1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am
22.02.2018 die Einleitung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020
der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, und
Schartau beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 31.08.2020 bis zum 16.09.2020 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.
Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 21.08.2020
ortsüblich bekanntgemacht.
Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gab es für das
Planänderungsverfahren folgende Zielstellung:
- Ausweisung von Wohnbauflächen gem. § 1 Abs. 1
Nr. 1 BauNVO anstelle der bisherigen Darstellungen von Flächen für die
Landwirtschaft bzw. Flächen für Wald sowie Grünflächen und von
Sonderbauflächen für die Erholung (§ 1 Abs. 1 Nr.4 BauNVO).
Im Zuge der Entwurfsbearbeitung und in Auswertung der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind
folgende weitere inhaltliche Änderungen in die Planbearbeitung eingeflossen:
- Reduzierung von dargestellten Wohnbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO im
Bereich der Halbinsel zugunsten von Grünflächen
sowie
- Darstellung
von Sonderbaufläche für die Erholung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO
anstelle von Grünflächen und Flächen für Wald im Bereich des Ostufers des
sog. Mittelsees.
Die Änderung zur 2. ergab sich aus der Notwendigkeit, die
Bedarfsausweisung der neuen Wohnbauflächen für die Ortschaft Niegripp zu
begründen, hierbei wurde die Darstellung der nicht mehr erforderlichen
Wohnbauflächen im Bereich der Halbinsel zurückgenommen.
Die Änderung zu 3. ist ein Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit an der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, hier werden
private Grundstücke, welche die Eigentümer nach der Beendigung des aktiven
Bergbaubetriebes vom abbauführenden Unternehmen zurückerhalten haben,
hinsichtlich ihrer zukünftigen Nutzung als Sonderbaufläche für die Erholung dargestellt.
Dieses reicht für die Ausübung dieser tatsächlichen baulichen Nutzung nicht
aus, es ist davon auszugehen, dass für diesen Bereich zukünftig ebenfalls ein
Bebauungsplan aufzustellen ist.
Am 24.03.2021 wurde im Rahmen einer Besprechung zwischen dem Ortschaftsrat
Niegripp und den Geschäftsführern der Entwicklungsgesellschaft Niegripper See
II Abstimmungen darüber geführt, in welchem räumlichen Bereich des Mittelsees
ein Zugang zum Gewässer für die Öffentlichkeit eingerichtet werden könnte.
Zwischen den Gesprächsteilnehmern wurde vereinbart, dass die Verwaltung
beauftragt wird, die Modalitäten der Einrichtung dieses Zuganges und der
Zuständigkeiten in diesem räumlichen Bereich mit der Entwicklungsgesellschaft
Niegripper See II zu verhandeln.
Aufgrund der Tatsache, dass in diesem Bereich keine baulichen Anlagen
errichtet werden sollen wurde auf die Darstellung einer Sonderbaufläche für
Freizeit und Erholung innerhalb der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
verzichtet. Ausschließlich die räumliche Einordnung des geplanten Zugangs zum
Mittelsee wurde zum Zwecke der Klarstellung und Kommunikation in der Anlage 2
zur Beschlussvorlage vorgenommen.
In der Stadtratssitzung am 08.04.2021 wurde die Beschlussvorlage
059/2021/1, innerhalb der Behandlung des Tagesordnungspunktes durch Antrag in
die nächstfolgende Beratungsschiene an den Stadtrat zurückverwiesen.
Dieses bedingte die Erstellung einer neuen Beschlussvorlage (BV
100/2021) einschl. der Bestückung mit den ursprünglichen Anlagen der BV
059/2021/1 sowie der Mitführung um die aktuell hinzugetretenen Erkenntnisse
hinsichtlich der Einrichtung eines Zugangs für die Öffentlichkeit auf privaten
Grundstücken zum sog. Mittelsee und der hierfür notwendigen vertraglichen
Regelungen zwischen Eigentümer und Stadt Burg.
Gleichzeitig kündigte der Herr Stadtrat Volker Voigt im Stadtrat am
8.4.2021 einen Antrag an, der beinhalteten sollte, dass
a) eine bisher
dargestellte Sonderbaufläche für Freizeit und Erholung in der Änderungsfläche der 11. Änderung
erhalten werden soll,
b) die Sicherung durch
Flächennutzungsplan oder Beschlussvorlage des Badestrandes Niegripp für die Bevölkerung erfolgt
sowie
c) den durchgängigen
öffentlichen Zugang über die Straße „Am See“ bleibt.
Seitens der Verwaltung wurde der Antrag dergestalt bearbeitet, dass:
Punkt a) des Antrags kann in der fachlichen Erörterung der neuen BV
100/2021/1 erfolgen,
zu den Punkten b) und c) gibt die Verwaltung zur Kenntnis, dass:
zu b) die Sicherung des öffentlichen Badestrandes bereits durch
zeichnerische und textliche Festsetzung als „öffentliche Grünfläche“ nach § 9
Abs. 1 Nr. 15 BauGB im Bebauungsplan Nr. 68 i.d.F. der 1. Änderung rechtsverbindlich
erfolgt ist sowie
zu c) die Sicherung des öffentlichen Zugangs über die Straße „Am See“
bereits dahingehend erfolgt ist, dass die Straße „Am See“ als öffentliche
Straße gewidmet worden ist.
Der Antrag vom 8.4.2021 lag dann der Verwaltung auch schriftlich vor und
wurde der BV 100/2021 als Anlage 3 beigefügt.
Innerhalb der Beratungsfolge der BV 100/2021 ergab sich in der Sitzung
des Ortschaftsrates Niegripp am 05.05.2021 durch einen dort bestätigten
Änderungsantrag zu den zukünftigen Inhalten der 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes die Situation, dass dieser Änderungsantrag aus dem
Ortschaftsrat in den weiteren Ausschusssitzungen mitzuführen war.
Der Antrag beinhaltete, dass die mit 1 gekennzeichnete Fläche (Siehe Anlage – Änderungsantrag zu BV 100/2021) weiter als Sonderbaufläche „Freizeit und Erholung“ ausgewiesen werden soll, um das Gebiet nicht zu sehr mit einer weiteren Wohnbebauung zu belasten.
Im Weiteren sollte die neue Ausweisung von Wohnbauflächen nicht über den Umring des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 107 „Wohngebiet südlich des Detershagener Weges“ hinausgehen und diese ursprünglich als „Wohnbaufläche“ darzustellenden Bereiche nunmehr als Sonderbaufläche „Freizeit und Erholung“ ausgewiesen werden.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 09.06.2021 wurde diesem Antrag aus dem OR Niegripp ebenso wie in den vorangegangenen Gremiensitzungen gefolgt und die Verwaltung mit der Erstellung einer 1. Änderung der BV 100/2021 beauftragt. Der Inhalt der 1. Änderung der BV 100/2021 bestand somit in der Berücksichtigung des in der Sitzung am 05.05.2021 des Ortschaftsrates Niegripp gestellten und mehrheitlich beschlossenen Antrags zur Änderung der Darstellungen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Mit der Beschlussvorlage BV 100/2021/1 wurden die nach inhaltlicher Maßgabe der neuen Anlage 1.3 zur BV 100/2021/1 zu überarbeitende Planfassung und die ebenfalls zu überarbeitende Begründung einschließlich des zu überarbeitenden Umweltberichts in der Sitzung des Stadtrates am 24.06.2021 bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung als Entwurf beschlossen und in der überarbeiteten Fassung zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat bestimmt.. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beschlüsse des Stadtrates inhaltlich an das planbearbeitende Büro zu übergeben und die Überarbeitung der Entwürfe des Planes und der Begründung sowie des Umweltberichtes entsprechend dieser Inhalte zu veranlassen.
Die Verwaltung hat nach erfolgter Beschlussfassung zur BV 100/2021/1 die
Überarbeitung der Planungsdokumente im Sinne der neuen Planungsziele gemäß der
Anlage 1.3 beim beauftragten Büro veranlasst und die geänderten Dokumente in
den sich anschließenden Beteiligungsverfahren verwendet.
Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer
Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats die Möglichkeit zur
Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Dazu lagen der Planentwurf, die
dazugehörige Begründung (Stand: Dezember 2020) einschließlich Umweltbericht
sowie umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange in der Zeit vom 13. September 2021 bis zum 15. Oktober
2021 zur Einsichtnahme öffentlich in der Stadtverwaltung Burg aus.
Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ortsüblich mit Bekanntmachung im
„Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp,
Parchau, Reesen und Schartau“ 25. Jahrgang, Nr. 41 vom 3. September 2021
hingewiesen.
Die im Rahmen dieses Planverfahrens gem. § 4 (2) BauGB zu beteiligenden der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind mit Schreiben der Stadt Burg vom 16.12.2021 angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 04.02.2022 aufgefordert worden.
Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
sind seitens der Verwaltung geprüft worden. Die Stellungnahmen aus der
Beteiligung der Öffentlichkeit und den Beteiligungsverfahren der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange der umliegenden Gemeinden sowie die
Abstimmung der Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
sind, soweit es erforderlich war, geprüft, bewertet und ggf. in klarstellender
Art und Weise zur Einarbeitung in den Plan, die Begründung bzw. den
Umweltbericht vorgeschlagen worden.
In der Anlage zur
Beschlussvorlage 030/2022 wurden die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie die Ergebnisse der Beteiligung der umliegenden Gemeinden und die Ergebnisse
der Abstimmung der Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung dargestellt. In seiner
Sitzung am 03.03.2022 hat der Stadtrat die Beschlussvorlage 030/2022 über die
eingegangenen Stellungnahmen beraten und entschieden. Gemäß Beschluss des
Stadtrates werden die Ergebnisse der Entscheidungen zu den geprüften und
bewerteten Stellungnahmen bei Notwendigkeit in die Planunterlagen
eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen.
2. Erläuterungen zum Inhalt
der Beschlussfassung
Mit dem Feststellungsbeschluss wird das 11. Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burg für den Bereich südlich des Detershagener
Weges abgeschlossen.
3. Weitere Verfahrensweise
Anlagen:
Anlage 1.1 -
Planzeichnung der 11. Änderung des FNP (Stand: Februar 2022)
Anlage 1.2 -
Begründung einschl. des Umweltberichtes der 11. Änderung des FNP (Stand:
Februar 2022)
1.
Der
Stadtrat beschließt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg
mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und
Schartau für den Bereich südlich des Deterhagener Weges in der Ortschaft
Niegripp (Stand: Februar 2022) und billigt die Begründung einschließlich des
zugehörigen Umweltberichts (Stand: Februar 2022).
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB für die 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burg die Genehmigung beim Landkreis Jerichower
Land zu beantragen.
3.
Die
11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg wird mit der ortsüblichen
Bekanntmachung der erteilten Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2
BauGB wirksam.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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