Letztmalig hat sich der Stadtrat der Stadt Burg zum Thema der zukünftigen neuen Ortsumgehung der Bundesstraße 1 (B1n) im Rahmen der Beschlussvorlage 051/2016 - Stellungnahme der Stadt Burg zu Bundesverkehrswegeplan 2030 - beschäftigt.
Die Entscheidung im Stadtrat am 28.04.2016 wurde zu einem bezüglich der Beschlussvorlage bestätigten Änderungsantrag wie folgt getroffen:
„Der Stadtrat der Stadt Burg beauftragt den Bürgermeister gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu signalisieren und mitzuteilen, dass die bereits bestehende innerörtliche B1 als Umgehungsstraße ausreicht.“
Über diesen Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 27 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgestimmt (siehe Protokoll zur Stadtratssitzung 28.04.2016 zu Top 17 - Öffentlicher Teil).
Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgte mit Schreiben vom 02.05.2016 an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt.
Aufgrund des Infrastrukturvorhabens der Herstellung einer 2. Anbindung des Industrie- und Gewerbeparks Burg an das überörtliche Straßennetz haben sich im Zusammenhang mit der Abstimmung dieses Vorhabens mit der Landesstraßenbaubehörde umfangreiche Kontakte ergeben, welche sich in zentralen Punkten auch mit der Führung der Trasse der B1n und den damit verbundenen Planungsprozessen berührt haben.
Insbesondere die in den zurückliegenden Jahren oftmals erlebte Situationen, die sich aus dem von der Autobahn A2 aufgrund von Unfällen oder erhöhtem Verkehrsaufkommen abfließenden Umleitungsverkehr innerhalb des Stadtgebietes ergeben haben, wären mit der Führung einer Ortsumgehung mit wesentlich geringeren Auswirkungen für die entlang der aktuellen Umleitungsstrecken wohnenden Menschen verbunden.
Durch die innerhalb des Beschlusstenors benannten Sachverhalte zu 1, 2 und 3 werden die im Rahmen der Diskussion der Beschlussvorlage 051/2016 maßgeblich mit aufgeworfenen Konflikte bzw. danach aktualisierte Fragestellungen benannt.
Die Anbindung der B1n an die vorhandene B1 im Bereich der Ortschaft Reesen wird zum heutigen Zeitpunkt gegenüber der Diskussion in 2016 neu beurteilt, der Ortschaftsrat Reesen hat sich zu dieser Frage nach 2016 in seiner Positionierung verändert und befürwortet jetzt die Anbindung auch östlich der Ortschaft. Diese Situation wird auch in der als Anlage beigefügten Skizze (Stand: 2013) zum möglichen Trassenverlauf der B1n für den Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 bereits mit dargestellt.
Die Frage der Konflikte hinsichtlich des mit der neuen Verkehrsführung entstehenden Verkehrslärms für zu schützende Gebiete lässt sich einerseits mit der Verpflichtung der Einhaltung der 16. BImSchV durch den Planungsprozess rechtssicher beantworten, allerdings möchte die Stadt Burg erreichen, dass diese Fragestellungen frühzeitig im Planungsprozess aufgeworfen, betrachtet und prozessbegleitend gelöst werden.
Die räumliche Anordnung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen orientiert sich im Wesentlichen auch an mit dem Kriterium der Eingriffsbezogenheit zu beantwortenden Fragestellungen, allerdings befürwortet die Verwaltung an dieser Stelle eine ortsnahe Durchführung zur Gestaltung des Ortsrandes der Stadt Burg in unmittelbarer Nähe zu den Siedlungsflächen und zur Bildung von großvolumigen grünen „Pufferzonen“ gegenüber der zukünftigen Verkehrstrasse.
Hinsichtlich der sich aus der Einrichtung der Ortsumgehung der B1n ergebenden Fragestellungen zum „alten“ Verlauf der B1 ist auf ein im Rahmen der Neuplanung zu erstellendes Umstufungskonzept zu verweisen, welches die zukünftigen Baulastträgerschaften für die betreffenden Verläufe der Bundesstraßen B1 und B246a regeln wird.
Um die anstehenden
Planungsschritte im Zusammenhang mit der Ortsumgehung der B1n zwischen
Planungsträger (LSBB LSA) und Stadt Burg koordinieren und mit einem Mandat aus
dem Stadtrat zu diesem Sachverhalt ausgestattet weiterführen zu können, hat
sich die Verwaltung entschlossen, zur Frage der neuen Ortsumgehung der B1 den
Stadtrat um ein erneutes Votum zum Vorhaben zu bitten.
Anlagen:
Vorschlagstrasse einer siedlungsfern geführten Strecke der
Ortsumgehung B1n (Skizze zum Trassenverlauf zum Entwurf des
Bundesverkehrswegeplanes 2030)
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der notwendigen Gespräche mit der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) Regionalbereich Mitte hinsichtlich der Planungen für die zukünftige neue Ortsumgehung der B1 auf folgende Dinge hinzuweisen:
- die umfassende Berücksichtigung von aktiven Schallschutzmaßnahmen entlang der zu bearbeitenden Trasse einschließlich der Rampen und Brückenbauwerke zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm innerhalb der Wohngebiete entlang der Grabower Landstraße (insbesondere südlicher Bereich) und dem Wohngebiet Ihletal sowie entlang des Grabower Weges in der Ortschaft Reesen,
- die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Zusammenhang mit den Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Bauvorhaben der neuen Ortsumgehung der Stadt Burg der B1 (B1n) sollten zum Zwecke der Siedlungsrandgestaltung und Eingrünung des Ortsrandes der Stadt Burg im Bereich der Wohngebiete entlang der Grabower Landstraße (insbesondere südlicher Bereich) und dem Wohngebiet Ihletal eingriffsnah realisiert werden,
- die Anbindung der Trasse soll östlich der Ortschaft Reesen an den Verlauf der vorhandenen B1 vorgesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen ?
|
|
ja |
|
x |
nein |
|
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
|
Genehmigung |
|
Anzeige |
|
