1. Derzeitiger Stand
des Verfahrens
Mit
dem Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung und
Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3
BauGB im Bereich der Siedlung „Überfunder“ in Burg (Einbeziehungssatzung) vom
08. Dezember 2021 wurde das Aufstellungsverfahren eröffnet.
Die
Ziele der aufzustellenden Satzung bestehen
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in der
rechtlichen Sicherung der Bebaubarkeit der innerhalb des Ergänzungsbereiches
gelegenen Grundstücke bzw. Grundstücksteile für Wohngebäude einschl. der
zugehörigen Nebenanlagen,
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in der Regelung
zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, die sich hinsichtlich der oberen
Grenzwerte an der vorhandenen Bebauung, die den anliegenden im Zusammenhang
bebauten Ortsteil prägt, orientieren und
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in der Regelung,
dass die mit der zu realisierenden Bebauung verbundenen Eingriffe in Natur und
Landschaft innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung ausgeglichen
werden.
2. Erläuterungen zum
Inhalt der Beschlussfassung
Mit
dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Verfahren fortgeführt. Der
Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke
der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer
von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
3. Weitere
Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss wird die Satzungsfassung und die
dazugehörige Begründung als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt,
eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
von einem Monat vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der
Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung
versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1 –
Planentwurf (Stand: April 2022)
Anlage 2 –
Begründung (Stand: April 2022)
1. Der als Anlage beiliegende Entwurf der
Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB im Bereich der Siedlung
„Überfunder“ in Burg (Einbeziehungssatzung) wird in der Fassung vom April 2022 als Entwurf beschlossen und zur
Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3
Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer
Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Satzung wird nach den Regeln des § 13
BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt:
a) die
ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB zu veranlassen;
b) die
öffentliche Auslegung durchzuführen;
c) die
eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der
betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen und dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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