13 herausgelöst und von der Stadt Burg
erworben wird. Es handelt sich um eine Grundstücksfläche von ca. 265m².
Bei
Zustimmung dieser Beschlussvorlage erfolgt zum Erwerb des Grundstücks ein
gesonderter Ratsbeschluss (Fachbereich 3). Die Kosten, die für den
Grundstückserwerb entstünden, können nicht genau beziffert werden.
Eine
Abstimmung zur Thematik „Änderung der Trasse Elberadweg OT Niegripp“ erfolgte
mit: Magdeburger Tourismusverband Elbe-Börde-Heide, Landkreis Jerichower Land,
Fachbereich 3 (Stadt Burg), Förderservice GmbH der Investitionsbank
(Beschilderung).
Anlagen:
Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss beschließt die vorgeschlagene Trassenänderung des Elberadweges.
Finanzielle Auswirkungen?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |