Sachverhalt:
Um auf anhaltende gesellschaftliche Trends und klimatische Veränderungen
frühzeitig reagieren zu können, ist es notwendig, Raum- und Siedlungsstrukturen
klimagerecht zu entwickeln. Dies wird auch in den Paragraphen 1 und 1a des Baugesetzbuches hervorgehoben. In §1a
Absatz (5) heißt es: „Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch
Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der
Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.“
Dies zeigt, dass vom Gesetzgeber gefordert wird sowohl auf Kriterien des
Klimaschutzes als auch der Klimaanpassung in den kommunalen
Bauleitplanverfahren einzugehen und diese in den Planungen zu berücksichtigen.
Auch im städtischen Klimaschutzkonzept der Stadt wurde die „Umsetzung
einer klimagerechte Bauleitplanung“ als Maßnahme festgelegt und darüber hinaus
als Leitmaßnahme des aktuellen Klimaschutzmanagements benannt. Kern der
Maßnahme ist es, energie- und klimaschutzrelevante Anforderungen in die Bauleitplanung
aufzunehmen. Zugleich ist bei der Führung der Bauleitplanverfahren eine
Dokumentation der Auseinandersetzung mit diesen Fragestellungen notwendig.
Die tatsächliche Ausgestaltung der Integration der benannten Klimaschutz-
und Klimaanpassungsaspekte in die kommunalen Bauleitplanverfahren wird jedoch
sowohl vom Gesetzgeber als auch im Maßnahmenplan des Klimaschutzkonzeptes offen
gelassen. Zur entsprechenden Umsetzung wurde im SG 3.1 eine prozessbegleitende
Checkliste konzipiert. Diese soll über den Prozess der Bauleitplanverfahren
hinweg unterstützen und eine neue Sichtweise auf die klimarelevanten Themen
bieten.
Damit soll ermöglicht werden Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelange
schon frühzeitig in den städtischen Planungsprozessen zu berücksichtigen.
Mithilfe der Checkliste sollen außerdem die folgenden Themen frühzeitig in den
städtischen Planungsprozessen angegangen werden:
-
Reduktion
des CO2-Ausstoßes und Schaffung resilienter Siedlungsstrukturen gemäß den
Zielen von Bund, Land sowie des Klimaschutzkonzeptes,
-
Energetische
Optimierung von Planungen,
-
Vorbildwirkung
der Kommune durch Etablierung zukunftweisender energetischer Standards,
-
Innenentwicklung
vor Außenentwicklung unter Beachtung stadtklimatischer Effekte,
-
Schaffung
von Voraussetzungen für eine energieeffiziente Stadt,
-
Erschließung
von Energiesparpotenzialen und damit Senkung von Energiekosten.
Um die genannten Ziele zu erreichen, ist die Checkliste zukünftig in
allen Bauleitplanverfahren zu verwenden. Die Ergebnisse der Checkliste dienen
dabei als internes Instrument zur Entscheidungsvorbereitung innerhalb der
Stadtverwaltung und der Ausschüsse.
Wichtig hervorzuheben ist jedoch, dass eine negative Bewertung im Rahmen
der Checkliste nicht als K.O.-Kriterium für laufende Planverfahren zu verstehen
ist. Vielmehr dient die Checkliste der Vermittlung von erweiterten
Informationen und der Transparenz. Darüber hinaus soll eine ggf. negative
Bewertung als Zwischenstand verstanden werden, der zu einer Optimierung der
Planung im Sinne der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung führen
soll.
Die Checkliste besteht aus insgesamt drei Schritten, die während des
Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten sind:
Schritt 1:
Klimaschutz/-anpassung in der vorbereitenden Bauleitplanung (Bestandsanalyse)
è Vor dem Aufstellungsbeschluss zu bearbeiten,
um zu prüfen, ob eine Fläche grundlegend für die vorgesehene Planung geeignet
ist. Die Ergebnisse sind dem Aufstellungsbeschluss als Anlage beizufügen.
Für Verfahren der
Flächennutzungsplanung ist damit nach dem ersten Schritt die
Überprüfung abgeschlossen.
Schritt 2: Städtebaulicher
Entwurf
è Schritt 2 ist zum Entwurf des Bebauungsplanes
zu bearbeiten und dem Entwurf des B-Planes als Anlage beizufügen.
Schritt 3: Festsetzungen im
Bebauungsplan (Handreichung)
è Schritt 3 ist ebenfalls (wie auch Schritt 2)
zum Entwurf des Bebauungsplanes zu bearbeiten und dem Entwurf als Anlage
beizufügen
Die ersten beiden Schritte der Checkliste dienen dazu die vorgesehene
Planung anhand von einer Vielzahl an Kriterien zu bewerten. Dies passiert mit
vorgefertigten Bewertungsmöglichkeiten, die mithilfe von Dropdown-Menüs
auszuwählen sind. Diese Bewertung gibt einen ersten Aufschluss darüber, ob die
vorgesehene Fläche für die Beplanung geeignet ist und ob die im Vorentwurf
festgehaltenen Vorstellungen mit den Aspekten des Klimaschutzes und der
Klimaanpassung einvernehmlich sind.
Der dritte Schritt bietet praxisnahe Beispiele, wie textliche
Festsetzungen nach §9 BauGB im B-Plan zu einer klimafreundlicheren Planung
beitragen können. In diesem Schritt wird erwartet, dass geplante Festsetzungen,
ebenso wie der Verzicht auf textliche Festsetzungen erläutert und begründet
werden.
Für die Checkliste „klimagerechte Bauleitplanung“ wird eine einjährige
Erprobung festgelegt. In diesem Zeitraum ist die Checkliste als „lebendiges
Dokument“ zu verstehen, welches weiterentwickelt und weiter an die Bedürfnisse
der Verwaltung und die zu bearbeitenden Sachverhalte angepasst werden soll.
Nach der einjährigen Erprobung wird Bilanz gezogen, ob die Checkliste die
Erwartungen erfüllt hat und inwiefern noch Verbesserungspotenzial innerhalb des
gesamten Prozesses besteht. Dies wird sowohl Verwaltungsintern als auch mit den
verantwortlichen Stadträten aus dem Bau- und Ordnungsausschuss und dem
Umweltausschuss durchgeführt.
Einführung der Checkliste zur „klimagerechten Bauleitplanung“
Finanzierung:
Die stärkere Beachtung von Kriterien der
Klimaanpassung sowie des Klimaschutzes im Rahmen der Checkliste zur
klimagerechten Bauleitplanung hat keine direkten finanziellen Auswirkungen für
die Stadt.
Seitens der Verwaltung kommt es neben der
Festlegung der Untersuchungsziele für eine mögliche Umweltprüfung im Rahmen der
Bauleitplanung zu einer noch dezidierteren Auseinandersetzung und Darstellung
der „Kontaktfläche“ der zu bearbeitenden Bauleitplanung und den Aspekten des
Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung.