Gemäß
§ 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier:
Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in
seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb von
Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch
(VIII) im Einvernehmen der Gemeinde für das Jahr 2015 abgeschlossen. Die
Jugendwerk Rolandmühle gGmbH vertreten
durch Sabine Schick, Kanalstraße 1, 39288 Burg, forderte für das Jahr 2017 zu
Neuverhandlungen auf.
Dazu
wurden dem Landkreis Jerichower Land entsprechende Unterlagen durch den Träger
der Tageseinrichtung Kinder(h)Ort
Soziolkulturelles Zentrum übergeben.
Auf Grundlage der vorgelegten
Kalkulationsblätter für den Betrieb der oben genannten Kindertageseinrichtung
hat der Landkreis Jerichower Land die Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen
erarbeitet.
Für
die Entgeltvereinbarungen wurden die Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen
Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2017 unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Durchschnittsbelegung 2017 zu Grunde gelegt.
Die
Einnahmen setzen sich dabei aus der finanziellen Beteiligung des Landes und des
Landkreises gemäß §§ 12 und 12a KiFöG LSA zusammen.
Bei
den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten erfasst. Aufgrund des besonderen
Betreuungsbedarfes für die zu betreuenden Kinder in dieser Einrichtung, findet
ein über den gesetzlich vorgeschriebener Personalschlüssel Anwendung.
Des
Weiteren wurden Kosten für die pädagogische Arbeit, Sach- und
Bewirtschaftungskosten für das Grundstück und Gebäude, Ersatzbeschaffungen sowie
Verwaltungskosten erfasst.
Auf Grundlage dieser Kalkulationen wurde die beigefügte
Entgeltvereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung Kinder(h)Ort
Soziolkulturelles Zentrum durch den LK JL zur Erklärung des Einvernehmens zur
Verfügung gestellt.
Die
ermittelten Differenzen zwischen Aufwendungen und Erträgen ergeben die Höhe der
Defizitkosten, welche durch die Stadt Burg zu übernehmen sind.
Laut Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der
Kindertageseinrichtung der Stadt Burg spätestens zum 5. eines Monats die Anzahl
der im Monat zuvor tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze getrennt nach
Betreuungsform und Betreuungsstunden zu melden.
Der Finanzierungsbedarf wird monatlich durch die
Stadt Burg auf Grundlage der mit dem Landkreis Jerichower Land vereinbarten
Entgelte anhand der gemeldeten Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen ermittelt.
Der
ermittelte Finanzbedarf wird dem Träger der Kindertagesstätte zum 15. jeden
Monats durch die Stadt Burg überwiesen. Diese Zahlungsmodalitäten sind in einer
Finanzierungsvereinbarung geregelt.
Festsetzung der Entgelte:
Stunden 2015
2017
5 |
398,23 EUR |
516,94 EUR |
6 |
453,40 EUR |
536,42 EUR |
Die Gründe der
Erhöhung des vereinbarten Entgeltes von 2015 zu 2017 liegen zum größten
Teil in der Ausgabe der Personalkosten
(Tariferhöhung). Der geringere Teil ist
hier der Ausgabe für die Sachkosten zuzuschreiben.
Entwicklung verbleibender Finanzbedarf:
2016 = 58.141,58 EUR
2017 = 78.574,88 EUR
Anlagen:
Der Stadtrat stimmte der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11 a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung Kinder(h)Ort Soziolkulturelles Zentrum, August-Bebel-Straße 30, 39288 Burg
X |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
2017EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
36510. 8404.531810 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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