Betreff
Checkliste "Klimagerechte Bauleitplanung"
Vorlage
039/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Um auf anhaltende gesellschaftliche Trends und klimatische Veränderungen frühzeitig reagieren zu können, ist es notwendig, Raum- und Siedlungsstrukturen klimagerecht zu entwickeln. Dies wird auch in den Paragraphen 1 und 1a  des Baugesetzbuches hervorgehoben. In §1a Absatz (5) heißt es: „Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.“

Dies zeigt, dass vom Gesetzgeber gefordert wird sowohl auf Kriterien des Klimaschutzes als auch der Klimaanpassung in den kommunalen Bauleitplanverfahren einzugehen und diese in den Planungen zu berücksichtigen.

Auch im städtischen Klimaschutzkonzept der Stadt wurde die „Umsetzung einer klimagerechte Bauleitplanung“ als Maßnahme festgelegt und darüber hinaus als Leitmaßnahme des aktuellen Klimaschutzmanagements benannt. Kern der Maßnahme ist es, energie- und klimaschutzrelevante Anforderungen in die Bauleitplanung aufzunehmen. Zugleich ist bei der Führung der Bauleitplanverfahren eine Dokumentation der Auseinandersetzung mit diesen Fragestellungen notwendig.

Die tatsächliche Ausgestaltung der Integration der benannten Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte in die kommunalen Bauleitplanverfahren wird jedoch sowohl vom Gesetzgeber als auch im Maßnahmenplan des Klimaschutzkonzeptes offen gelassen. Zur entsprechenden Umsetzung wurde im SG 3.1 eine prozessbegleitende Checkliste konzipiert. Diese soll über den Prozess der Bauleitplanverfahren hinweg unterstützen und eine neue Sichtweise auf die klimarelevanten Themen bieten.

Damit soll ermöglicht werden Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelange schon frühzeitig in den städtischen Planungsprozessen zu berücksichtigen. Mithilfe der Checkliste sollen außerdem die folgenden Themen frühzeitig in den städtischen Planungsprozessen angegangen werden:

-       Reduktion des CO2-Ausstoßes und Schaffung resilienter Siedlungsstrukturen gemäß den Zielen von Bund, Land sowie des Klimaschutzkonzeptes,

-       Energetische Optimierung von Planungen,

-       Vorbildwirkung der Kommune durch Etablierung zukunftweisender energetischer Standards,

-       Innenentwicklung vor Außenentwicklung unter Beachtung stadtklimatischer Effekte,

-       Schaffung von Voraussetzungen für eine energieeffiziente Stadt,

-       Erschließung von Energiesparpotenzialen und damit Senkung von Energiekosten.

Um die genannten Ziele zu erreichen, ist die Checkliste zukünftig in allen Bauleitplanverfahren zu verwenden. Die Ergebnisse der Checkliste dienen dabei als internes Instrument zur Entscheidungsvorbereitung innerhalb der Stadtverwaltung und der Ausschüsse.

Wichtig hervorzuheben ist jedoch, dass eine negative Bewertung im Rahmen der Checkliste nicht als K.O.-Kriterium für laufende Planverfahren zu verstehen ist. Vielmehr dient die Checkliste der Vermittlung von erweiterten Informationen und der Transparenz. Darüber hinaus soll eine ggf. negative Bewertung als Zwischenstand verstanden werden, der zu einer Optimierung der Planung im Sinne der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung führen soll.

Die Checkliste besteht aus insgesamt drei Schritten, die während des Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten sind:

Schritt 1: Klimaschutz/-anpassung in der vorbereitenden Bauleitplanung (Bestandsanalyse)

è Vor dem Aufstellungsbeschluss zu bearbeiten, um zu prüfen, ob eine Fläche grundlegend für die vorgesehene Planung geeignet ist. Die Ergebnisse sind dem Aufstellungsbeschluss als Anlage beizufügen.

Für Verfahren der Flächennutzungsplanung ist damit nach dem ersten Schritt die
Überprüfung abgeschlossen.

Schritt 2: Städtebaulicher Entwurf

è Schritt 2 ist zum Entwurf des Bebauungsplanes zu bearbeiten und dem Entwurf des B-Planes als Anlage beizufügen.

Schritt 3: Festsetzungen im Bebauungsplan (Handreichung)

è Schritt 3 ist ebenfalls (wie auch Schritt 2) zum Entwurf des Bebauungsplanes zu bearbeiten und dem Entwurf als Anlage beizufügen

Die ersten beiden Schritte der Checkliste dienen dazu die vorgesehene Planung anhand von einer Vielzahl an Kriterien zu bewerten. Dies passiert mit vorgefertigten Bewertungsmöglichkeiten, die mithilfe von Dropdown-Menüs auszuwählen sind. Diese Bewertung gibt einen ersten Aufschluss darüber, ob die vorgesehene Fläche für die Beplanung geeignet ist und ob die im Vorentwurf festgehaltenen Vorstellungen mit den Aspekten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung einvernehmlich sind.

Der dritte Schritt bietet praxisnahe Beispiele, wie textliche Festsetzungen nach §9 BauGB im B-Plan zu einer klimafreundlicheren Planung beitragen können. In diesem Schritt wird erwartet, dass geplante Festsetzungen, ebenso wie der Verzicht auf textliche Festsetzungen erläutert und begründet werden.

Für die Checkliste „klimagerechte Bauleitplanung“ wird eine einjährige Erprobung festgelegt. In diesem Zeitraum ist die Checkliste als „lebendiges Dokument“ zu verstehen, welches weiterentwickelt und weiter an die Bedürfnisse der Verwaltung und die zu bearbeitenden Sachverhalte angepasst werden soll. Nach der einjährigen Erprobung wird Bilanz gezogen, ob die Checkliste die Erwartungen erfüllt hat und inwiefern noch Verbesserungspotenzial innerhalb des gesamten Prozesses besteht. Dies wird sowohl Verwaltungsintern als auch mit den verantwortlichen Stadträten aus dem Bau- und Ordnungsausschuss und dem Umweltausschuss durchgeführt.


Einführung der Checkliste zur „klimagerechten Bauleitplanung“


 

 

Finanzierung:

Die stärkere Beachtung von Kriterien der Klimaanpassung sowie des Klimaschutzes im Rahmen der Checkliste zur klimagerechten Bauleitplanung hat keine direkten finanziellen Auswirkungen für die Stadt.

Seitens der Verwaltung kommt es neben der Festlegung der Untersuchungsziele für eine mögliche Umweltprüfung im Rahmen der Bauleitplanung zu einer noch dezidierteren Auseinandersetzung und Darstellung der „Kontaktfläche“ der zu bearbeitenden Bauleitplanung und den Aspekten des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung.