Betreff
Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen nach § 11a Kinderförderungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) - Erklärung des Einvernehmens
Vorlage
080/2017
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier: Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb von Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) im Einvernehmen der Gemeinde für das Jahr 2015 abgeschlossen. Die Jugendwerk  Rolandmühle gGmbH vertreten durch Sabine Schick, Kanalstraße 1, 39288 Burg, forderte für das Jahr 2017 zu Neuverhandlungen auf.

Dazu wurden dem Landkreis Jerichower Land entsprechende Unterlagen durch den Träger der Tageseinrichtung  Kinder(h)Ort Soziolkulturelles Zentrum übergeben.

Auf Grundlage der vorgelegten Kalkulationsblätter für den Betrieb der oben genannten Kindertageseinrichtung hat der Landkreis Jerichower Land die Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen erarbeitet.

Für die Entgeltvereinbarungen wurden die Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2017 unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchschnittsbelegung 2017 zu Grunde gelegt.

Die Einnahmen setzen sich dabei aus der finanziellen Beteiligung des Landes und des Landkreises gemäß §§ 12 und 12a KiFöG LSA zusammen.

Bei den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten erfasst. Aufgrund des besonderen Betreuungsbedarfes für die zu betreuenden Kinder in dieser Einrichtung, findet ein über den gesetzlich vorgeschriebener Personalschlüssel Anwendung.

Des Weiteren wurden Kosten für die pädagogische Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für das Grundstück und Gebäude, Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten erfasst.

Auf Grundlage dieser Kalkulationen wurde die beigefügte Entgeltvereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung Kinder(h)Ort Soziolkulturelles Zentrum durch den LK JL zur Erklärung des Einvernehmens zur Verfügung gestellt.

Die ermittelten Differenzen zwischen Aufwendungen und Erträgen ergeben die Höhe der Defizitkosten, welche durch die Stadt Burg zu übernehmen sind.

Laut Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der Kindertageseinrichtung der Stadt Burg spätestens zum 5. eines Monats die Anzahl der im Monat zuvor tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze getrennt nach Betreuungsform und Betreuungsstunden zu melden.

Der Finanzierungsbedarf wird monatlich durch die Stadt Burg auf Grundlage der mit dem Landkreis Jerichower Land vereinbarten Entgelte anhand der gemeldeten Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen ermittelt.

Der ermittelte Finanzbedarf wird dem Träger der Kindertagesstätte zum 15. jeden Monats durch die Stadt Burg überwiesen. Diese Zahlungsmodalitäten sind in einer Finanzierungsvereinbarung geregelt.

Festsetzung der Entgelte:

           

Stunden                        2015                   2017              

                                                   

5

398,23 EUR

516,94 EUR

6

453,40 EUR

536,42 EUR

Die Gründe der  Erhöhung des vereinbarten Entgeltes von 2015 zu 2017 liegen zum größten Teil in der  Ausgabe der Personalkosten (Tariferhöhung). Der geringere Teil  ist hier der Ausgabe für die Sachkosten zuzuschreiben.

Entwicklung verbleibender Finanzbedarf:

2016    =               58.141,58 EUR

2017    =               78.574,88 EUR

 

 


Anlagen:


Der Stadtrat stimmte der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11 a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung Kinder(h)Ort Soziolkulturelles Zentrum, August-Bebel-Straße 30, 39288 Burg


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

       2017EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

36510. 8404.531810                  

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich