Betreff
Beitritt der Stadt Burg zum Verein "Regionalentwicklung Zwischen Elbe und Fiener Bruch e.V."
Vorlage
060/2022
Art
Beschlussvorlage

LEADER ist ein EU Programm zur Förderung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Dabei sollen die Wirtschaftskraft und Lebensqualität im ländlichen Raum gesichert und gesteigert werden. Dazu fördert LEADER wirtschaftliche oder soziale, kulturelle und touristische Projekte.

Nach dem Erfolg des LEADER und CLLD Programms in der letzten Förderperiode wird das Programm von 2021 bis 2027 fortgesetzt. Dabei wird auch in der neuen Förderperiode der fondsübergreifende Ansatz angewendet, sodass Projekte wieder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Fonds zur Entwicklung ländlicher Räume (ELER) oder dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) gefördert werden können.

LAG Elfi

Die Stadt Burg ist Mitglied der Lokalen Aktionsgruppe „Zwischen Elbe und Fiener Bruch“, kurz Elfi. Die Lokale Aktionsgruppe umfasst das Gemeindegebiet der Gemeinden Elbe-Parey, Möser, Jerichow, Genthin und Burg.

Nach dem Wettbewerbsaufruf LEADER / CLLD 2021-2027 sollen sich die teilnehmenden lokalen Aktionsgruppen als eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit organisieren. Dies ist Voraussetzung für die Teilhabe am LEADER Prozess. Durch die Bildung der LAG als juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit soll die Verantwortlichkeiten der LAG`n für den Einsatz, Verwendung und Verteilung der Fördermittel insgesamt erhöht werden.

Auf einer Sitzung am 24.08.2021 gründete sich die Interessengruppe „Zwischen Elbe und Fiener Bruch“ mit 16 Mitgliedern. Bis zum 22.02.2022 erhöhte sich die Mitgliederanzahl bereits auf 19. Mitglieder sind die Bürgermeisterin und Bürgermeister der Region sowie der Landrat des Landkreises Jerichower Land und weitere 13 Mitglieder regionaler Wirtschafts- und Sozialpartner (WiSo) wie folgt: Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, der regionale Tourismusverein und Bauernverband sowie Privatpersonen und UnternehmerInnen. Der Vertreter dieser Interessengruppe gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt ist der Leiter der LAG Elfi, Dr. Heinz Paul. Die Interessengruppe verfolgt die Aufgabe, den Strategie- und Abstimmungsprozess zur Erarbeitung der Lokalen Entwicklungsstrategie für den Zeitraum der Förderperiode 2021-2027 zu begleiten und die Bildung der LAG als juristischen Person abzustimmen und vorzubereiten.

Die Interessengruppe hat sich entschieden, als eigenständige juristische Person die Form eines eingetragenen Vereins zu wählen. Dieser muss spätestens zum Ende Juli 2022 gegründet sein.

Damit die Entwicklung der Ortschaften der Stadt Burg an der Förderung aus dem LEADER Prozess teilhaben kann, ist der Beitritt in den Verein „Regionalentwicklung – Zwischen Elbe und Fiener Bruch e.V.“ erforderlich. Zudem stärkt dieser die regionale Identität und die interkommunale Zusammenarbeit. Der Entwurf der Satzung liegt diesem Beschluss als Anlage bei.

Die Vereinsmitgliedschaft ist eine freiwillige Aufgabe. Für Kommunen ist ein Jahresbeitrag von 500,00 Euro Beitrag vorgesehen. Die Mitgliedschaft im Verein besteht zunächst bis 2027. Entwicklungen im Zusammenhang mit LEADER und der juristischen Form der LAG über diesen Zeitraum hinaus sind abzuwarten und ggf. dann neu zu entscheiden.

Die Vertretung der Stadt Burg im Verein erfolgt durch den Bürgermeister und im Verhinderungsfall durch das Sachgebiet Stadtplanung-Städtebauförderung.


Anlagen:              Satzungsentwurf

                               Beitragsordnung


Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Stadt Burg zum zu gründenden Verein „Regionalentwicklung - Zwischen Elbe und Fiener Bruch e.V.“.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              500,00 EUR

Land:                                    EUR

                               500,00 EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         500,00 EUR

Produktsachkonto

1

Folgejahr:

         500,00 EUR

11141.0000.542900                

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich