Betreff
1. Änderung zur Satzung über die Zweitwohnungssteuer
Vorlage
059/2022
Art
Beschlussvorlage

In der vom Stadtrat am 09.12.2021 beschlossenen Satzung zur Zweitwohnungssteuer wurde im Zuge der Vorbereitung zur Umsetzung eine Regelungslücke festgestellt. Für Wochenend- und Erholungsgrundstücke ohne festinstallierte Heizung und/oder Innen- WC besteht eine Ungleichbehandlung zu den Bürgern mit einer Wohnung in der Kernstadt. Um diese Regelungslücke zu schließen, wird diese Ersatzbemessung für Fälle dieser Art beschlossen (§ 3 Abs.4). Als Grundlage wurde von Wohnungen der Stadt Burg (Recherche Immobilienscout24) ein Mietspiegel erstellt und ein durchschnittlicher m² Preis von 5,94 EUR ermittelt. Von der Burger Wohnungsbaugenossenschaft wurde uns nach Abfrage ein durchschnittlicher Preis für Kaltmiete je m² in Höhe von 4,73 EUR mitgeteilt. Aus diesen Werten wurde der Durchschnitt gebildet, der einen Betrag von 5,33 EUR ergibt. Der daraus halbierte Betrag (2,60 EUR) bildet den Wert für die Vollausstattung der Ersatzbemessung der o.g. Grundstücke. Weitere Abstufungen erfolgten für geringere Ausstattung (§ 3 Abs.4).


Anlagen:

  1. Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung
  2. Mietspiegel der Stadt Burg


Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

611100000.403400                 

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich