Betreff
Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen nach § 11a Kinderförderungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) zwischen dem Landkreis Jerichower Land und der Stadt Burg als Träger von Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2022
Vorlage
057/2022
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 11a KiFöG LSA besteht die Verpflichtung für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier: Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb von Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) abzuschließen.

Es sind bereits zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungserbringer Vereinbarungen für das Jahr 2019 abgeschlossen worden.

Die Stadt Burg hat zu Neuverhandlungen aufgerufen um für das Jahr 2022 Vereinbarungen über

1.    Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung)

2.    Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätsstandards (Qualitätsentwicklungsvereinbarung) und

3.    differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Aufwendungen (Entgeltvereinbarungen)

abzuschließen.

In der Leistungsvereinbarung werden zu folgenden Sachverhalten Aussagen getroffen:

·         Leistungsangebot und Zielgruppe

·         Inhaltliche Ausrichtung der Einrichtung

·         Öffnungszeiten, Schließzeiten, Betreuungsumfang, Zusatzangebote

·         Personaleinsatz

·         Bauliche und räumliche  Ausstattung

·         Laufzeit

Auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen der einzelnen Kindertageseinrichtungen erarbeitete der LK JL die  beigefügten Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (LQV) für jede einzelne Kindertageseinrichtung der Stadt Burg.

In den Entgeltvereinbarungen (EV) werden die Platzkosten einrichtungsbezogen unter Berücksichtigung der Betreuungsformen und dem Betreuungsumfang festgeschrieben. Die Werte resultieren aus einer Kostenkalkulation, die vom LK JL - als zuständiger örtlicher Träger der Jugendhilfe - geprüft und bestätigt wurden.

Weiterhin wurden alle geplanten Aufwendungen für das Jahr 2022 sowie die Rechnungsergebnisse des Jahres 2020 zugearbeitet.

Für die Entgeltvereinbarungen wurden die geplanten Ausgaben der jeweiligen Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchschnittsbelegung für das Jahr 2022 zu Grunde gelegt.

Bei den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten, unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die pädagogische Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für Grundstück und Gebäude, laufende Unterhaltung, Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten erfasst.

Seitens der Stadt Burg gegebene Änderungen und Hinweise wurden besprochen und im Rahmen der Richtlinie des LK JL (siehe Anlage 29) für den Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e SGB VIII berücksichtigt.

Die so ermittelten Entgelte ergeben die Höhe der Platzkosten, welche die Stadt Burg für die Betreibung der jeweiligen Kindertageseinrichtungen aufzubringen hat.

Auf Grundlage dieser Kalkulationen wurden die beigefügten Entgeltvereinbarungen für jede einzelne Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Burg durch den Landkreis Jerichower Land erarbeitet und ebenfalls zur Unterschriftsleistung zur Verfügung gestellt.


Anlagen:


Der Stadtrat stimmt dem Abschluss den beigefügten Entgeltvereinbarungen und Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Burg zu.

Beigefügte Anlagen:

-       Anlage 02 EV A. Einstein                              - Anlage 03 LQV Albert Einstein 

-       Anlage 04 EV Pestalozzi                - Anlage 05 LQV Pestalozzi

-       Anlage 06 EV Burg Süd                  - Anlage 07 LQV Burg Süd

-       Anlage 08 EV Deichblick                               - Anlage 09 LQV Deichblick

-       Anlage 10 EV Elbspatzen                              - Anlage 11 LQV Elbspatzen

-       Anlage 12 EVIhlespatzen                             - Anlage 13 LQV Ihlespatzen

-       Anlage 14 EV K. Duncker                             - Anlage 15 LQV Käte Duncker

-       Anlage 16 EV Parch, Seepferdchen - Anlage 17 LQV Parchauer Seepferdchen

-       Anlage 18 EV K. Duncker                             - Anlage 19 LQV Käte Duncker

-       Anlage 20 EV Regenbogen                         - Anlage 21 LQV Regenbogen   

-       Anlage 22 EV Spatzenwinkel                      - Anlage 23 LQV Spatzenwinkel


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich