Betreff
Änderung der Trasse Elberadweg OT Schartau
Vorlage
029/2022
Art
Beschlussvorlage

Im Juni des Jahres 2021 teilte der Magdeburger Tourismusverbandes Elbe Börde Heide (MTVEBH) der Stadt Burg mit, sodass es in der Vergangenheit vermehrt Beschwerden von Radtouristen hinsichtlich der Wegeführung des Elberadwegs in der OS Schartau gibt. Laut MTVEBH besteht die Anregung eine Trassenänderung des Elberadweges mittels Antraf durch die Stadt Burg beim zuständigen Landesverwaltungsamt Halle herbeizuführen.

Derzeitige Radwegeführung des Elberadweges in OT Schartau:

Derzeit werden die Radtouristen laut Beschilderung, aus beiden Richtungen kommend, durch die Ortschaft Schartau geführt. Die Ortsdurchfahrt bietet aufgrund des mangelnden touristischen sowie infrastrukturellen Angebots keinen zählbaren Mehrwert. Betroffen sind u.a. die Unterkunft Brunes Hofgarten, Gasthaus „Zur Sonne“, Theas Getränkeshop und die Landfleischerei Specht. Die derzeitig ausgeschilderte Radwegeführung, mit oft wechselndem Oberflächenbelag und engen Kurven mit schlechter Einsichtnahme, stellt eine negative Sicherheitswirkung für die Radtouristen dar.

Vorgeschlagene Radwegeführung des Elberadweges in OT Schartau:

Da eine neue ausgebaute asphaltierte Strecke des Deichabschnittes für Radtouristen befahrbar ist, wird vorgeschlagen, die Radwegeführung des Elberadweges offiziell auf diesen zu verlegen. Dies würde ebenso zu weniger Missverständnissen seitens Radtouristen führen (warum soll der Radtourist der Wegeführung durch eine Ortschaft folgen, wenn eine sichtbare ausgebaute Strecke auf Deichabschnitt vorhanden ist?). Die Wirkung für Radtouristen würde erheblich verbessert.

Eine Abstimmung zur oben geschilderten Problematik erfolgte mit folgenden Ämtern/ Behörden/ Institutionen: Magdeburger Tourismusverband Elbe-Börde-Heide, Landkreis Jerichower Land, Fachbereich 3 (Stadt Burg), Förderservice GmbH der Investitionsbank (Beschilderung).


Anlagen:


Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss beschließt die vorgeschlagene Trassenänderung des Elberadweges.


Finanzielle Auswirkungen?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich