In der vom Stadtrat am 09.12.2021
beschlossenen Satzung zur Zweitwohnungssteuer wurde im Zuge der Vorbereitung
zur Umsetzung eine Regelungslücke festgestellt. Für Wochenend- und Erholungsgrundstücke ohne festinstallierte Heizung
und/oder Innen- WC besteht eine Ungleichbehandlung zu den Bürgern mit einer
Wohnung in der Kernstadt. Um diese Regelungslücke zu schließen, wird diese
Ersatzbemessung für Fälle dieser Art beschlossen (§ 3 Abs.4). Als Grundlage
wurde von Wohnungen der Stadt Burg (Recherche Immobilienscout24) ein
Mietspiegel erstellt und ein durchschnittlicher m² Preis von 5,94 EUR
ermittelt. Von der Burger Wohnungsbaugenossenschaft wurde uns nach Abfrage ein
durchschnittlicher Preis für Kaltmiete je m² in Höhe von 4,73 EUR mitgeteilt.
Aus diesen Werten wurde der Durchschnitt gebildet, der einen Betrag von 5,33
EUR ergibt. Der daraus halbierte Betrag (2,60 EUR) bildet den Wert für die
Vollausstattung der Ersatzbemessung der o.g. Grundstücke. Weitere Abstufungen
erfolgten für geringere Ausstattung (§ 3 Abs.4).
Anlagen:
- Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung
- Mietspiegel der Stadt Burg
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
611100000.403400 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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