Folgende Anträge auf Zuschuss gemäß Grundlage der Kultur- und
Wohlfahrtsförderrichtlinie der Stadt Burg vom 09.12.2021 wurden eingereicht.
Leider sind nicht alle der hier aufgeführten Projekte antragsgemäß
realisierbar, weil die Summe der beantragten Zuschüsse die verfügbaren Mittel
für das 1. Halbjahr 2022 übersteigt. Aus diesem Grund muss der Kultur-,
Tourismus- und Sozialausschuss eine entsprechende pflichtgemäße
Ermessensentscheidung treffen.
Die Rangfolge der beantragten Zuwendungen sowie der angegebenen Höhe
jeweils bewilligter Mittel wurde anhand der Entscheidungskriterien (gemäß Punkt
5.2 Abs 1 und Abs 2 der Kultur- und Wohlfahrtsförderrichtlinie der Stadt Burg
vom 09.12.2021) und durch Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens bestimmt. Eine
entsprechende Entscheidungsmatrix ist den Unterlagen als Anlage beigefügt.
Antrag 1
Antragsteller: Benvivo gGmbH
Aktenzeichen: 28100-10-2022-K
Name des Projektes: Kultur für Groß & Klein im Herzen der Stadt
Antrag: 28.01.2022 (Posteingang: 31.01.2022)
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: 01.02.2022
Zeitraum der Durchführung: 15.02. bis 30.06.2022
Vielfältige Mitmachangebote und Veranstaltungen für sozial benachteiligte Familien. Dieses Projekt ermöglicht Randgruppen den Zugang zu Kulturangeboten. Das Projekt beinhaltet zwei wöchentlich stattfindende Kreativ- und Spielangebote sowie fünf zusätzliche Workshops.
Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:
Gesamt: 2.650,00
Euro
Eigenmittel des Trägers: 230,00
Euro
Spenden: 300,00
Euro
Beantragter Zuschuss der Stadt Burg: 2.120,00 Euro
Antrag 2
Antragsteller: Heimatverein Burg u. Umgebung e.V.
Aktenzeichen: 28100-02-2022-K
Name des Projektes: Traditionelles Hoffest des Heimatvereins Burg u. Umgebung
Antrag: 19.01.2022 (Posteingang: 20.01.2022)
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: 01.02.2022
Zeitraum der Durchführung: 01.05.2022
Ein Fest mit Livemusik. Am Veranstaltungstag unentgeltlicher Zugang zu Dauer- und Sonderausstellungen in der Gerberei. Vermittlung von Informationen zur Geschichte sowie zu Sehenswürdigkeiten der Stadt Burg.
Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:
Gesamt: 500,00
Euro
Eigenmittel des Trägers: 100,00
Euro
Beantragter Zuschuss der Stadt Burg: 400,00 Euro
Antrag 3
Antragsteller: Heimatverein Burg u. Umgebung e.V.
Aktenzeichen: 28100-03-2022-K
Name des Projektes: Aktualisierung von Hard- und Software sowie website
Antrag: 19.01.2022 (Posteingang: 20.01.2022)
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: 01.02.2022
Zeitraum der Durchführung: 01.02. bis 31.12.2022
Modernisierung der Homepage (www.heimatverein-burg.com) sowie Hard- und Software. Dieses Projekt vermittelt Informationen zur Geschichte sowie zu Sehenswürdigkeiten der Stadt Burg. Zu beachten sind die Regeln beim Erwerb von Ausstattungsgegenständen. Gemäß Punkt 5.2 Abs 3 der Wohlfahrtsförderrichtlinie der Stadt Burg vom 09.12.2021 ist der Erwerb von Ausstattungsgegenständen nur bis zu 150 Euro (netto) je Gegenstand möglich.
Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:
Gesamt: 1.500,00
Euro
Eigenmittel des Trägers: 700,00
Euro
Beantragter Zuschuss der Stadt Burg: 800,00 Euro
Antrag 4
Antragsteller: Jugendwerk Rolandmühle gGmbH
Aktenzeichen: 28100-09-2022-K
Name des Projektes: 10. Fete De La Musique in Burg
Beantragter Zuschuss: 1.000,00 Euro
Antrag: 27.01.2022 (Posteingang: 31.01.2022)
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: 01.04.2022
Zeitraum der Durchführung: 21.06.2022
Hierbei handelt es sich um ein öffentliches Konzert (Eintritt ist frei).
Ziel und Zweck ist das gemeinsame
Feiern von Musikinteressierten bzw. die Förderung von sozialen Kontakten. Dies
ist ein Beitrag zur Wiederbelebung des kulturellen Lebens nach Covid-19.
Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:
Gesamt: 3.850,00
Euro
Eigenmittel des Trägers: 2.350,00
Euro
Spenden: 500,00
Euro
Beantragter Zuschuss der Stadt Burg: 1.000,00 Euro
Mittelplanung im Rahmen der Kultur- und
Wohlfahrtsförderrichtlinie für das 1. Halbjahr 2022:
HH-Ansatz 1. Halbjahr 2022: 2.450,00 Euro
Zuschuss gesamt: 2.450,00 Euro
(beantragt: 2.450,00 Euro)
Hinweis
Die zuständige Bewilligungsbehörde hat bei allen Anträgen einer Ausnahme
vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zugestimmt. Aus diesen Zulassungen
kann nicht auf die Bewilligung der jeweils beantragten Förderung geschlossen
bzw. können keinerlei Ansprüche auf eine spätere Bezuschussung ableitet werden.
Die Antragsteller begannen mit der Durchführung der jeweiligen Maßnahme auf
eigenes finanzielles Risiko.
Anlagen:
-
Anträge
auf Zuwendung sowie zusätzliche Beschreibungen zu den Projekten
-
Entscheidungsmatrix
Der Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss stimmt den folgenden Anträgen auf Zuschuss gemäß Grundlage der Kultur- und Wohlfahrtsförderrichtlinie der Stadt Burg vom 09.12.2021 zu:
a) Antrag 1: Benvivo gGmbH
(Kultur für Groß & Klein im Herzen der Stadt),
Zuschuss: 2.120,00 Euro
b) Antrag 2: Heimatverein Burg u. Umgebung e.V.
(Traditionelles Hoffest des Heimatvereins Burg u. Umgebung)
Zuschuss: 330,00 Euro
Die Gewährung aller Zuwendungen in der bewilligten Höhe erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln (Widerrufsvorbehalt nach § 36 (2) Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG).
Der Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss lehnt folgende Anträge auf Zuschuss gemäß Grundlage der Kultur- und Wohlfahrtsförderrichtlinie der Stadt Burg vom 09.12.2021 ab:
c) Antrag 3: Heimatverein Burg u. Umgebung e.V.
(Aktualisierung von Hard- und Software sowie Website)
d) Antrag 4: Jugendwerk Rolandmühle gGmbH
(10. Fete De La Musique in Burg)
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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2.450,00
EUR |
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Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
4.900,00
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
28100 0000
531800 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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