Gemäß
§ 11a KiFöG LSA besteht die Verpflichtung für den örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe, hier: Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den
Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen
über den Betrieb von Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) abzuschließen.
Es
sind bereits zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem
Leistungserbringer Vereinbarungen für das Jahr 2019 abgeschlossen worden.
Die
Stadt Burg hat zu Neuverhandlungen aufgerufen um für das Jahr 2022
Vereinbarungen über
1. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote
(Leistungsvereinbarung)
2. Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität
der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der
Qualitätsstandards (Qualitätsentwicklungsvereinbarung) und
3. differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und
die betriebsnotwendigen Aufwendungen (Entgeltvereinbarungen)
abzuschließen.
In
der Leistungsvereinbarung werden zu folgenden Sachverhalten Aussagen getroffen:
·
Leistungsangebot
und Zielgruppe
·
Inhaltliche
Ausrichtung der Einrichtung
·
Öffnungszeiten,
Schließzeiten, Betreuungsumfang, Zusatzangebote
·
Personaleinsatz
·
Bauliche und
räumliche Ausstattung
·
Laufzeit
Auf
der Grundlage von Leistungsbeschreibungen der einzelnen
Kindertageseinrichtungen erarbeitete der LK JL die beigefügten Leistungs- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (LQV) für jede einzelne
Kindertageseinrichtung der Stadt Burg.
In
den Entgeltvereinbarungen (EV) werden die Platzkosten einrichtungsbezogen unter
Berücksichtigung der Betreuungsformen und dem Betreuungsumfang festgeschrieben.
Die Werte resultieren aus einer Kostenkalkulation, die vom LK JL - als
zuständiger örtlicher Träger der Jugendhilfe - geprüft und bestätigt wurden.
Weiterhin
wurden alle geplanten Aufwendungen für das Jahr 2022 sowie die
Rechnungsergebnisse des Jahres 2020 zugearbeitet.
Für
die Entgeltvereinbarungen wurden die geplanten Ausgaben der jeweiligen
Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Durchschnittsbelegung für das Jahr 2022 zu Grunde gelegt.
Bei
den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten, unter Berücksichtigung des
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die
pädagogische Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für Grundstück und
Gebäude, laufende Unterhaltung, Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten
erfasst.
Seitens
der Stadt Burg gegebene Änderungen und Hinweise wurden besprochen und im Rahmen
der Richtlinie des LK JL (siehe Anlage 29) für den Abschluss von Vereinbarungen
über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e SGB VIII
berücksichtigt.
Die
so ermittelten Entgelte ergeben die Höhe der Platzkosten, welche die Stadt Burg
für die Betreibung der jeweiligen Kindertageseinrichtungen aufzubringen hat.
Auf
Grundlage dieser Kalkulationen wurden die beigefügten Entgeltvereinbarungen für
jede einzelne Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Burg durch den
Landkreis Jerichower Land erarbeitet und ebenfalls zur Unterschriftsleistung
zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
Der Stadtrat stimmt dem Abschluss den beigefügten Entgeltvereinbarungen und Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Burg zu.
Beigefügte Anlagen:
- Anlage 02 EV A. Einstein - Anlage 03 LQV Albert Einstein
- Anlage 04 EV Pestalozzi - Anlage 05 LQV Pestalozzi
- Anlage 06 EV Burg Süd - Anlage 07 LQV Burg Süd
- Anlage 08 EV Deichblick - Anlage 09 LQV Deichblick
- Anlage 10 EV Elbspatzen - Anlage 11 LQV Elbspatzen
- Anlage 12 EVIhlespatzen - Anlage 13 LQV Ihlespatzen
- Anlage 14 EV K. Duncker - Anlage 15 LQV Käte Duncker
- Anlage 16 EV Parch, Seepferdchen - Anlage 17 LQV Parchauer Seepferdchen
- Anlage 18 EV K. Duncker - Anlage 19 LQV Käte Duncker
- Anlage 20 EV Regenbogen - Anlage 21 LQV Regenbogen
- Anlage 22 EV Spatzenwinkel - Anlage 23 LQV Spatzenwinkel
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |